Beschlussvorlage - VO/2010/0728-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan NR. 38 E Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Oberer Stephansberg 36 - 38 a und Untere Seelgasse 26 - 28 (Mahrs-Bräu-Keller)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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03.02.2010
|
- Sachstandsbericht über den bisherigen
Verlauf des Projektes
- Erläuterung des Entwurfskonzeptes
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss
über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass und Ziel
der Planung
Der Vorhabensträger
casa tecta Bauträgergesellschaft mbH, Panzerleite 67 in 96049 Bamberg
beabsichtigt auf den Grundstücken zwischen dem Oberen Stephansberg (36 –
38a) und der Unteren Seelgasse (26 – 28) in Bamberg ein Hotel zu
errichten bzw. die bestehenden Anwesen zu sanieren und als Folgeeinrichtung
(Gaststätte, Küche, Konferenzraum, Verwaltung, Nebengebäude) zu betreiben. Der
bestehende Biergarten wird verkleinert und soll weiterhin betrieben werden.
Da es sich um ein
konkretes Vorhaben des Antragstellers handelt, soll die Bebauungsplan-Änderung
in Abstimmung mit dem Antragssteller über ein vorhabenbezogenes
Bebauungsplan-Verfahren gem. § 12 BauGB erreicht werden.
Das geplante Vorhaben
hat eine Nachverdichtung auf bereits für Wohnbauzwecke überplanten Flächen
(Bebauungsplan 35 A) zum Ziel, weshalb es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung handelt. Der Bebauungsplan kann daher gemäß § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufgestellt werden.
Ziel des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 38 E ist die Änderung des bestehenden
Bebauungsplans 35 A (rechtskräftig seit 11.07.1980) um die planungsrechtliche
Grundlage zur Durchführung des Vorhabens zu schaffen.
2. Bisheriger
Verlauf des Projektes
Mit dem Schreiben vom
24.06.2009 stellt die Fa. casa tecta Bauträgergesellschaft mbH, Panzerleite 67,
96049 Bamberg einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 35 A.
In der Sitzung vom
22.07.2009 gibt der Stadtentwicklungssenat dem Antrag der Fa. casa tecta auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens statt und beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i. V. m. § 12 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans
Nr. 38 E für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.07.2009 abgegrenzte
Gebiet.
3. Änderungen zum
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB vom 22.07.2009
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans wurde geringfügig geändert. Im Geltungsbereich liegen die
Fl.Nrn. 2009, 2012, 2013 und 2017/24, welche die Liegenschaften Mahrs-Bräu-Keller
sowie das Wohnhaus Oberer Stephansberg 36 a umfassen und über die sich der
Vorhaben- und Erschließungsplan des Antragsstellers erstrecken wird.
Nicht mehr in den
Geltungsbereich einbezogen sind die angrenzenden Fl.Nrn. 2011, 2013/2 und 2015,
da sie nicht vom Vorhaben erfasst werden.
Flächennutzungsplan
Der rechtwirksame
Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg stellt den Geltungsbereich als
Wohnbaufläche dar. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans soll die bestehende
Bebauung entlang der Straße Oberer Stephansberg in der sich heute die
Gaststätte befindet und sich zukünftig auch Räumlichkeiten des Hotels befinden
sollen, als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die dem Mahrs-Bräu Keller
gegenüberliegende Bebauung des Oberen Stephanbergs ist im FNP bereits als
gemischte Baufläche ausgewiesen.
Gemäß § 13a kann der
Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächenutzungsplan geändert
oder ergänzt ist, soweit die städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt
wird. Da es sich im vorliegenden Fall um eine sehr kleine Fläche mit zu
ändernder Darstellung handelt, kann von oben genannter Regelung Gebrauch
gemacht werden. Der Flächennutzungsplan wird nach Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst.
4. Konzept der
städtebaulichen Planung
Art und Maß der
baulichen Nutzung
Der Geltungsbereich
wird in Übereinstimmung mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet
bzw. als Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundflächenzahl im Allgemeinen
Wohngebiet beträgt 0,35. Als Grundflächenzahl wird im Mischgebiet 0,8 bzw. 1,0
festgesetzt. Damit wird die nach BauNVO zulässige Grundflächenzahl zwar
überschritten, da es sich dabei aber ausschließlich um bereits bestehende
Bebauung handelt, liegen besondere städtebauliche Gründe für diese Überschreitung
vor.
Der Böschungsbereich
wird als private Grünfläche mit Gebot zum Erhalt der Bäume und Sträucher
ausgewiesen.
Architektur
Das neue Hotel mit 22
Zimmern ist im rückwärtigen, noch ebenen Teil des Grundstücks als rechteckiges
Gebäude mit Versätzen vorgesehen und richtet seinen Eingang auf die alte
Durchfahrt der bestehenden Gaststätte aus. Das Hotel wird mit einem Flachdach
ausgebildet und erhält auf der Ostseite einen mit Glas geschlossenen Laubengang
und vorgeblendeter Holzverkleidung. Zimmer und Fensteröffnungen sind
vornehmlich auf die Westseite orientiert. Details zur Gestaltung sind
beiliegenden Unterlagen (Fassaden, Schnitte und Grundrisse) zu entnehmen. Die
maximale Traufhöhe beträgt bei zwei Geschossen 7,50m.
Erschließung
Die Erschließung des
Hotels wird ausschließlich über den Oberen Stephansberg abgewickelt. Um eine
neue Durchfahrt herzustellen ist ein Teilabbruch eines nicht unter
Denkmalschutz stehenden eingeschossigen Anbaus erforderlich.
Stellplätze
Der Großteil der 22
Stellplätze wird aus schallschutztechnischen Gründen eingehaust. Sechs
Stellplätze werden in einem bestehenden Nebengebäude als Doppelparker
untergebracht. In einer Sammelgarage befinden sich 9 Stellplätze. Weitere
sieben sind offene Stellplätze, die durch zwei 3 m hohe Lärmschutzwände
abgeschirmt werden. Die bestehenden Stellplätze vor der Gaststätte am Oberen
Stephansberg bleiben erhalten.
Grünordnung
Ziel der Grünordnung
ist die weitgehende Erhaltung des Baumbestandes. Durch die versetzte Anordnung
des Gebäudekörpers müssen nur zwei Bäume gefällt werden. Als Ersatz für die zu
fällenden Bäume ist gem. Baumschutzverordnung die Neupflanzung von zwei Bäumen
innerhalb des Geltungsbereichs vorgesehen. Zum Schutz des Baumbestandes und der
Stollenanlagen wird auf eine Unterkellerung des Hotels verzichtet. Die Gründung
des Hotels hat den Baumbestand zu sichern bzw. zu schonen.
Als Ergebnis der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) werden fünf
Fledermausnistkästen und drei Vogelnistkästen im verbleibenden Baumbestand
installiert.
Das in den
Geltungsbereich hineinragende Biotop 76 wird von den Planungen nicht berührt.
Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
Das Vorhaben erfolgt
unter der Prämisse eines schonenden Flächenverbrauchs. Das Hotel entsteht zum
Großteil auf einer bereits teilversiegelten und bebauten Fläche und die
Erschließungsflächen beschränken sich auf eine einzige neue Zu- und Abfahrt. Um
Eingriffe in den Wurzelraum zu minimieren wird auf eine Unterkellerung des
Hotels verzichtet.
Der Baumbestand wird
fast komplett erhalten und zum Schutz, über die Flächen des vorhandenen Biotops
hinaus, als private Grünfläche ausgewiesen. Für die zwei zu fällenden Bäume
erfolgen Ersatzpflanzungen (standortheimische Gehölze) innerhalb des
Geltungsbereichs. Die Rodung erfolgt außerhalb der Fortpflanzungsperiode sowie
außerhalb der Frostperiode. Im verbleibenden Baumbestand werden mehrere Vogel-
und Fledermausnistkästen angebracht.
Die Belange des
Naturschutzes werden damit innerhalb des Geltungsbereichs ausreichend
berücksichtigt. Externe Maßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich.
Immissionsschutz
Zur Prüfung der
Lärmemissionen wurde vom Vorhabenträger eine schalltechnische Untersuchung in
Auftrag gegeben. Die Schalltechnische Untersuchung vom 01.12.2009, die
Bestandteil der Begründung ist, hat gezeigt, dass es nur zu geringen
Überschreitungen bei der Spitzenpegelbetrachtung „Türenschlagen“
kommt. Durch bautechnische Vorkehrungen im Bereich der Stellplätze kann der
grundsätzlichen Forderung nach gesunden Wohnverhältnissen für die umliegende
Wohn- und Mischbebauung entsprochen werden.
Die bestehenden
Vereinbarungen zur Betriebszeit des Biergartens (Betriebsende 22 Uhr) werden
übernommen und im Durchführungsvertrag fixiert.
Denkmalschutz
Das Plangebiet liegt außerhalb
des Weltkulturerbes „Altstadt Bamberg“ und innerhalb des
Denkmalschutzbereiches. Die im Geltungsbereich liegenden Baudenkmale
„Gaststätte Mahrs Bräu Keller“ (Torgebäude, Satteldachbau mit
Fachwerkobergeschoss mit südseitigem Anbau massiv und Fachwerk) und
„Gartenhalle von Gustav Haeberle“ werden in enger Abstimmung mit
den Denkmalschutzbehörden saniert. Ein südlich an die Gaststätte angrenzender
Anbau – nicht Bestandteil des Baudenkmals – wird in Abstimmung mit
den Denkmalschutzbehörden abgerissen, da an dieser Stelle eine Durchfahrt für
die künftige Erschließung erforderlich ist.
5.
Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem
Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich. Nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung und den daraus resultierenden Erkenntnissen wird
dieser Durchführungsvertrag abgestimmt und dann dem Stadtentwicklungssenat zum
nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgelegt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den
Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat
beauftragt das Baureferat das Bebauungsplan-Konzept Nr. 38 E vom 03.02.2010
sowie das Konzept der Begründung vom 03.02.2010 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Der Stadtentwicklungssenat
beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Konzept Nr. 38 E vom 03.02.2010
sowie zum Konzept der Begründung vom 03.02.2010 die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |