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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0727-61

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Beratungsfolge

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-    Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-    Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-    Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-    Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.  Sitzungsvortrag:

 

1.                  Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 20.01.2009 lag das Bebauungsplan-Konzept Nr. 20 in der Fassung vom 20.01.2009 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 02.02. bis 23.02.2009 öffentlich aus und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt.

Zum Bebauungsplan-Konzept gingen Anregungen – besonders hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens und Stellplatzbedarfs – ein, die zur Änderung und Ergänzung der Planung geführt haben (Aufführung der Anregungen siehe 5.).

2.                  Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes

Im Bebauungsplan-Entwurf wurden die Stellplätze (St) von ca. 32 St im Bebauungsplan-Konzept auf ca. 52 St erhöht. Dies wird durch die Neuordnung der oberirdischen Stellplätze (39 St.) und die Ausweisung einer Tiefgarage unter den geplanten Kindergarten-/Kinderkrippenneubau (13 St) erreicht. Bis zur Errichtung der Tiefgarage wird die Anlage von temporären, oberirdischen Stellplätzen (10 St) nördlich des Sportplatzes ermöglicht. Bei Neubau der Kita-Einrichtung sind diese zurückzubauen.

Die Festsetzungen zum Bebauungsplan werden dementsprechend ergänzt.

 

3.       Städtebaulicher Vertrag

Aufgrund der Modernisierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen (Integrieren der Berufsfachschule für Altenpflege, Neubau einer Sporthalle, Abriss und größerer Neubau von Kinderkrippe / Kindergarten mit Tiefgarage) sind ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Stellplatzbedarf zu erwarten, was sich im angrenzenden Gebiet als problematisch abzeichnet (s. nachfolgend aufgeführte Anregungen) - die Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg wird somit als nicht ausreichend eingeschätzt.

Deshalb wurde ein städtebaulicher Vertrag (vom 13.07.2009) zwischen der Stadt Bamberg (Baureferat) und dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg abgeschlossen, mit folgenden Maßnahmen, die zur Lösung dieser Verkehrs- und Stellplatzproblematik beitragen sollen:

-      So wird die Stellplatzzahl (von bisher ca. 32 St.) auf ca. 52 St erhöht durch weitere oberirdische Stellplätze sowie den Bau einer Tiefgarage unter dem Kiga/Kikri-Neubau – letztere werden bis zur Realisierung der Tiefgarage oberirdisch nördlich des Sportplatzes zeitlich begrenzt realisiert (10St).

-      Durch Aktivierung des öffentlichen Nahverkehrs (durch Studenten-Tickets und Shuttle-Bus-Regelung, die derzeit noch in Verhandlung sind),

-      Durch Verlagerung der Schulbeginnzeiten zur Entzerrung der Verkehrssituation (Torschuster) und des Parksuchverkehrs in Spitzenzeiten,

-      Durch Verlegung von Einrichtungen (Auslagerung des Schülerheims Don Bosco – 2 Klassen), die mit Abschluss der Modernisierung und Erweiterung der Schule (geplant 2010/2011) umgesetzt werden sollen.

4.         Lärmschutzgutachten

Seitens der Joseph-Stiftung Bamberg wurde im Auftrag des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg aufgrund der Anregung des Amtes für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben, um so die Auswirkungen des Fahrverkehrs, der Stellplätze und der Sportanlagen auf die nächstgelegenen Wohnungen hinsichtlich der Einhaltung der Immissionsrichtwerte abzuklären.

Das Lärmschutzgutachten wird z.Zt. erarbeitet und wird bis zur Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vorliegen.

5.         Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Zuschriften ein:

5.1       Behörden und Träger öffentlicher Belange

5.1.1     Polizeiinspektion Bamberg,

            Schildstraße 81, 96050 Bamberg                                 Schreiben vom 02.02.2009

5.1.2          EON Bayern,

            Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg                      Schreiben vom 05.02.2009

5.1.3     Freiwillige Feuerwehr Bamberg,

            Nürnberger Straße 115, 96050 Bamberg                     Schreiben vom 05.02.2009

5.1.4     Hochbauamt, Denkmalpflege,

            Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg                       Schreiben vom 11.02.2009

5.1.5          Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung,

            Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg                       Schreiben vom 12.02.209

5.1.6     Amt für Wirtschaft,

            Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg                            Schreiben vom 13.02.2009

5.1.7     Bürgerverein 4. Distrikt,

            Untere Sandstraße 8, 96049 Bamberg                         Schreiben vom 23.02.2009

5.1.8     Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz,

            der Stadt Bamberg

            Mußstraße 28, 96049 Bamberg                                   Schreiben vom 23.02.2009

5.1.9     Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.,

            Schillerplatz 9, 96049 Bamberg                                   Schreiben vom 27.02.2009

5.1.10   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,

            Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf                          Schreiben vom 27.02.2009

5.1.11   Bewahrt die Bergstadt,

            Maienbrunnen 20, 96049 Bamberg                              Schreiben vom 23.02.2009

5.1.12   Entsorgungs- und Baubetrieb,

            der Stadt Bamberg                                                     Schreiben vom 20.02.2009

5.1.13   Regierung von Oberfranken,

            Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth                             Schreiben vom 13.02.2009

5.1.14   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,

            Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf                          Schreiben vom 23.02.2009

5.1.15   FB 6 A / Abt. Erschließung der Stadt Bamberg

            Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg                       Schreiben vom 03.02.2009

5.1.16   Stadtwerke Bamberg,

            Margaretendamm 28, 96052 Bamberg                         Schreiben vom 24.02.2009

5.1.17   Stadtjugendamt Bamberg,

            Geyerswörthstraße 1, 96047 Bamberg                        Schreiben vom 22.01.2009

5.1.18      Garten- und Friedhofsamt der Stadt Bamberg,

Hallstadter Straße 28, 96052 Bamberg                        Schreiben vom 30.03.2009

 

 

5.2               Bürger

5.2.1          Raupach,

Wildensorger Straße 23, 96049 Bamberg                     Schreiben vom 02.02.2009

5.2.2          Kohlhaas,

St. Getreu-Straße 35, 96049 Bamberg                         Schreiben vom 09.02.2009

5.2.3 – 5.2.55      Anlieger der Wildensorger Straße,

                          Rothofleite und Bundleshofes

                          53 Personen

                          Ansprechpartner:

                          Robert Gegenfurtner,

                          Wildensorger Str. 21 A, 96049 Bamberg       Schreiben vom 11.02.2009

5.2.56   Thiel,

            St.-Getreu-Straße 35, 96049 Bamberg                         Schreiben vom 17.02.2009

5.2.57      Herrmann,

Jakobsberg 15, 96049 Bamberg                                  Schreiben vom 18.02.2009

5.2.58      Wonka,

Jakobsberg 1 a, 96049 Bamberg                                 Schreiben vom 22.02.2009

5.2.59      Schiffauer,

Jakobsberg 19, 96049 Bamberg                                  Schreiben vom 23.02.2009

5.2.60      Meisenbach,

Pestalozzistraße 42, 80469 München                           Schreiben vom 23.02.2009

5.2.61      Brändlein,

Wildensorger Straße 6, 96049 Bamberg                      Schreiben vom 09.03.2009

5.2.62      Medelnik,

Jakobsberg 34, 96049 Bamberg                                  Schreiben vom 24.03.2009

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (Anlage 1).

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.              Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

4.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 20 vom 03.02.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 03.02.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 20 vom 03.02.2010 sowie zum Entwurf der Begründung vom 03.02.2010 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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