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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1029-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 11.05.2017 hat Herr Hubertus Schaller um seine Entbindung als beschließendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ersucht, da er aus beruflichen Gründen für die Vorstandschaft des Stadtjugendrings nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Der Stadtjugendring empfiehlt mit Schreiben vom 22.05.2017 Herrn Stefan Lang, stellv. Kommissarischer Leiter des Stadtjugendrings, in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Die Beendigung der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss ist in Art. 10‚ Abs. 2 AGSG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Es wird vorgeschlagen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet das Ausscheiden von Herrn Schaller und spricht ihm Dank für die langjährige Tätigkeit aus.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Stefan Lang als Vertreter für den Stadtjugendring in den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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