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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0726-61

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

1.             Sachstand – aktueller Überblick

Der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09. April 2008 das Bebauungsplankonzept Nr. G 8 vom 09.04.2008 gebilligt und das Baureferat beauftragt, dafür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Plankonzept lag so in der Zeit vom 09.06. – 30.06.2008 öffentlich aus. In gleicher Sitzung wurde der Senat informiert, dass gleichzeitig im Auftrag des Eigentümers des Megalithgeländes der Konflikt zwischen bestehendem Gewerbe (Brauerei) und heranrückender Wohnbebauung lärmschutzrechtlich untersucht wird.

Dieses Lärmschutzgutachten des Ingenieurbüros für Bauphysik GmbH Wolfgang Sorge liegt – zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet – in der Fassung vom 19. November 2008 vor, mit dem Ergebnis, dass die planerische Entwicklung des ehemaligen Ziegeleistandortes in ein Wohngebiet aus immissionsschutzfachlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, unter der Voraussetzung, dass eine 8 m hohe Lärmschutzwand (bzw. –wall) zur Brauerei hin errichtet wird.

Da die Entwicklungsmöglichkeiten der Brauerei durch die an 3 Seiten bestehende Wohnbebauung und ein Altenheim bereits jetzt eingeschränkt sind und es hier kontinuierlich zu Überschreitungen durch den Brauereibetrieb im gerade noch zulässigen Bereich kommt, wurde empfohlen, emissionsreduzierende Maßnahmen an der Lärmquelle vorzunehmen. Dies würde wiederum bewirken, dass die lt. Lärmschutzgutachten erforderliche 8 m hohe Lärmschutzwand (-wall) zwischen Plangebiet und Brauerei höhenmäßig reduziert werden könnte, was den städtebaulichen Interessen sehr entgegen kommen würde.

Dazu werden derzeit Verhandlungen auf privatrechtlicher Ebene (zwischen den Eigentümern der Brauerei und des ehemaligen Megalith-Geländes) geführt, mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen (Brenneraustausch, Einbau von Schalldämpfern etc.) mit entsprechender Kostenbeteiligung eine für beide Seiten vorteilhafte Situation zu erreichen.

Weiterhin fanden und finden mehrfach Gespräche zur Klärung der Neubebauung statt – so u. a. zur Ausweisung von Besucherparkplätzen für den Friedhof und Schaffung eines zusätzlichen Friedhofzuganges, zur Prüfung der Anwendung des Wohnbaulandmodells, zur Ermittlung der Ausbaukosten der Breitäckerstraße, zum Bau eines gemeinsamen Nahwärmenetzes für Brauerei und Baugebiet.

2.             Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009

In ihrem o.g. Schreiben beantragt die GAL-Stadtratsfraktion aufgrund überzeugender Einwände seitens der Bürger eine Überarbeitung des  Bebauungsplankonzeptes vom 09.04.2008 hinsichtlich zukunftsorientierter Entwicklungsformen sowie einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Planung mit folgenden Zielen:

1.       Anteilig mehr Kettenhäuser

2.       Weitgehender Verzicht auf freistehende Einzelhäuser

3.       Ermöglichen der Errichtung von Stadt- und Punkthäusern (bis 5 WE)

4.       Reduzieren der Flächenversiegelung durch Konzentration der Stellflächen

5.       Vergrößerung des zentralen Platzes als Familientreff

6.       Stärkere Berücksichtigung eines energiesparenden, ressourcenschonenden, ökologischen Wohnungsbaus.

Stellungnahme des Baureferates

Zunächst ist auf den unter Pkt. 1 dargestellten Sachstand der laufenden Verhandlungen zur Lärmschutzproblematik zu verweisen.

Grundsätzlich sieht sich das Baureferat einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Planung verpflichtet.

Hinsichtlich der Bebauungsdichte und räumlichen Organisation eines neuen Baugebiets ist festzustellen, dass je nach Lage des Gebiets im gesamten Siedlungsgefüge einer Stadt die verschiedenen Haustypologien unterschiedlich gut geeignet sind.

Zudem ist anzumerken, dass in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern auch das freistehende Einfamilienhaus seine Berechtigung und seine Nachfrage hat und demzufolge auch Möglichkeiten für dessen Verwirklichung angeboten werden sollten. Dabei ist darauf zu achten, dass auch bei diesem Typus durch entsprechende Grundstücksgrößen ein vertretbarer Erschließungsaufwand entwickelt wird.

Im konkreten Fall ist zur Entwicklung eines Wohnstandortes auf dem ehemaligen Megalithgelände aus städtebaulicher Sicht zu bemerken, dass aufgrund der Ortsrandlage des kleinteilig-dörflich geprägten Stadtteils Gaustadt sowie des Übergangs zur freien Landschaft mit angrenzendem Landschaftsschutzgebiet (und angrenzender Wasserschutzzone) eine aufgelockerte Bebauung, die sich in diese Gegebenheiten einfügt, für sinnvoll zu erachten ist.

Ein weitgehender Verzicht auf freistehende Einfamilienhäuser und eine daraus resultierende dichtere Bebauung würde eine Verzahnung mit der freien Natur störend beeinträchtigen – würde sich nicht in die Landschaft integrieren und sollte somit den Innenstadt nahen Lagen vorbehalten werden.

In diesem Gebiet kann so die Nachfrage der Bauinteressenten, die an freistehenden Einfamilienhäusern und Reihenhäusern interessiert sind, befriedigt werden, um damit an anderer Stelle im Stadtgebiet einer verdichteten Bauweise unter Berücksichtigung des Nachfragepotenzials nachkommen zu können.

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion stellt sehr weitgehende und allgemeine Forderungen an die laufende Aufplanung des noch zu entwickelnden Wohngebiets, die nur im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Bebauungsplan-Konzeptes vom 09.04.2008 behandelt werden können. Es wird daher vorgeschlagen, die Anfrage als Anregung im laufenden Bebauungsplanverfahren zu behandeln. Das Ergebnis der Behandlung der o.g. Anfrage wird im nächsten Verfahrensschritt des Bebauungsplans dem Stadtentwicklungssenat zur Billigung vorgelegt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Antrag aus der Sitzung des Ältestenrates vom 13.11.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

3.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009 im Rahmen der nächsten Lesung des Bebauungsplanverfahrens Nr. G 8 zu behandeln.

4.       Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

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