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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1123-R4

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Digitalisierung an den Schulen in Bamberg ist eine große Herausforderung und bleibende Aufgabe für die Zukunft. Dies macht den Einsatz entsprechender Finanzmittel der Kommunen (als Sachaufwandsträger), des Freistaates und des Bundes notwendig.

 

Der Vorschlag eines Sonderetats „Ausbau IT-Ausstattung“ wurde verwaltungsintern geprüft. Aufgrund der noch unklaren Förderkulissen – insbesondere bezüglich des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigten DigitalPakts Schule und des Masterplans BAYERN DIGITAL II – wird für das Haushaltjahr 2018 zunächst auf eine deutliche Erhöhung der bereits eingerichteten Haushaltsstellen gesetzt.

 

Im Rahmen der Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2018 wurden vom Amt 12 folgende Ansätze angemeldet:

 

a)      Im Haushalt der Stadt Bamberg:

 

IT-Verkabelung* an Schulen: zusätzlich 16.000 € (netto) zu den üblichen 19.000 € (netto) – neuer Gesamtansatz: 35.000 € (netto)

 

IT-Ausstattung** an Schulen: zusätzlich 25.000 € netto zu den (für 2017 bereits um 10.000 € aufgestockten) 100.000 € (netto) – neuer Gesamtansatz: 125.000 € (netto) 

 

b)      Im Haushalt des Zweckverbands Gymnasien:

 

IT-Verkabelung* an Gymnasien: zusätzlich 25.000 € (brutto) zu den üblichen 25.000 € (brutto) – neuer Gesamtansatz: 50.000 € (brutto)

 

IT-Ausstattung** an Gymnasien: zusätzlich 50.000 € (brutto) zu den üblichen 120.000 € (brutto) – neuer Gesamtansatz: 170.000 € (brutto) 

 

*IT-Verkabelung beinhaltet Installationskosten für Netzwerkverkabelung, WLAN und in geringerem Umfang auch Stromversorgungsleitungen.

**IT-Ausstattung beinhaltet Hard- und Software einschließlich Telefontechnik sowie in steigendem Maße Dienstleistungskontingente für Installation und Betrieb.

 

Es bleibt dem Stadtrat und der Zweckverbandsversammlung vorbehalten, im Rahmen der Haushaltsberatungen über die angemeldeten höheren Haushaltsansätze zu entscheiden.

 

Unabhängig davon wird die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die weitere Entwicklung bei den oben genannten Förderprogrammen verfolgen und dem Senat wieder berichten. Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Maßnahmenbeginn vor Inkraftsetzung der Förderrichtlinien förderschädlich sein würde.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 19. Juni 2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig

behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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