Beschlussvorlage - VO/2010/0719-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der förmlichen Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes "BA" - "Siechenstraße 11 und 13" zum Sanierungsgebiet "B" - "Bamberg-Mitte" - Sachstandsbericht - Satzungsbeschluss gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Empfehlung
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03.02.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.02.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Sanierungssatzung
In seiner Sitzung vom 31.07.2002 hat der Stadtrat die
Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes
„BA“-„Siechenstraße 11 und 13“ zum Sanierungsgebiet
„B“ – „Bamberg-Mitte“ beschlossen. Die Satzung
trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt (Rathaus Journal) der Stadt Bamberg Nr.
17/18 vom 09./23.08.2002 in Kraft.
Sanierungsmaßnahmen
Ziel der Sanierung war die Umsetzung der Obdachlosenunterkunft
der Caritas von der Unteren Königstraße 32 im Sanierungsgebiet
„Bamberg-Mitte“ in das Ersatz- und Ergänzungsgebiet
„Siechenstraße 11 und 13“. Zur Erreichung dieses Sanierungszieles
wurden zunächst in den Jahren 2002 und 2003 die Anwesen Siechenstraße 11 und 13
durch die Stadtbau GmbH Bamberg saniert. Sodann erfolgte die Umsetzung der
Obdachlosenunterkunft.
Durch die Verwirklichung dieser Maßnahmen wurde das
Sanierungsziel erreicht.
Damit sind die in § 162 BauGB genannten
Voraussetzungen für die Aufhebung der Sanierungssatzung gegeben.
Kosten und Finanzierung
Es entstanden Gesamtkosten in Höhe von rund 427.000,-
€. Diese Gesamtkosten wurden mit Städtebauförderungsmitteln in Höhe von
rund 254.000,- € finanziert. Die restlichen 173.000,- € wurden durch
die Stadtbau GmbH getragen.
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis wurde bereits zum Abschluss
gebracht. Die Regierung von Oberfranken sah keinerlei Anlass für irgendwelche
Beanstandungen.
Ausgleichsbeträge
Diese Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten
Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des
Dritten Abschnittes des Ersten Teiles des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches
finden keine Anwendung. Eine Ablösung oder Erhebung von Ausgleichsbeträgen
entfällt daher in diesem Gebiet.
Aufhebungssatzung
Vor dem dargestellten Gesamthintergrund, soll die
Satzung über die förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes gemäß
§ 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben werden. Gemäß § 162 Abs. 2
BauGB hat dieser Beschluss seinerseits als Satzung zu ergehen. Gemäß Art. 32
Abs. 2 Nr. 2 GO muss dieser Beschluss durch die Vollsitzung gefasst werden.
Die Aufhebungssatzung tritt mit Veröffentlichung im
Rathaus Journal in Kraft.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht
des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem
Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:
Aufgrund des Art. 23
der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der
zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt
Bamberg in seiner Sitzung vom 27.01.2010 folgende:
„SATZUNG
über die Aufhebung der
förmlichen Festlegung
des Ersatz- und
Ergänzungsgebietes
„BA“
– „Siechenstraße 11 und 13“
§ 1 Begrenzung des
aufzuhebenden Sanierungsgebietes
Das aufzuhebende
Ersatz- und Ergänzungsgebiet ergibt sich aus dem beigefügten Plan des
Stadtplanungsamtes vom 24.11.2009. Es besteht aus dem Grundstück Flurnummer
1051 der Gemarkung Bamberg.
Die förmliche
Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ mit der
Bezeichnung „Siechenstraße 11 und 13“ wird hiermit aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg in
Kraft.
Mit Inkrafttreten der
Satzung wird die vom Stadtrat am 31.07.2002 beschlossene Satzung über die
förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ -
„Siechenstraße 11 und 13“, veröffentlicht im Amtsblatt (Rathaus
Journal) der Stadt Bamberg Nr. 17/18 vom 09./23.08.2002 gegenstandslos.“
3. Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem
Stadtrat zu beschließen:
Das Baureferat wird beauftragt,
• die Satzung bekannt zu machen,
• die Aufhebung der Sanierungssatzung dem
Grundbuchamt mitzuteilen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |