Beschlussvorlage - VO/2010/0726-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. G 8 für das Gebiet westlich und östlich der Breitäckerstraße (Megalith) - Sachstandsbericht (gemäß Antrag in der Sitzung des Ältestenrates vom 13.11.2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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|
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03.02.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
1.
Sachstand
– aktueller Überblick
Der
Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09. April 2008
das Bebauungsplankonzept Nr. G 8 vom 09.04.2008 gebilligt und das Baureferat
beauftragt, dafür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Plankonzept lag so
in der Zeit vom 09.06. – 30.06.2008 öffentlich aus. In gleicher Sitzung
wurde der Senat informiert, dass gleichzeitig im Auftrag des Eigentümers des
Megalithgeländes der Konflikt zwischen bestehendem Gewerbe (Brauerei) und heranrückender
Wohnbebauung lärmschutzrechtlich untersucht wird.
Dieses Lärmschutzgutachten des Ingenieurbüros für Bauphysik GmbH
Wolfgang Sorge liegt – zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet – in
der Fassung vom 19. November 2008 vor, mit dem Ergebnis, dass die planerische
Entwicklung des ehemaligen Ziegeleistandortes in ein Wohngebiet aus
immissionsschutzfachlicher Sicht grundsätzlich möglich ist, unter der
Voraussetzung, dass eine 8 m hohe Lärmschutzwand (bzw. –wall) zur
Brauerei hin errichtet wird.
Da die Entwicklungsmöglichkeiten der Brauerei durch die an 3 Seiten
bestehende Wohnbebauung und ein Altenheim bereits jetzt eingeschränkt sind und
es hier kontinuierlich zu Überschreitungen durch den Brauereibetrieb im gerade
noch zulässigen Bereich kommt, wurde empfohlen, emissionsreduzierende Maßnahmen
an der Lärmquelle vorzunehmen. Dies würde wiederum bewirken, dass die lt.
Lärmschutzgutachten erforderliche 8 m hohe Lärmschutzwand (-wall) zwischen
Plangebiet und Brauerei höhenmäßig reduziert werden könnte, was den städtebaulichen
Interessen sehr entgegen kommen würde.
Dazu werden derzeit Verhandlungen auf privatrechtlicher Ebene (zwischen
den Eigentümern der Brauerei und des ehemaligen Megalith-Geländes) geführt, mit
dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen (Brenneraustausch, Einbau von
Schalldämpfern etc.) mit entsprechender Kostenbeteiligung eine für beide Seiten
vorteilhafte Situation zu erreichen.
Weiterhin fanden und finden mehrfach Gespräche zur Klärung der
Neubebauung statt – so u. a. zur Ausweisung von Besucherparkplätzen für
den Friedhof und Schaffung eines zusätzlichen Friedhofzuganges, zur Prüfung der
Anwendung des Wohnbaulandmodells, zur Ermittlung der Ausbaukosten der
Breitäckerstraße, zum Bau eines gemeinsamen Nahwärmenetzes für Brauerei und
Baugebiet.
2.
Anfrage der
GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009
In ihrem o.g. Schreiben beantragt die GAL-Stadtratsfraktion aufgrund
überzeugender Einwände seitens der Bürger eine Überarbeitung des Bebauungsplankonzeptes vom 09.04.2008
hinsichtlich zukunftsorientierter Entwicklungsformen sowie einer
ressourcenschonenden und nachhaltigen Planung mit folgenden Zielen:
1.
Anteilig mehr
Kettenhäuser
2.
Weitgehender
Verzicht auf freistehende Einzelhäuser
3.
Ermöglichen der
Errichtung von Stadt- und Punkthäusern (bis 5 WE)
4.
Reduzieren der
Flächenversiegelung durch Konzentration der Stellflächen
5.
Vergrößerung des
zentralen Platzes als Familientreff
6.
Stärkere
Berücksichtigung eines energiesparenden, ressourcenschonenden, ökologischen
Wohnungsbaus.
Stellungnahme des Baureferates
Zunächst ist auf den unter Pkt. 1 dargestellten Sachstand der laufenden
Verhandlungen zur Lärmschutzproblematik zu verweisen.
Grundsätzlich sieht sich das Baureferat einer ressourcenschonenden und
nachhaltigen Planung verpflichtet.
Hinsichtlich der Bebauungsdichte und räumlichen Organisation eines
neuen Baugebiets ist festzustellen, dass je nach Lage des Gebiets im gesamten
Siedlungsgefüge einer Stadt die verschiedenen Haustypologien unterschiedlich
gut geeignet sind.
Zudem ist anzumerken, dass in einer Stadt mit 70.000 Einwohnern auch
das freistehende Einfamilienhaus seine Berechtigung und seine Nachfrage hat und
demzufolge auch Möglichkeiten für dessen Verwirklichung angeboten werden
sollten. Dabei ist darauf zu achten, dass auch bei diesem Typus durch
entsprechende Grundstücksgrößen ein vertretbarer Erschließungsaufwand
entwickelt wird.
Im konkreten Fall ist zur Entwicklung eines Wohnstandortes auf dem
ehemaligen Megalithgelände aus städtebaulicher Sicht zu bemerken, dass aufgrund
der Ortsrandlage des kleinteilig-dörflich geprägten Stadtteils Gaustadt sowie
des Übergangs zur freien Landschaft mit angrenzendem Landschaftsschutzgebiet
(und angrenzender Wasserschutzzone) eine aufgelockerte Bebauung, die sich in
diese Gegebenheiten einfügt, für sinnvoll zu erachten ist.
Ein weitgehender Verzicht auf freistehende Einfamilienhäuser und eine
daraus resultierende dichtere Bebauung würde eine Verzahnung mit der freien
Natur störend beeinträchtigen – würde sich nicht in die Landschaft
integrieren und sollte somit den Innenstadt nahen Lagen vorbehalten werden.
In diesem Gebiet kann so die Nachfrage der Bauinteressenten, die an
freistehenden Einfamilienhäusern und Reihenhäusern interessiert sind,
befriedigt werden, um damit an anderer Stelle im Stadtgebiet einer verdichteten
Bauweise unter Berücksichtigung des Nachfragepotenzials nachkommen zu können.
Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion stellt sehr weitgehende und
allgemeine Forderungen an die laufende Aufplanung des noch zu entwickelnden
Wohngebiets, die nur im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des
Bebauungsplan-Konzeptes vom 09.04.2008 behandelt werden können. Es wird daher
vorgeschlagen, die Anfrage als Anregung im laufenden Bebauungsplanverfahren zu
behandeln. Das Ergebnis der Behandlung der o.g. Anfrage wird im nächsten
Verfahrensschritt des Bebauungsplans dem Stadtentwicklungssenat zur Billigung
vorgelegt werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der
Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2.
Der Antrag aus
der Sitzung des Ältestenrates vom 13.11.2009 ist damit geschäftsordnungsmäßig
erledigt.
3.
Der
Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, die Anfrage der
GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009 im Rahmen der nächsten Lesung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. G 8 zu behandeln.
4. Die
Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.07.2009 ist damit
geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |