Beschlussvorlage - VO/2010/0727-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 20 (Elisabethenheim) mit integriertem Grünordnungsplan für den Bereich Jakobsberg Ecke Wildensorger Straße und Dr.-Remeins-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungssenat
|
Entscheidung
|
|
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03.02.2010
|
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss
über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1.
Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Gemäß
Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 20.01.2009 lag das Bebauungsplan-Konzept
Nr. 20 in der Fassung vom 20.01.2009 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB vom 02.02. bis 23.02.2009 öffentlich aus und die Träger
öffentlicher Belange wurden beteiligt.
Zum
Bebauungsplan-Konzept gingen Anregungen – besonders hinsichtlich des
erhöhten Verkehrsaufkommens und Stellplatzbedarfs – ein, die zur Änderung
und Ergänzung der Planung geführt haben (Aufführung der Anregungen siehe 5.).
2.
Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplan-Konzeptes
Im
Bebauungsplan-Entwurf wurden die Stellplätze (St) von ca. 32 St im
Bebauungsplan-Konzept auf ca. 52 St erhöht. Dies wird durch die Neuordnung der
oberirdischen Stellplätze (39 St.) und die Ausweisung einer Tiefgarage unter
den geplanten Kindergarten-/Kinderkrippenneubau (13 St) erreicht. Bis zur
Errichtung der Tiefgarage wird die Anlage von temporären, oberirdischen
Stellplätzen (10 St) nördlich des Sportplatzes ermöglicht. Bei Neubau der
Kita-Einrichtung sind diese zurückzubauen.
Die
Festsetzungen zum Bebauungsplan werden dementsprechend ergänzt.
3. Städtebaulicher
Vertrag
Aufgrund
der Modernisierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen (Integrieren der Berufsfachschule
für Altenpflege, Neubau einer Sporthalle, Abriss und größerer Neubau von
Kinderkrippe / Kindergarten mit Tiefgarage) sind ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
und ein erhöhter Stellplatzbedarf zu erwarten, was sich im angrenzenden Gebiet
als problematisch abzeichnet (s. nachfolgend aufgeführte Anregungen) - die
Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg wird somit als nicht ausreichend
eingeschätzt.
Deshalb
wurde ein städtebaulicher Vertrag (vom 13.07.2009) zwischen der Stadt Bamberg
(Baureferat) und dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg abgeschlossen,
mit folgenden Maßnahmen, die zur Lösung dieser Verkehrs- und
Stellplatzproblematik beitragen sollen:
- So wird
die Stellplatzzahl (von bisher ca. 32 St.) auf ca. 52 St erhöht durch weitere
oberirdische Stellplätze sowie den Bau einer Tiefgarage unter dem
Kiga/Kikri-Neubau – letztere werden bis zur Realisierung der Tiefgarage
oberirdisch nördlich des Sportplatzes zeitlich begrenzt realisiert (10St).
- Durch
Aktivierung des öffentlichen Nahverkehrs (durch Studenten-Tickets und
Shuttle-Bus-Regelung, die derzeit noch in Verhandlung sind),
- Durch
Verlagerung der Schulbeginnzeiten zur Entzerrung der Verkehrssituation
(Torschuster) und des Parksuchverkehrs in Spitzenzeiten,
- Durch
Verlegung von Einrichtungen (Auslagerung des Schülerheims Don Bosco – 2
Klassen), die mit Abschluss der Modernisierung und Erweiterung der Schule
(geplant 2010/2011) umgesetzt werden sollen.
4. Lärmschutzgutachten
Seitens der Joseph-Stiftung Bamberg wurde im Auftrag des
Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg aufgrund der Anregung des Amtes für
Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz ein Lärmschutzgutachten in Auftrag
gegeben, um so die Auswirkungen des Fahrverkehrs, der Stellplätze und der
Sportanlagen auf die nächstgelegenen Wohnungen hinsichtlich der Einhaltung der
Immissionsrichtwerte abzuklären.
Das Lärmschutzgutachten wird z.Zt. erarbeitet und wird bis zur
Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vorliegen.
