"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1119-47

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit der Neufassung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg im Dezember 2015 wurde es versuchsweise ermöglicht, die Nutzungszeit von Grabstätten auch für kürzere Zeiten als die Nutzungszeiten selbst, zu verlängern. Damit sollte versuchsweise dem starken Fortschreiten von Grabaufgaben entgegen getreten werden.

 

Dieser Versuch musste von der Verwaltung als gescheitert betrachtet werden, da die Verlängerungsquote im Kalenderjahr 2016 nur 1 % (64 %) höher als im Kalenderjahr 2015 (63 %) war. Allerdings wurden sehr viele Verlängerungen für kürzere Zeiträume (über 25 %) vorgenommen, was die Kalkulation der kostenrechnenden Einrichtung ‚Friedhöfe der Stadt Bamberg‘ in eine Schieflage gebracht hat.

 

Nach Vorberatung durch den Finanzsenat hat der Stadtrat der Stadt Bamberg deshalb in der Sitzung vom 14.12.2016 die Rückkehr zur ursprünglichen Regelung ab dem 1. Januar 2017 beschlossen.

 

Mit Antrag Nummer 2017-142 vom 24. Juli 2017 hat die SPD-Stadtratsfraktion nun wieder eine ‚Rückkehr‘ zu den gestaffelten Verlängerungsmöglichkeiten beantragt. Dies wird damit begründet, dass eine Verlängerung nur für 12, 15, 20 bzw. 30 Jahre (je nach Friedhof) für viele ältere Menschen eine zu lange Zeit darstelle und deshalb von einer Verlängerung der Grabstätten ganz abgesehen werde.

 

Die Erfahrungen des Jahres 2016 haben jedoch gezeigt, dass ein flexibles Angebot der Grabverlängerungszeiten nicht spürbar zu einer höheren Quote an Grabverlängerungen an sich geführt hat. Dazu kommt, dass die Verlängerungsquote nach der erneuten Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung, also dem Zurück zu den längeren Grabnutzungszeiten, bei 63,80 % (Stand: 20. September 2017) liegt. Dies ist annähernd der gleiche Wert wie im Jahr 2016 – jedoch bei weitaus höheren Einnahmen. Lagen diese bei den Grabverschonungsgebühren für das gesamte Kalenderjahr 2016 bei 650.182 €, wurden bis zum 20. September 2017 bereits 578.879,01 € an Einnahmen erzielt.

 

Um die Grabnutzungsgebühren stabil zu halten und nicht anheben zu müssen, sieht sich die Verwaltung deshalb gezwungen, dem Kultursenat und dem Stadtrat zu empfehlen, den oben genannten Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, den Antrag auf Änderung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg abzulehnen.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...