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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1139-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Fünf grundsätzliche Positionen der Stadt sind – wie in der Vollsitzung des Stadtrates am 27.02.2013 ausgeführt – als „übergeordnete“ Zielvorgaben dem weiteren Prozessablauf gleichrangig zugrunde zu legen:

 

-           Lärmschutz und damit Gesundheitsschutz ist für die vom Bahnverkehr betroffenen Menschen unverzichtbar.

-           Bei allen Planungen sind stets die Belange des UNESCO-Weltkulturerbes Bamberg zu würdigen, zu wahren und jederzeit mit höchster Priorität zu berücksichtigen.

-           Bamberg muss dauerhaft ICE-Systemhalt bleiben.

-           Der S-Bahnhaltepunkt Bamberg-Süd muss realisiert werden.

-           Zudem besteht die Forderung auf Neuaufnahme des Planfeststellungsverfahrens anstelle einer Wiederaufnahme.

 

 

Die Forderung nach einem S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd ist seit Beginn des Planungsdialoges mit der Deutschen Bahn eine wesentliche Zielvorgabe und Verhandlungsposition der Stadt Bamberg. Die Stadt Bamberg hat dazu am 20.12.2005 erstmals Kontakt mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) aufgenommen.  Bereits 2012 wurde eine Resolution an den damaligen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie übergeben (siehe Anlage 1). Um hier für zusätzliche Planungssicherheit zu sorgen, wurde im Dezember 2016 Kontakt mit der Bayerischen Staatsregierung aufgenommen und die Aufrechterhaltung dieser Forderung der Stadt Bamberg erneuert. In der Sondersitzung Bahnausbau des Bamberger Stadtrates am 17.01.2017 wurden hierzu aktuelle Untersuchungsergebnisse, Informationen und Planungen der DB Netz AG vorgestellt:

 

Aus Sicht der DB Netz AG ist bei der Variante „Durchfahrung“ durch eine Aufspreizung der Streckengleise ein S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd technisch realisierbar.

 

Bei der Variante „Tunnel“ wäre ein S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd nach Angaben der DB Netz AG aus planerischer Sicht ebenfalls baubar. Erforderlich wäre dabei eine Verschiebung der gesamten östlichen Bebauungslinie mit zusätzlichen baulichen Maßnahmen zur Tunnelsicherheit. Verbunden mit einem hohen Mehraufwand zur Realisierung sind entsprechend hohe Kostensteigerungen die Folge. Unabhängig davon stellt die DB Netz AG mit Ergebnis der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) allerdings fest, dass ein S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd aus betriebswissenschaftlichen Gründen nicht möglich ist.

 

 

  1. Entwicklung seit Januar 2017

 

Als Reaktion auf die erneute Forderung der Stadt Bamberg vom 30.12.2016 hatte der Bayerische Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr (BayStMinIBV), MdL Joachim Herrmann mit Schreiben vom 05.03.2017 ein Fachgespräch zur Entwicklung einer Lösung vorgeschlagen. Dieses Treffen erfolgte am 05.05.2017 in Bamberg. Neben Staatsminister Herrmann sowie Vertretern des BayStMinIBV, der DB Netz AG und der BEG nahmen seitens der Stadt Bamberg Oberbürgermeister Andreas Starke, 2. Bürgermeister Dr. Christian Lange und Baureferent Thomas Beese teil.

 

Im Ergebnis erklärte sich Staatsminister Joachim Herrmann „bereit, den Bamberger Süden mit einem S-Bahn-Halt ans Bahnnetz anzuschließen, die Station zu finanzieren und S-Bahn-Züge dort halten zu lassen. Dafür muss die Stadt den Bahnausbau in Bamberg aber oberirdisch realisieren lassen“ (Anlage 2: Pressemitteilung des StMinIBV vom 07.06.2017). Begründet wurde dies mit den Kosten, die bei einer Untertunnelung ein Vielfaches gegenüber einer Realisierung bei einer oberirdischen Durchfahrung betragen würden und damit wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen seien.

 

Wie Herrmann weiter mitteilte, werde sich auch der Bund finanziell beteiligen. So sei signalisiert worden, dass zusätzliche Mittel für die notwendigen Netzmaßnahmen bereitgestellt werden könnten.

 

 

Als Ergebnis des Ministertreffens lässt sich folgendes feststellen:

 

(1)    Die Fertigstellung des Projektes VDE 8.1, viergleisiger Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld, ist mit Ausnahme des Knotens Bamberg planerisch und finanziell sichergestellt sowie fest terminlich eingeplant.

(2)    Für den letzten Abschnitt im Knoten Bamberg haben sich die Stadt Bamberg, der Freistaat Bayern, der Bund und die DB Netz AG verständigt, die Planungen intensiv fortzuführen.

(3)    Die für die Bewertung und Entscheidung noch erforderlichen Daten inklusive der Prognosezahlen des Bundes für das Jahr 2030 werden der Stadt Bamberg durch die DB Netz AG bereit gestellt, sobald sie verfügbar sind. Die Variantenentscheidung im Bamberger Stadtrat wird erst getroffen, wenn diese Daten der Stadt Bamberg vorliegen.

(4)    Der Variantenentscheid der Stadt Bamberg sollte bis zur Einleitung des Planänderungsantrages durch die DB Netz AG vorliegen.

(5)    Sofern der oberirdische Ausbau realisiert wird, hat Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann zugesagt, dass der Freistaat einen neuen S-Bahn-Haltepunkt im Süden von Bamberg bestellen und im SPNV-Angebot bedienen wird. Der Bund ist bereit, die hierfür notwendigen Maßnahmen an den Anlagen der DB Netz AG innerhalb des Projekts VDE 8.1 zu finanzieren.

(6)    Die DB AG wird rasch Gespräche mit dem Freistaat Bayern aufnehmen, um den S-Bahn-Haltepunkt in die aktuellen Planungen zu integrieren.

 

 

In Folge der Ankündigung aus Ziff. 6 fanden am 17.07. und 14.09.2017 zwei weitere Arbeitstreffen mit der Obersten Baubehörde statt. Neben Vertretern des BayStMinIBV, BEG, VGN und DB Netz nahmen für die Stadt Bamberg 2. Bürgermeister Dr. Christian Lange, Baureferent Thomas Beese, Claus Reinhardt (Projektsteuerung Bahnausbau), Bernhard Leiter (Stadtplanungsamt, Verkehrsplanung) und Peter Scheuenstuhl (STWB Verkehrs und Park GmbH) teil.

 

Ziele der Besprechung am 17.07.2017:

-           Abstimmung zum weiteren Vorgehen (grundsätzlich)

-           Austausch zur räumlichen Lage des Haltepunktes (Anbindung Forchheimer Straße vs. Münchner Ring) (=„Standortfrage“)

-           Austausch zu einem möglichen 2. Zugang zum Haltepunkt (mögliche Option seitens der Stadt Bamberg)

-           Einschätzung der betroffenen Infrastruktur/Leitungstrassen an beiden Standorten

-           mögliche Risiken/Sprungkosten

 

Themen aus Sicht der Stadt Bamberg waren dabei u.a.

-           Räumliche Lage des Haltepunktes

-           Bewertung einer möglichen Anbindung an Münchner Ring bzw. Forchheimer Straße

-           Bewertung einer möglichen zusätzlichen Querung mit Anbindung an Gereuth (Kornstraße) bzw. Nürnberger Straße

-           Mögliche Konflikte mit bestehender Infrastruktur/Leitungstrassen

-           Anbindungen/Anpassungen an das bestehende STVP-Liniennetz

-           Mögliche Parkierungsanlage im Umfeld des Haltepunktes

 

 

Zielsetzung aller Teilnehmer am 1. Abstimmungsgespräch war es, eine gemeinsame, übergreifende, fachliche Empfehlung von DB Netz, VGN, BEG und Stadt Bamberg für die weiteren Verhandlungen vorzulegen. Aus Sicht der Stadt wurde dazu betont, dass mit der Standortfrage zum S-Bahn-Haltepunkt keinesfalls eine Vorfestlegung in der Trassenfrage erfolgt.

 

Durch die DB Netz AG wurde zur Klärung der Standortfrage eine Planungsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Vorplanung wurden die technische Umsetzbarkeit (u.a. Trassierung und Gleisgradiente, Anpassung von Bahnkörper, Oberleitung und Signaltechnik sowie Varianten der Bahnsteiganbindung) und Fragen der Finanzierung geprüft und aufgezeigt. Den aktuellen Stand der Planung zeigt die DB Netz-Präsentation vom 14.09.2017 (Anlage 3: S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd – Weiterführende Untersuchungen).

 

Im Folgenden wurde durch das Baureferat eine Entscheidungsmatrix zur vergleichenden Bewertung der Standortfrage erstellt. Mögliche Standorte waren: Eisenbahnüberführung EÜ Münchner Ring, EÜ Forchheimer Straße, mittige Variante „Nürnberger Straße“.

 

G:\6-Referat\REINHARDT\BAHNAUSBAU\Sitzungsvorträge\Sondersitzung_171128\S-Bahn-Halt Süd - Standortvarianten.jpg

 

Abb.: Lage der Standortvarianten

 

Betrachtet wurden nachfolgende Kriterien:

 

-           Bezug/Erreichbarkeit Wohngebiete

-           Bezug/Erreichbarkeit Gewerbegebiete/Arbeitsplätze

-           Einzelhandel

-           Rechtskräftige Bebauungspläne

-           Bebauungspläne in Aufstellung

-           Bezug/Erreichbarkeit Brose-Arena

-           Bezug/Erreichbarkeit Entwicklungsfläche Konversion

-           Anbindung Liniennetz STVP (Busspur, Haltestellen)

-           Realisierbarkeit Haltestellen

-           Realisierbarkeit Parkplätze

-           Realisierbarkeit Fahrradabstellplätze

-           Lage P+R-Anlage

-           Fußwegeverbindung

-           Barrierefreie Realisierung

-           Entfluchtung

-           Bestand Sparten Tiefbau – Kanal, Gas, Wasser, Strom (Leitungskataster Entwässerung und STEW)

-           technische Fragen (Treppenanlage, Aufzugsanlage, Rampe bzw. Kombinationen)

 

G:\6-Referat\REINHARDT\BAHNAUSBAU\Sitzungsvorträge\Sondersitzung_171128\S-Bahn-Halt Süd - Bewertungsmatrix.jpgAuf Grundlage dieses Kriterienkataloges wurde durch den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH, Sachgebiet Verkehrsmodelle/SPNV eine gewichtete Bewertung vorgenommen. Dazu wurde u.a. auch eine Analyse der Pendlerströme berücksichtigt. Im Ergebnis der VGN-Präsentation vom 14.09.2017 wird der Standort „Nürnberger Straße“ vorgeschlagen (Anlage 4: S-Bahn-Haltepunkt Bamberg Süd – Vergleichende Bewertung).

Abb.: Standort S-Bahn-Halt – gewichtete Bewertungsmatrix

 

 

  1. Fazit und weiteres Vorgehen

 

Aus Sicht der Stadt Bamberg lässt sich der Verhandlungs- und Planungsstand wie folgt zusammenfassen:

 

(1)    Sofern der oberirdische Ausbau realisiert wird, hat Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann zugesagt, dass der Freistaat einen neuen S-Bahn-Haltepunkt im Süden von Bamberg bestellen und im SPNV-Angebot bedienen wird. Der Bund ist bereit, die hierfür notwendigen Maßnahmen an den Anlagen der DB Netz AG innerhalb des Projektes VDE 8.1 zu finanzieren.

(2)    Für den Fall des ebenerdigen Bahnausbaus wird als gemeinsame, übergreifende fachliche Empfehlung von DB Netz, VGN, BEG und Stadt Bamberg als Standort zur Realisierung eines S-Bahn-Haltepunktes Bamberg Süd der Standort „Nürnberger Straße“ festgestellt.

(3)    Die Stadt Bamberg erwartet eine zweiseitige Zuwegung vom Mittelbahnsteig bestehend aus Treppenanlage und Aufzug. Dazu erfolgt a) die Zuwegung vom Wohngebiet Gereuth über eine Rampenanlage (alternativ Aufzug) und einer bahnparallelen, südlich angeordneten Treppe, b) ein „Durchstich“ nach Osten in Form eines Gehweges und Zuwegung über eine Rampenanlage (alternativ Aufzug) und bahnparallel nach Süden ausgerichteten Treppe. Eine zusätzliche Zuwegung erfolgt von der Eisenbahnüberführung Forchheimer Straße über eine Rampenanlage zum Mittelbahnsteig.

(4)    Die Finanzierung des Bahnsteiges und der einseitigen Zuwegung in Verbindung mit einer Durchfahrungsvariante ist geklärt. Die Finanzierung der erweiterten Bahnsteiganbindung des Haltepunktes und die Folgekosten sind noch zu verhandeln.

(5)    Eine grundsätzliche Entscheidung des Stadtrates zu den Prämissen der Planung wird durch das BayStMinIBV, BEG und DB Netz erwartet. Sie ist Voraussetzung für die Fortschreibung und Zeichnung der Planungsvereinbarung für den Haltepunkt zwischen DB Netz und BEG.

(6)    Ein derartiger Grundsatzbeschluss ersetzt allerdings nicht die finale Entscheidung des Stadtrates im Trassenfindungsprozess. Zur Klärung der Trassenfrage ist die Vorlage des Gutachtens durch VWI Stuttgart GmbH ausdrücklich abzuwarten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
  1. Der Stadtrat bekräftigt die Forderung zur Schaffung eines neuen S-Bahn-Haltepunktes Bamberg Süd.
  2. Für den Fall, dass der Stadtrat sich für eine Variante zur ebenerdigen Durchfahrung durch das Stadtgebiet Bamberg ausspricht, fordert der Stadtrat die Realisierung des S-Bahn-Haltepunktes Bamberg Süd in der Variante „Standort Nürnberger Straße“ mit drei Zuwegungen (nach Westen in das Wohngebiet Gereuth, nach Osten zur Nürnberger Straße und nach Süden in Richtung der Eisenbahnüberführung Forchheimer Straße).

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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