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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1135-40

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 24. April 2017 (Eingang Sekretariat OB 26.04.2017) stellte die GAL-Fraktion die Anfrage, welche Gründe Musikschule und Verwaltung für den Rückgang bei der Nachfrage nach Musikschultickets feststellen und beantragte mit gleichem Schreiben, die Einführung eines Jahrestickets für alle Musikschülerinnen und -schüler zu prüfen, das in der Kursgebühr bereits enthalten sein solle.

 

Dazu nimmt die Musikschule wie folgt Stellung:

Die Einführung des Musikschultickets hatte zum Ziel, das Berggebiet vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Basis des Ende 2013 mit den Stadtwerken abgeschlossenen Vertrages ist die Festlegung, dass Schülern ab sechs Jahren nur die Benutzung der Busverbindung zur Musikschule, St.-Getreu-Straße 14, 96049 Bamberg, und wieder zurück an den Wohnort gestattet ist. Durch eine Ausweitung auf alle Musikschüler müsste der Vertrag erneuert werden, was sicher zu einer deutlichen Erhöhung des vereinbarten Entgeltes führen würde, die derzeit im Budget der Musikschule nicht darstellbar wäre. Zudem sehen wir es nicht als Aufgabe der Stadt Bamberg an, allen Nutzerinnen und Nutzern der Musikschule die kostenlose An- und Abfahrt von und zur Musikschule zu finanzieren.

 

Die in der Begründung angeführte Information, die Antragstellung stelle sich derzeit sehr umständlich dar, können wir nicht nachvollziehen. Das Antragsformular ist in der Musikschule und im Internet erhältlich und einfach auszufüllen. Wir sehen daher keine Veranlassung, vom bisherigen Verfahren abzuweichen. Es liegt dabei auch in unserem Interesse, möglichst viele Musikschülerinnen und –schüler mit dem Musikschulticket auszustatten, und wir werden alles daran setzten, die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des Tickets durch geeignete Werbemaßnahmen zu erhöhen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag der GAL-Fraktion vom 24. April 2017 ist damit geschäftsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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