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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1053-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Anlass und Ziele der Planung

Durch die Vorhabensträgerin Baugenossenschaft für den Stadt- und Landkreis Bamberg e.G. als Eigentümerin der beplanten Flurstücke wurde mit Schreiben vom 23.02.2016 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, dem der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung vom 18.01.2017 stattgegeben hat.

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 314 C sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung in einem allgemeinen Wohngebiet durch den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen geschaffen werden. Für den Nachweis der benötigten Stellplätze wird eine gemeinsame Tiefgarage für dieses Vorhaben und für einen Teil der bisherigen Mieter der abzubrechenden Garagen erstellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 314 C umfasst eine Fläche von circa 2000 m² und wird im Norden durch die Bebauung südlich der Hauptachse der Kantstraße begrenzt. Im Osten reicht die Baufläche an die nach Süden führende Stichstraße. Im Westen schließt sich ein Garagenhof an. Im Süden führt der Grünzug „Giechburgblick“ an der Baufläche vorbei.

Der Geltungsbereich wird in Übereinstimmung mit der geplanten Nutzung als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Im Bebauungsplan sind eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. Überschreitungen der Grundflächenzahl durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sind um bis zu 50% zulässig. Die Grundflächenzahl darf durch die Anrechnung von Tiefgarage, Nebengebäuden, Terrassen und Wegen eine maximale Größe von 0,9 nicht überschreiten.

Für das Neubauvorhaben müssen insgesamt 20 Stellplätze nachgewiesen werden. Im Untergeschoss soll eine Tiefgarage mit insgesamt 31 Stellplätzen errichtet werden. Oberirdisch werden 7 weitere Stellplätze nachgewiesen. Durch die Schaffung von zwei Parkpaletten mit jeweils zwei Parkebenen auf den Grundstücken der Baugenossenschaft in direkter Nachbarschaft werden die bisher an die Bewohner vermieteten und durch das Vorhaben entfallenden Stellplätze neu errichtet und ersetzt. In den Parkpaletten werden insgesamt 70 Stellplätze geschaffen. Bis zum Bau der Parkpaletten dient voraussichtlich ein Teil des städtischen Grundstücks Fl. Nr. 5425 der Gem. Bamberg als Ersatzfläche für entfallende und benötigte Kfz-Stellplätze.

Die rechtliche Sicherung der außerhalb des Geltungsbereichs zwischen den östlich anschließenden Hochhaus-Scheiben zu errichtetenden Stellplätze wird im Rahmen des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgen.

Im Erdgeschoss der Wohnanlage sind innenliegende Fahrradabstellplätze auf einer Fläche von insgesamt 40 m² geplant. Diese stellen Platz für circa 26 Fahrräder bei hoch/tiefer Radeinstellung zur Verfügung. Weitere nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg benötigte, überdachte Stellplätze sind im Bereich der Freiflächen entlang des Hauptzugangsweges nachgewiesen.

Der Hauptzugang der Wohnanlage erfolgt über die von der Kantstraße ausgehende nach Süden gerichtete Stichstraße. Die PKW-Tiefgarage wird ebenfalls über die Stichstraße von der Kantstraße erschlossen.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Er stellt gleichzeitig eine Änderung des Baulinienplanes 314 A dar. Der Bebauungsplan erfüllt hinsichtlich seiner Lage und geringen Größe die Voraussetzungen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung und wird gemäß § 13a BauGB (ohne Umweltbericht) aufgestellt.

 

2.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 18.01.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Das Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 314 C in der Fassung vom 18.01.2017 inklusive der Vorhabenpläne vom 18.01.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 20.02.2017 bis 13.03.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

