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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0937-40

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, analog zu den Kuratorien der Volkshochschule, des Theaters und der Stadtbücherei auch für die Städtische Musikschule ein Kuratorium zu gründen.

 

Hier sollen insbesondere die Richtlinien bzw. die Grundausrichtung der Arbeit dieser großen musikalischen Bildungseinrichtung beraten und dem Kultursenat Empfehlungen zum Wirken der Musikschule gegeben werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Senat empfiehlt der Vollsitzung, die folgende Satzungsänderung zu beschließen:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung für die städtische Musikschule Bamberg

 

 

Vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung:

 

 

 

 

 

§ 1

 

 

Die Satzung für die Städtische Musikschule Bamberg vom 02.02.1999 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 12.02.1999 Nr. 4), geändert durch Satzung vom 06.05.2009 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – 21.05.2009 Nr. 11), wird wie folgt geändert:

Nach § 11 wird eingefügt:

 

㤠11a Kuratorium

 

1)      Für die Angelegenheiten der städtischen Musikschule wird ein Kuratorium gebildet. Es besteht aus neun Personen sowie einem Vertreter/ einer Vertreterin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die vom Stadtrat jeweils auf die Dauer von 3 Jahren berufen werden. Die Mitglieder haben Sitz und Stimme.

 

2)      Den Vorsitz hat die jeweilige Kulturreferentin/der jeweilige Kulturreferent der Stadt Bamberg. Dem Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter obliegt die Einberufung und Leitung der Kuratoriumssitzung.

 

3)      Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:

 

- der jeweilige Kulturreferent/die jeweilige Kulturreferentin der Stadt Bamberg

- je ein Sprecher/eine Sprecherin der im Stadtrat vertretenen Fraktionen

- der jeweilige Leiter/die jeweilige Leiterin der Musikschule

- der/die Vorsitzende des Fördervereins

- zwei Vertreter/innen der Musikschullehrkräfte

- zwei Vertreter/innen der Elternschaft

- zwei Vertreter/innen der Schülerschaft

 

Für die Berufung der Vertreter für das Kuratorium unterstützt die Leitung der Musikschule den Stadtrat durch Vorschläge.

 

4)      Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten Sitzungsgelder in der gleichen Höhe wie die Mitglieder des Stadtrates.

 

5)      Das Kuratorium berät die Leiterin/den Leiter der Musikschule in allen die Musikschule betreffenden Angelegenheiten. Themen können beispielsweise sein:

 

a) Finanzierung/Budget

b) Gebühren: Ermäßigungen, Zuschläge, Erhöhungen (Höhe und Turnus)

c) Unterrichtsangebot, Stadtteilversorgung, Kooperationen

d) Veranstaltungen, Projekte und Reisen (z.B. in Partnerstädte)

 

6)      Das Kuratorium kann sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung geben“

§2

 

 

Diese Satzung tritt am 02.09.2017 in Kraft.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von ca. € 480,- für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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