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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1124-R4

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Verweis auf eine Studie der Caritas, die erstmals 2012 unter dem Titel „Was wirklich zählt“ veröffentlicht wurde und deren Zahlenmaterial jährlich aktualisiert und online veröffentlicht wird, wird im dem Sitzungsvortrag zugrunde liegenden Antrag ein „überproportionaler Anstieg“ der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in der Stadt Bamberg ab 2014 angezeigt.

Hingewiesen werden muss – vor einer konkreten Betrachtung der Zahlen und deren Interpretation –
(a) wie in der Studie Schulabgänger und Schulabgängerinnen ohne Abschluss definiert sind und (b) welche Bezugsgröße zur Ermittlung der prozentualen Anteile Anwendung findet.

 

zu (a): Mit dem Merkmal „ohne Abschluss“ werden in der angesprochenen Studie diejenigen Jugendlichen erfasst, die bei ihrem Abgang nicht mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Zu den allgemeinbildenden Schulen zählen auch die Förderschulen. Somit werden in der Analyse auch Jugendliche an Förderschulen erfasst, die zwar einen „erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen“ erreichen, aber nicht den „erfolgreichen Abschluss der Mittelschule“ (= Hauptschulabschluss) oder sich an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung befinden, wo nach 9 Schulbesuchsjahren ein Übergang in die Berufsschulstufe erfolgt und gar kein Erwerb eines Abschlusses vorgesehen ist.

 

zu (b): Für die Caritas-Studie wurde als Bezugsgröße die „Anzahl aller Schülerinnen und Schüler der
7. Klasse an allgemeinbildenden Schulen vor zwei beziehungsweise drei Jahren“ herangezogen. Die ermittelten Quoten zeigen demnach die Anzahl der Schulabgänger(innen) ohne Hauptschulabschluss eines Jahrgangs im Verhältnis zur Anzahl der Schüler(innen) an allgemeinbildenden Schulen auf, die vor zwei beziehungsweise drei Jahren in der 7. Klasse waren.

 

Die Wahl dieser Bezugsgröße steht der Vergleichbarkeit der Caritas-Studie mit den Zahlen anderer Studien, Berichtssysteme oder des Statistischen Landesamtes entgegen. Hier wird in den meisten Fällen die folgende Bezugsgröße herangezogen: „Anzahl der Schulabgänger eines Jahrgangs gesamt“.

 

Diese unterschiedlichen Bezugsgrößen machen deutlich, dass sich passgenaue kommunale Maßnahmen nicht auf aggregierte Zahlen des Statistischen Landesamtes bzw. von überregionalen Studien aufsetzen lassen, sondern dass hierfür ein kommunales Bildungsmonitoring unerlässlich ist. Daher wurden vom Bildungsbüro alle relevanten Einrichtungen (Förderschulen, Staatliches Schulamt) im Vorfeld kontaktiert und vor Ort Zahlen eingeholt.

 

Die konkreten Anfragen des Antrags werden im Folgenden der Reihe nach beantwortet:

 

  1. Zahlen der Stadt Bamberg für die Jahre 2015 bis 2017

 

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen, die die Schule vorzeitig oder nach Abschluss der 9. Klasse ohne Abschluss verlassen haben ist in den Jahren 2015 bis 2017 deutlich gesunken.

 

Schuljahr

Verlassen der Schule nach den Klassen 7 oder 8 ohne Abschluss

Verlassen der Schule nach der Klasse 9 ohne Abschluss

2014/2015

4

5

2015/2016

4

0

2016/2017

0

1

 

Nicht berücksichtigt sind in dieser Tabelle die Abgänger aus Ü-Klassen. Hier ist die Aufbereitung der Zahlen noch nicht abgeschlossen.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass im ersten Anlauf eine weit größere Zahl von Schülerinnen und Schülern den Abschluss der 9. Klasse nicht erfolgreich meistern. Die Mittelschulen setzen als Maßnahme hier auf die Wiederholung der 9. Jahrgangsstufe mit dem Ziel, den erfolgreichen Mittelschulabschluss
oder sogar den qualifizierenden Mittelschulabschluss im zweiten Anlauf zu erreichen. Diese Maßnahme sollte als voller Erfolg gewertet werden. So haben nach dem Schuljahr 2014/2015 beispielsweise 16 Schülerinnen und Schüler die 9. Klasse wiederholt. Alle haben im darauffolgenden Schuljahr 2015/2016 (siehe Tabelle oben) die jeweilige Schule mit Abschluss verlassen.

 

Die Bamberger Förderschulen – Bartolomeo-Garelli-Schule, Bertold-Scharfenberg-Schule, Martin-Wiesend-Schule, Von-Lerchenfeld-Schule – sind differenziert zu betrachten. Abhängig von den jeweiligen Ausrichtungen (= Förderschwerpunkten) gibt es bezüglich der Abschlüsse unterschiedliche rechtliche Vorgaben.

 

Die Bartolomeo-Garelli-Schule verfolgt das Ziel, Schülerinnen und Schüler bereits vor der Klasse 9 wieder in Regelschulen zurückzuführen. Daher sind dort nur sehr geringe Schulabgängerzahlen zu verzeichnen. Von den 7 Schülerinnen und Schülern, die in den Jahren 2015 bis 2017 die Schule nach der 9. Jahrgangsstufe verlassen haben, hatte nur im Jahr 2017 ein Schüler keinen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erworben.