5. Behandlung
der Anregungen
Es gingen folgende Zuschriften ein:
5.1 Behörden
und Träger öffentlicher Belange
5.1.1 Polizeiinspektion
Bamberg,
Schildstraße
81, 96050 Bamberg Schreiben
vom 02.02.2009
5.1.2
EON Bayern,
Hallstadter
Straße 119, 96052 Bamberg Schreiben
vom 05.02.2009
5.1.3 Freiwillige
Feuerwehr Bamberg,
Nürnberger
Straße 115, 96050 Bamberg Schreiben
vom 05.02.2009
5.1.4 Hochbauamt,
Denkmalpflege,
Untere
Sandstraße 34, 96049 Bamberg Schreiben
vom 11.02.2009
5.1.5
Stadtplanungsamt,
Verkehrsplanung,
Untere
Sandstraße 34, 96049 Bamberg Schreiben
vom 12.02.209
5.1.6 Amt für
Wirtschaft,
Maximiliansplatz
3, 96047 Bamberg Schreiben
vom 13.02.2009
5.1.7 Bürgerverein
4. Distrikt,
Untere
Sandstraße 8, 96049 Bamberg Schreiben
vom 23.02.2009
5.1.8 Amt für
Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz,
der
Stadt Bamberg
Mußstraße
28, 96049 Bamberg Schreiben
vom 23.02.2009
5.1.9 Schutzgemeinschaft
Alt Bamberg e.V.,
Schillerplatz
9, 96049 Bamberg Schreiben
vom 27.02.2009
5.1.10 Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege,
Schloss
Seehof, 96117 Memmelsdorf Schreiben
vom 27.02.2009
5.1.11 Bewahrt
die Bergstadt,
Maienbrunnen
20, 96049 Bamberg Schreiben
vom 23.02.2009
5.1.12 Entsorgungs-
und Baubetrieb,
der
Stadt Bamberg Schreiben
vom 20.02.2009
5.1.13 Regierung
von Oberfranken,
Postfach
11 01 65, 95420 Bayreuth Schreiben
vom 13.02.2009
5.1.14 Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege,
Schloss
Seehof, 96117 Memmelsdorf Schreiben
vom 23.02.2009
5.1.15 FB 6 A /
Abt. Erschließung der Stadt Bamberg
Untere
Sandstraße 34, 96049 Bamberg Schreiben
vom 03.02.2009
5.1.16 Stadtwerke
Bamberg,
Margaretendamm
28, 96052 Bamberg Schreiben
vom 24.02.2009
5.1.17 Stadtjugendamt
Bamberg,
Geyerswörthstraße
1, 96047 Bamberg Schreiben
vom 22.01.2009
5.1.18
Garten- und
Friedhofsamt der Stadt Bamberg,
Hallstadter Straße 28, 96052 Bamberg Schreiben vom 30.03.2009
5.2
Bürger
5.2.1
Raupach,
Wildensorger Straße 23, 96049 Bamberg Schreiben vom 02.02.2009
5.2.2
Kohlhaas,
St. Getreu-Straße 35, 96049 Bamberg Schreiben vom
09.02.2009
5.2.3 – 5.2.55 Anlieger
der Wildensorger Straße,
Rothofleite
und Bundleshofes
53
Personen
Ansprechpartner:
Robert
Gegenfurtner,
Wildensorger
Str. 21 A, 96049 Bamberg Schreiben
vom 11.02.2009
5.2.56 Thiel,
St.-Getreu-Straße
35, 96049 Bamberg Schreiben
vom 17.02.2009
5.2.57
Herrmann,
Jakobsberg 15, 96049 Bamberg Schreiben vom 18.02.2009
5.2.58 Wonka,
Jakobsberg 1 a, 96049 Bamberg Schreiben vom 22.02.2009
5.2.59 Schiffauer,
Jakobsberg 19, 96049 Bamberg Schreiben vom 23.02.2009
5.2.60 Meisenbach,
Pestalozzistraße 42, 80469 München Schreiben vom
23.02.2009
5.2.61 Brändlein,
Wildensorger Straße 6, 96049 Bamberg Schreiben vom 09.03.2009
5.2.62 Medelnik,
Jakobsberg 34, 96049 Bamberg Schreiben vom 24.03.2009
Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer
Form im Anhang (Anlage 1).
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der
Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2.
Der Stadtentwicklungssenat
billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3.
Der
Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung
der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
4.
Der
Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr.
20 vom 03.02.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 03.02.2010 gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5.
Der
Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr.
20 vom 03.02.2010 sowie zum Entwurf der Begründung vom 03.02.2010 die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |