"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1065-A6

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Die Einwohnerzahl Bambergs wächst seit 5 Jahren stetig.

Vor diesem Hintergrund stellen „Wohnungsbau im Allgemeinen“ sowie die „Bewahrung bzw. Neuschaffung bezahlbaren Wohnraums“ zentrale Herausforderungen dar.

 

Der Stadtrat hat am 24.04.1996 mit Wirkung ab 01.05.1996 beschlossen, bei der Erschließung neuer Bauquartiere junge Familien besonders zu fördern, indem diese Baugrundstücke zu günstigen Konditionen veräußert werden sollen. Bei der Umsetzung dieses Beschlusses werden demnach in bestimmten Baugebieten für öffentliche Bedarfsflächen der Bauerwartungslandpreis und für ein Drittel des Nettobaulandes der Rohbaulandpreis zugrunde gelegt sowie die Bauplätze nach festgelegten Sozialkriterien vergeben.

 

Dieser Beschluss erstreckt sich auch auf die „Umwidmung von Gewerbe- und Industrieflächen in Wohnflächen“ und gilt für Flächen, „für die bisher eine Wohnbebauung ohne Aufstellung eines Bebauungsplans nicht möglich (…) ist“.

 

Die nach „Wohnbaulandmodell“ vorgesehene Abtretung von einem Drittel der bebaubaren Flächen hat bisher in der Praxis in folgenden Fällen stattgefunden: „Südwestlich Babenberger Viertel“, Graf-Arnold-Straße, TV 1860 und Färbersgarten. In den Fällen „Schaeffler“ und „Megalith“ wurden jeweils Sonderlösungen gefunden.

 

In allen Fällen von Geschosswohnungsbau jedoch hat sich die Realabtretung von Flächen nicht sinnvoll umsetzen lassen. Stattdessen wurden vorhabenbezogene Einzellösungen in Form einer vertraglich vereinbarten „Sozialklausel“ umgesetzt, wie bei den Vorhaben Quartier an der Stadtmauer, Augustenhof, Katharinenhof, Markusgelände, Kloster-Langheim-Straße usw.

 

In diesen Einzellösungen wird meist ein Wohnflächenanteil, verknüpft mit maximaler Miethöhe (tlw. inkl. Gleitklausel) und zeitlicher Bindung, festgeschrieben. In bislang einem Fall wurde die Verpflichtung auf einen anderen Standort verlagert.

 

Die Anwendung der „Sozialklausel“ hat sich dem Grunde nach bewährt. Allerdings fürchten die Akteure der Immobilienwirtschaft regelmäßig eine Ungleichbehandlung.

 

Zur Thematik „Sozialklausel“ strebt das Baureferat seit Anfang 2014 klare einheitliche Regelungen an. Inzwischen liegen auch Anträge der Stadtratsfraktionen der SPD vom 23.01.2017 und der GAL vom 27.03.2017 sowie von Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 15.02.2017 vor. Am 05.04.2017 fand eine Besprechung mit den Fraktionssprecherinnen/-sprechern des Bausenats über das zukünftige Vorgehen der Verwaltung zur Problemlösung statt. Kernpunkte dieser Besprechung waren Prämisse, Ziel und Anwendungsbereich der „Richtlinie Sozialklausel“, sowie der Entwurf und die Übermittlung eines Vorschlagspapiers der Verwaltung an den Bau- und Werksenat. Im „Workshop Sozialklausel“ mit den Fraktionssprecherinnen/-sprechern am 10. Juli 2017 wurden die Vorschläge und Rahmenbedingungen intensiv diskutiert und gemeinsam weiterentwickelt.

 

In dieser Vorlage wird der aktuelle Stand der „Sozialklausel“ zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen klassischem Sozialen Wohnungsbau und der „Sozialklausel“. Der gezielte Neubau von Wohnungen im sozial geförderten Wohnungsbau, dem sich insbesondere die Stadtbau GmbH Bamberg verpflichtet fühlt, ist nicht Gegenstand dieser Sitzungsvorlage.

 

Die Sozialklausel zielt vielmehr darauf ab, bei sämtlichen Geschosswohnungsbauvorhaben ein Marktangebot zwischen der frei finanzierten Neubaumiete und der klassischen Sozialwohnungsmiete sicherzustellen.

 

Die Zielrichtung der Richtlinie „Sozialklausel“ soll zudem bei den anstehenden Investorenauswahlverfahren für die Konversionsfläche „Lagarde“ Anwendung finden. Dies ist allerdings nicht Teil der heutigen Beschlussvorlage.

 

Seitens der Regierung von Oberfranken wurde bereits volle Unterstützung eines Konzeptes einer städtischen „Sozialklausel“, auch unter Einbeziehung der „EOF-Förderung“, zugesagt.

 

Im Wesentlichen beinhalten die Richtlinien „Sozialklausel“ vier Nachweisvarianten, die bei der Verwirklichung von Neubauvorhaben im Geschosswohnungsbau ab 1.000 qm Wohnfläche mit einem 20 %-Anteil durch die jeweiligen Bauträger umgesetzt werden müssen. Die Einzelheiten zu den jeweiligen Varianten sind in den Richtlinien „Sozialklausel“ und in der erläuternden Anlage näher beschrieben.

 

Die vier Nachweisvarianten, die zur Zielerreichung sowohl miteinander kombiniert als auch einzeln in Anspruch genommen werden können, werden in ihren Rahmenbedingungen und Auswirkungen in den Unterlagen „Hintergrundinformationen zur Sozialklausel“, „Richtlinie Sozialklausel“ und „Anlage zu den Richtlinien Sozialklausel“ detailliert dargestellt.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, dass der Bau- und Werksenat den in Anlage 2 befindlichem Richtlinienentwurf nebst der erläuternden Anlage in Anlage 3  der Vollsitzung zum Beschluss empfiehlt.


 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

„Die Vollsitzung beschließt die „Richtlinie Sozialklausel“ entsprechend den Anlagen 1 und 2.“

 

3.Der Bau- und Werksenat stellt klar, dass die Eckdaten aus der „Richtlinie Sozialklausel“ auch auf Bebauungsplanverfahren Anwendung finden, die zwischen dieser Beschlussfassung und der Behandlung in der Vollsitzung einen Auslegungsbeschluss erhalten.

 

4.Die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.01.2017, von Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 15.02.2017 und der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.03.2017 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...