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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1132-453

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 26. Juli 2015 informierte der ERSC Bamberg e.V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt über die am 22. Juli 2015 entstandenen Sturmschäden und bat um Gewährung eines
Zuschusses für die bei der Beseitigung der Schäden anfallenden Kosten.

 

Im Volkspark kam es am 22. Juli 2015 zu erhebliche Sturmschäden, vor allem durch umgestürzte Bäume. In einem besonderen Maß war davon der ERSC Bamberg e.V. betroffen. Inzwischen wurden durch den Verein die Schäden auf dem Sportgelände beseitigt und auch das Förderverfahren beim Bayerischen
Landes-Sportverband e.V. (BLSV) nahezu abgeschlossen. 

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Der BLSV teilte dem Verein mit Schreiben vom 04. August 2017 mit, dass bei Gesamtkosten der
Maßnahme in Höhe von 20.646,- Euro zuschussfähige Kosten in Höhe von 20.560,- Euro festgestellt
rden, woraus sich ein Zuschuss durch den BLSV in Höhe von 10.250,- € errechne (50%).

 

Entsprechend der Feststellung der förderfähigen Kosten durch den BLSV in Höhe von 20.560,- Euro
errechnet sich ein 12 %iger Investitionszuschuss in Höhe von 2.467,20 Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von 12 % der förderfähigen Kosten zu
gewähren. Somit errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von derzeit

 

2.467,20 Euro.

 

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch im laufenden Jahr.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Dem ERSC Bamberg e.V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für die Beseitigung der entstandenen Sturmschäden ein Zuschuss in Höhe von derzeit 2.467,20 Euro
(= 12 % der vom BLSV anerkannten zuwendungsfähigen Kosten von 20.560,- Euro),
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt bewilligt.

 

3.Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt noch im laufenden Jahr.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.467,20 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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