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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0721-61

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Beratungsfolge

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-              Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2009

 

I.              Sitzungsvortrag:

Mit Schreiben vom 16.11.2009 stellt Frau Stadträtin Reinfelder im Namen der CSU-Stadtratsfraktion folgenden Antrag:

              Die Reste der Tankstelle Gaustadter Hauptstraße sowie das ehemalige Wohnhaus Lossa sind abzubrechen und die Grünfläche vor dem Fischerhofschlösschen ist herzustellen.

              Als Begründung wird angeführt:

              Im bereits von 1986 bestehenden Bebauungsplan G 5 B ist an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche zu errichten. Durch den nachbarlichen Umgriff und Baubeginn des Supermarktes sollte auch diese städtische Maßnahme umgehend hergestellt werden, um zur Eröffnung der Landesgartenschau im Frühjahr 2012 die Grundzüge der Wegevernetzung zum Bamberger Weg und der Klosteranlage Michaelsberg herzustellen.

              Zudem ist die Anfrage des Bürgervereins Gaustadt, das „Fischerbrünnlein“, welches nach einem Verkehrsunfall abgebrochen werden musste, in die Planung der Parkanlage mit einzubeziehen, zeitnah zu beantworten.

Stellungnahme des Baureferates

              Das Stadtplanungsamt hat im Jahre 1986 mit dem Bebauungsplan Nr. G 5 B die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung einer Grünfläche vor dem Fischerhofschlösschen geschaffen. Diese städtebauliche Zielsetzung gilt weiterhin.

              Die Grundstücke für die Grünfläche befinden sich seit 2004 im Eigentum der Stadt Bamberg. Die Gebäude (Tankstelle, Wohnhaus, Garagen) sind derzeit vermietet. Vor Umsetzung der Maßnahme sind sowohl das Wohnhaus als auch die Tankstelle abzubrechen und aufgrund der früheren Tankstellennutzung eine Altlastensanierung durchzuführen.

              Nach dem die Planung eines Gewässers zur Gestaltung der Grünfläche nicht mehr zur Ausführung kommen soll, wird seitens des Umweltamtes folgende Vorgehensweise zur Behandlung der punktuellen Verunreinigungen vorgeschlagen:

              Nach Abbruch der vorhandenen Gebäude (Verunreinigungen im Baukörper Tankstelle sind vorhanden) sind die tankstellenspezifischen Installationen auszubauen, (wie Abscheideanlagen, verbliebene Leitungen Erdtank / Zapfsäulen, Erdtanks etc.). Beim Rückbau bzw. Bodenaushub festgestellte Kontaminationen sind zu separieren und entsprechend der geltenden Gesetzgebung zu entsorgen.

              Um weitere Sickerwassereinträge zu minimieren sollte das überplante Gelände mit einer 30-40 cm starken Rekultivierungsschicht überdeckt und mit einer durchgehenden Begrünung versehen werden.

              Für die Altlastensanierung hat sich das Amt für Wirtschaft von der Voreigentümerin eine Beteiligung bis zu 80.000 € vertraglich zusichern lassen. Für den Abriss der Gebäude stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Auch hat das Gartenamt für die Herstellung der Grünanlage keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

              Die Landesgartenschau GmbH hatte die Herrichtung der Grünanlage anfänglich auf ihrer Projektliste. Aufgrund der für die Landesgartenschau insgesamt nur begrenzt  zur Verfügung stehenden Mittel wird dieses Projekt seitens der LGS allerdings nicht mehr weiterverfolgt.

              Aus stadtplanerischer Sicht ist es unbedingt zu befürworten, nach Fertigstellung des Lidl-Marktes und nach Abschluss der Sanierung des Fischerhofes auch das unmittelbare Umfeld gemäß der Intention des Bebauungsplanes zu gestalten und damit aufzuwerten. Eine Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel spätestens in 2011 ist jedoch Voraussetzung jedweder weiterer Maßnahmen. Im Zuge der dann noch zu erstellenden Grünflächenplanung kann geklärt werden, inwieweit das „Fischerbrünnlein“ in die Parkanlage einbezogen werden kann.

              Der Bericht des Baureferates dient zur Kenntnis.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.             Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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