 

An der Bertold-Scharfenberg-Schule wechseln die Schülerinnen und Schüler nach der 9. Klasse in die so genannte Berufsschulstufe. Ein Abschluss ist an diesem Übergang nicht vorgesehen.

 

An der Martin-Wiesend-Schule gibt es im Förderschwerpunkt Lernen die rechtliche Sondersituation eines „einfachen Schulabschlusses“, der „erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkt Lernens“ genannt wird. Darüber hinaus sind ist auch der Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule möglich. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne einen der beiden genannten Abschlüsse die Schule verlassen, schwankt dabei sehr stark – ähnlich wie die Gesamtzahl der Abschlussschülerinnen und -schüler:

 

Schuljahr

Abschluss-schülerinnen und
-schüler gesamt

erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

„einfacher L-Abschluss“

ohne Abschluss

2014/2015

16

0

15

1

2015/2016

27

7

8

12

2016/2017

9

1

6

2

 

An der Von-Lerchenfeld-Schule (Förderschwerpunkt Hören) haben in den Jahren 2015 und 2016 alle Schülerinnen und Schüler die Schule mindestens mit einem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule verlassen. Im Schuljahr 2016/2017 haben von 22 Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse 8 die Schule ohne Abschluss verlassen. Diese ungewöhnlich hohe Quote wird von Seiten der Schulleitung mit zusätzlichen Beeinträchtigungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern (Erkrankungen bzw. kognitive Einschränkungen) sowie mit einer Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrungen erklärt. Die Entwicklung der nächsten Jahre wird zeigen, ob es sich um einen einmaligen Ausreißer oder um einen längerfristigen Trend handelt. 

 

  1. Einschätzung zu den Gründen der Veränderungen

 

Die Autorinnen und Autoren der Caritas-Studie haben Faktoren untersucht, die einen Einfluss auf den Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss haben. Genannt wird mit der höchsten Wirkkraft die Besuchsquote von Förderschulen, die Arbeitslosenquote sowie mit weit geringem Einfluss der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie das Bruttoinlandsprodukt der jeweiligen Kommune.

 

Da aufgrund der vorgelegten Zahlen kein „überproportionaler Anstieg“ in den letzten Jahren festgestellt werden kann, muss die Entwicklung in Bamberg insgesamt und auch konkret im Blick auf die Einflussfaktoren in den nächsten Jahren genau beobachtet werden. Dies gilt insbesondere für den zunehmenden Anteil von neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern, die aufgrund von noch vorhandenen sprachlichen Lernbedarfen potenziell stärker gefährdet sind, die Schule ohne Abschluss zu verlassen. Hier erfolgt eine enge Absprache mit dem Bildungsbüro des Landkreises Bamberg.

 

  1. Maßnahmen

 

Neben der bereits unter 1. genannten sehr erfolgreichen Maßnahme der Wiederholung der Klasse 9 gibt es in der Stadt Bamberg für Schülerinnen und Schüler, deren erfolgreicher Abschluss gefährdet ist, eine Reihe von Unterstützersystemen.

 

Beispielhaft sind hier zu nennen:

 

(a)   Berufseinstiegsbegleiter

An den Mittelschulen in Bamberg werden einzelne Schülerinnen und Schüler von Berufseinstiegsbegleitern unterstützt. Diese starten ihre Arbeit in der 8. Klasse, begleiten und betreuen die Schülerin/den Schüler auch in der 9. Klasse und im 1. Ausbildungsjahr.

 

(b)   „Gemeinsam aktiv gegen Schulverweigerung“

Das Jugendamt der Stadt Bamberg hat eine Handlungsempfehlung unter Beteiligung von Expertinnen und Experten der Bamberger Schul- und Soziallandschaften erarbeitet. Besonderer Wert wird dabei auf präventive Interventionen gelegt. Mit einer Veröffentlichung ist noch im Herbst 2017 zu rechnen.

 

(c)    Projekt „Perspektive Schulabschluss“ im Rahmen des Förderprogramms „Jugend stärken im Quartier“ (Projektbeschreibung: siehe Anlage)

 

  1. Konzept zur Nutzung der Daten für die Bildungsentwicklungsplanung

 

Ein ausgearbeitetes Konzept zur Nutzung der Daten liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings ist durch die Recherche im Vorfeld der Beantwortung des Antrags allen Beteiligten deutlich geworden, dass
(a) sowohl eine einheitliche Definition wie auch eine einheitliche Bezugsgröße zur Vergleichbarkeit der Daten und (b) ein strukturierter Datenaustausch notwendig sind. Um dies für die Zukunft zu gewährleisten, werden noch im Herbst 2017 entsprechende Gespräche geführt und strukturelle Maßnahmen ergriffen. Die erhobenen Daten werden dann auch in die weiteren Kapitel des Bildungsentwicklungsplans einfließen sowie im Rahmen der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag von Stadtrat Dr. Tobias Rausch vom 31. Juli 2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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