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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1054-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziele der Planung

Durch die Vorhabenträgerin COMPAKT Wohnungsbaugesellschaft mbh als Eigentümerin der beplanten Flurstücke wurde mit Schreiben vom 13.10.2016 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebaungsplanverfahrens gestellt, dem der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung vom 18.01.2017 stattgegeben hat.

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 320 D sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung des Mischgebietes an der Katharinenstraße geschaffen werden. Dies soll durch den Bau von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen mit einer Tiefgarage für diese und die bereits bestehenden Wohngebäude Katharinenstraße 2 und 4 geschehen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Konzeptes Nr. 320 D umfasst insgesamt circa 3700 m². Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Gewerbebebauung an der Georgenstraße, im Süden durch die Gärten und Rückgebäude der Grundstücke an der Pödeldorfer Straße, im Osten durch die Gartengrundstücke des Pleinserhofs und im Westen durch die Katharinenstraße begrenzt.

 

Der Geltungsbereich wird in Übereinstimmung mit der geplanten Nutzung als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Im Bebauungsplan sind eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. Eine Überschreitung durch die Tiefgarage, Nebengebäude, Terrassen und Wege bis zu einer maximalen Grundflächenzahl von 0,8 ist möglich.

Hinsichtlich der Geschossigkeiten werden an der Katharinenstraße ein III-geschossiges Baurecht mit flachgedecktem Staffelgeschoss (III+D) und im Innenbereich II-geschossige Baurechte mit ebenfalls flachgedecktem Staffelgeschoss (II + D) ausgewiesen. Die Bestandsbauten werden in ihrer vorhandenen Ausprägung mit einer Geschossigkeit von II + D und Satteldach planungsrechtlich übernommen.

 

Für die Neubauvorhaben müssen insgesamt 34 Stellplätze nachgewiesen werden. Weiterhin müssen die fünf entfallenden Garagenstellplätze auf dem Baugrundstück ersetzt werden. Im Untergeschoss soll eine Tiefgarage mit insgesamt 44 Stellplätzen errichtet werden. Oberirdische Stellplätze sind nicht vorgesehen, der Innenhof der Wohnanlage soll von parkenden Autos freigehalten werden.

Fahrradstellplätze werden zum einen im Untergeschoss des rückwärtigen Mehrfamilienhauses sowie der Reihenhäuser, als auch oberirdisch im Anschluss an die überdachten Müllbehälter sowie im Bestand nachgewiesen. Die Erschließung der Wohnanlage erfolgt über die Katharinenstraße. Alle Wohnungen sind von der Tiefgarage oder vom Erdgeschoss aus – gegebenenfalls mit dem Aufzug – barrierefrei zu erreichen.

 

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt hinsichtlich seiner Lage und geringen Größe die Voraussetzungen eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung und wird gemäß § 13a BauGB (ohne Umweltbericht) aufgestellt.

 

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 18.01.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Das Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 320 D in der Fassung vom 18.01.2017 inklusive der Vorhabenpläne vom 18.01.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 20.02.2017 bis 13.03.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
  1. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 14.02.2017

  1. Bayernwerk Energietechnik GmbH, mit Schreiben vom 16.02.2017
  2. PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 17.02.2017
  3. Polizeiinspektion Bamberg Stadt, mit Schreiben vom 20.02.2017
  4. Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 23.02.2017
  5. Stadtjugendring Bamberg, mit Schreiben vom 01.03.2017
  6. Fachbereich 6A, Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 02.03.2017
  7. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 02.03.2017
  8. Bayernwerk AG Netzcenter Bamberg, mit Schreiben vom 06.03.2017
  9. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 08.03.2017
  10. Vodafone Kabel Deutschland GmbH; mit Schreiben vom 10.03.2017
  11. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 10.03.2017
  12. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 13.03.2017
  13. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 13.03.2017
  14. Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 14.03.2017
  15. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 14.03.2017
  16. Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 14.03.2017

 

  1. Öffentlichkeit
  1. Bürger A, mit Schreiben vom 21.02.017
  2. Bürger B, mit Schreiben vom 08.03.2017
  3. Bürger C, mit Schreiben vom 08.03.2017 i. V. mit Schreiben vom 23.08.2016
  4. Bürger D, mit Schreiben vom 10.03.2017
  5. Bürger E, mit Schreiben vom 13.03.2017

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und – hinsichtlich „B“ – anonym behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 320 D vom 18.01.2017

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Planung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

 

- Durch den Vorhabenträger wurde im Zusammenhang mit dem Abbruch der Remise im rückwärtigen Bereich des Grundstücks die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung beauftragt. Eine Prüfung auf Fledermaushabitate ergab ein negatives Ergebnis. Entsprechend konnte der Abbruch der Remise ohne weitere Auflagen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung liegen den Planunterlagen bei.

 

- Das neugeplante Vorhaben im vorderen Bereich des Grundstücks (grenzständig an der Katharinenstraße) wurde entsprechend der vorgebrachten Anregungen und Bedenken der angrenzenden Nachbarn überarbeitet. Es besteht eine Problematik in der Höhenentwicklung in Zusammenhang mit dem bestehenden Schornstein der Nachbarbebauung. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass auf Kosten des Vorhabenträgers der Schornstein in der Höhe ertüchtigt werden muss. Die Umplanung sieht zum Abfangen des neuen Schornsteins eine Stützwand sowie zur Wahrung der Privatsphäre der Nachbarn eine Umstrukturierung im Bereich der Dachterrassen und Balkonanlagen vor.

 

- Die durch das Gartenamt der Stadt Bamberg geforderte Größenanpassung des Kinderspielplatzes wurde zeichnerisch in die Freiflächengestaltung sowie textlich in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

 

- Durchführungsvertrag:

Neben vertraglichen Regelungen zu einzuhaltenden Fristen und zur Kostentragung wird in den Entwurf des Durchführungsvertrags eine Sozialklausel eingeführt, die vorsieht einen Teil der Gesamtwohnfläche (ca. 337 qm bzw. 15% der Gesamtwohnfläche) für einen bestimmten Zeitraum (mind. 10 Jahre) zu einer vergünstigten Brutto-Kaltmiete anzubieten. Der Vertragsentwurf liegt den Sitzungsunterlagen für die Fraktionen bei.

Der Durchführungsvertrag als integraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans muss bis zum Satzungsbeschluss durch den Vorhabenträger unterschrieben vorliegen.

 

5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 320 D vom 11.10.2017 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

6. Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 08.05.2017

Herr Stadtrat Lauer stellte im Namen der BA-Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 08.05.2017 folgenden Antrag:

 

Vor der nächsten Behandlung des Bebauungsplans im Bausenat wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dem Bausenat werden Gebäudeschnitte unter Berücksichtigung der Bebauung auf den Nachbargrundstücken vorgelegt.

 

Die beantragte Ortsbesichtigung fand unter Beteiligung der Mitglieder des Bau- und Werksenats am 21. Juni 2017 statt. Es wird beantragt, die geschäftsordnungsgemäße Behandlung des Antrags der BA-Stadtratsfraktion zu beschließen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates und der Vertreter des Vorhabenträgers zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 320 D vom 11.10.2017 mit dem Entwurf der Begründung sowie die Vorhabenpläne vom 11.10.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 320 D vom 11.10.2017 mit dem Entwurf der Begründung sowie zu den Vorhabenplänen vom 11.10.2017 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
  6. Der Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 08.05.2017 ist durch die Durchführung einer Ortsbesichtigung geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  7.  

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:


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Anlagen

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