3.Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 14.02.2017

  1. Bayernwerk Energietechnik GmbH, mit Schreiben vom 17.02.2017
  2. Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 17.02.2017
  3. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 17.02.2017
  4. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 20.02.2017
  5. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 01.03.2017
  6. Stadtjugendring Bamberg, mit Schreiben vom 01.03.2017
  7. Fachbereich 6A, Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 02.03.2017
  8. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 02.03.2017
  9. Bayernwerk AG Netzcenter, mit Schreiben vom 06.03.2017
  10. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 06.03.2017
  11. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 08.03.2017
  12. E-Plus Mobilfunk GmbH, mit Schreiben vom 08.03.2017
  13. Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 10.03.2017
  14. Zentrum Welterbe, mit Schreiben vom 10.03.2017
  15. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 13.03.2017
  16. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 13.03.2017
  17. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 13.03.2017
  18. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 14.03.2017
  19. Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 14.03.2017

 

  1. Öffentlichkeit
  1. Bürger A, mit Schreiben vom 08.03.2017
  2. Bürger B, mit Schreiben vom 12.03.2017

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und anonym behandelt.

 

4.Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 314 C vom 18.01.2017

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Planung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

 

- Im Bereich der Tiefgarageneinfahrt wurden Planänderungen vorgenommen. Die Überdeckung der Einfahrt ist im Erdgeschoss Grundrissplan schraffiert dargestellt. Ebenso wurden die Begrünungsmaßnahmen weiter fortgeführt und flankieren nun die Mauerabgrenzung zwischen Garageneinfahrt und Grundstücksgrenze.

 

- Im Übergangsbereich zwischen der neu geplanten Wohnbebauung und der öffentlichen Grünanlage (Giechburgblick) sind im Planentwurf zwei weitere Bäume als Neupflanzungen ergänzt worden. Somit wird die Durchgrünung des Grundstücks gestärkt.

 

- Zur Verdeutlichung der geplanten Dachbegrünung und der geplanten Ersatzpflanzungen wurden die Vorhabenpläne durch entsprechende Planzeichnungen ergänzt.

 

- Durch den Vorhabenträger wurde ein Gutachten zur Ermittlung der potentiellen Kampfmittelbelastung beauftragt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass im Projektgebiet keine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt werden konnte. Das Gutachten liegt den Sitzungsunterlagen bei.

 

- Durchführungsvertrag:

Neben vertraglichen Regelungen zu einzuhaltenden Fristen und zur Kostentragung wurde in den Entwurf des Durchführungsvertrags eine Sozialklausel eingeführt. Es wurde folgendes festgelegt:

Zur Förderung von Familien mit Kindern verpflichtet sich die Vorhabenträgerin im Rahmen eines von ihr geplanten Bauvorhabens auf dem Megalithgelände an der Breitäckerstraße in Gaustadt familiengerechte Wohnungen für 2-4 Personen von circa 50 bis 80 qm im Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms zur Förderung des Baus von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern (WFB 2012) – Einkommensorientierte Förderung (EOF) zu errichten.

Weiterhin wird im Durchführungsvertrag die Sicherung der durch den Abbruch des bestehenden Garagenhofs entfallenden KfZ-Stellplätze durch die Errichtung zweier Parkpaletten geregelt. Durch Verzögerungen in der Umsetzung und Bauausführung der geplanten Parkpaletten auf den benachbarten Grundstücken der Baugenossenschaft wurde in Abstimmung mit der Verwaltung eine temporäre Alternativlösung erarbeitet. Die benötigten Stellplätze können für einen bestimmten Zeitraum gegen eine monatliche Mietzahlung an die Stadt Bamberg auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 5425 an der Weißenburgstraße befristet realisiert werden. Die tatsächliche Errichtung wird durch Bürgschaften abgesichert.

Diese und weitere Vereinbarungen werden im Durchführungsvertrag festgelegt und noch weiter abgestimmt. Der Vertragsentwurf liegt den Sitzungsunterlagen für die Fraktionen bei.

Der Durchführungsvertrag als integraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans muss bis zum Satzungsbeschluss durch den Vorhabenträger unterschrieben vorliegen.

 

5.Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 314 C vom 11.10.2017 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates und der Vertreter des Vorhabenträgers zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 314 C vom 11.10.2017 mit dem Entwurf der Begründung sowie die Vorhabenpläne vom 11.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 314 C vom 11.10.2017 mit dem Entwurf der Begründung sowie zu den Vorhabenplänen vom 11.10.2017 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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