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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1098-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Kommunale Parküberwachungsdienst wurde am 01.04.1986 in Bamberg eingeführt. Überwacht wurden am Beginn die erweiterte Bamberger Innenstadt und insbesondere auch die Bewohnerparkbereiche, um hier eine Durchsetzung der Anwohnerparkkonzeption sicherzustellen. Gleichzeitig blieb - dies ist bis heute unverändert – die Polizei ebenso für das gesamte Stadtgebiet zuständig.

 

Die frühere strenge Gebietsabgrenzung zwischen dem Parküberwachungsdienst und der Polizei ist zwischenzeitlich aufgehoben. Im Zuge der Schwerpunktsetzung (zum Beispiel Schulwegsicherung, Überwachung der Geh- und Radwege, der Bushaltestellen, Feuerwehrzufahrten und Schwerbehindertenparkplätze) ist der Parküberwachungsdienst im gesamten Stadtgebiet tätig.

Auf Beschwerden aus dem ganzen Stadtgebiet wird selbstverständlich reagiert und auch im Bereich Bamberg-Ost finden dementsprechend Kontrollen statt.

 

In Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgt eine ausreichende Überwachung des Stadtgebietes. Es besteht die Übereinkunft, dass sich die Überwachung des PÜD weiterhin schwerpunktmäßig vor allem auf Bewohnerzonen, Kurzzeitparkzonen, Haltverbote, FW-zufahrten, Schwerbehindertenplätze in Gebieten mit sehr hohem Parkdruck konzentriert. Eine gegenseitige Unterstützung ist jedoch unerlässlich für eine flächendeckende Überwachungsarbeit. Beide Organisationseinheiten ziehen selbstverständlich an einem Strang. Falsch parkende Fahrzeuge in Feuerwehranfahrtszonen werden z.B. von den Außendienstkräften der Polizei gemeldet, die im Anschluss prüft, ob ein Abschleppvorgang eingeleitet werden muss oder der Halter das Fahrzeug rechtzeitig entfernen kann.

 

Der Parküberwachungsdienst ist im Gegensatz zur Polizei organisatorisch (vorwiegend Fuß- oder Fahrradstreife, Zielsetzung: flächendeckende Kontrolle) nicht auf Spontaneinsätze eingerichtet. Dennoch wird auf Beschwerden von Bürgern, dem EBB (Müllfahrzeuge kommen nicht durch), Stadtwerke (zugeparkte Bushaltestellen oder Wendekreise), Taxiunternehmen (zugeparkte Taxenstände) etc. reagiert.

 

Bei Überwachung der Sonderwege der StVO (Rad- und Gehwege) ist anzumerken, dass die flächendeckende Verfolgung schwierig ist, da die Parkvorgänge in der Regel nur von kurzer Dauer sind. Es werden, soweit festgestellt, Park- und Haltvorgänge geahndet.

 

Bezüglich der Frage der Ressourcen darf darauf verwiesen werden, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung drei Planstellen ersatzlos gestrichen wurden und deshalb zwangsläufig ein strafferer Einsatz der Außendienstkräfte die Folge ist. Die Ausweitung der räumlichen Grenzen führt zu einer geringeren Überwachungsfrequenz.

 

Seit Juni 2017 gelten neue Dienstzeiten, die sich noch bis Ende des Jahres in der Erprobungsphase befinden. Bezüglich der Struktur, Organisationsuntersuchung etc. wird auf die Beschlüsse vom 04.04.17 (Anlage 2) und 26.04.2017 (Anlage 3) verwiesen.

 

Die Aufgabenevaluation des PÜD wurde ausführlich in verschiedenen Gremien behandelt (Personalsenat am 12.04.2016 und Umweltsenat am 20.09.2016).

 

Aus Sicht des PÜDs wird keine Notwendigkeit von mehr Überwachung in Bamberg-Ost gesehen. Es ist kein außergewöhnlicher Parkdruck festzustellen. Die Parkverstöße, Gehweg-, Radwegparken sind eher der Ignoranz oder Bequemlichkeit der Fahrzeugführer geschuldet als dem Mangel an Parkraum. Diese Situationen sind nach Wahrnehmung des PÜD ebenso vergleichbar im gesamten Stadtgebiet zu finden. Die gezielten Stichpunktkontrollen sollten weitergeführt werden.

 

Im Übrigen hat die GAL-Stadtratsfraktion Ihrem Antrag auch verschiedene, von den Bürgern dokumentierte, Parkverstöße beigelegt – hier besteht natürlich für jeden Bürger die Möglichkeit, diesen Parkverstoß auch dem Parküberwachungsdienst zu melden und sich als Zeuge in der Sache zur Verfügung zu stellen. Der Parküberwachungsdienst wird dann den betreffenden Fahrzeughalter ein gebührenpflichtiges Verwarnungsangebot zusenden – auf diesem Wege kann auch durch den Bürger selbst eine Verfolgung und Ahndung der Parkverstöße bewirkt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 15.05.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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