Beschlussvorlage - VO/2010/0730-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt - Toilettenanlagen an der südlichen Promenade
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 17 Tourismus & Kongress Service
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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10.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Ausgangslage
Herr Dieter
Weinsheimer hat mit Schreiben vom 15.12.2009 beiliegenden Antrag gestellt.
Darin wird unter
Ziffer 2 gefordert, auf der südlichen Promenade eine Toilettenanlage für die
dort geplanten Haltepunkte für den Bustransfer der Flusskreuzfahrtschiffe und
der Regionalbuslinien einzurichten.
Stellungnahme des
Baureferates
Toiletten für
Touristen sind wichtig und auch am zentralen, von sehr vielen Touristen
frequentierten Haltepunkt für die Touristenbusse in der Mußstrasse
unverzichtbar.
In der südlichen
Promenade stellt sich jedoch die Situation anders dar:
-
Der Bushaltepunkt
ist nicht für die "allgemeinen" Touristen, sondern für die
Flusskreuzfahrer. Diese haben nur eine kurze Fahrt vom Hafen in die Innenstadt
hinter sich, so dass sich noch nicht so viel "aufgestaut" hat wie bei
"klassischen" Touristen, die eine lange Fahrt hinter sich haben.
-
Die Regionalbusse
halten bereits jetzt nur wenig von der neuen Stelle entfernt. Hier sind keine
zusätzlichen Bedürfnisse zu erwarten.
-
Die neue
Haltepunktsituation soll ab 1.4.2010 probeweise befristet auf ein Jahr
eingerichtet werden. Investitionen sind deshalb derzeit nicht möglich.
Diese Stellungnahme
wurde mit dem TKS abgestimmt.
Weiteres Vorgehen
Die neue
Haltepunktsituation soll ab 1.4.2010 probeweise befristet auf ein Jahr
eingerichtet werden. In dieser Probezeit wird auch geprüft, inwieweit
zusätzliche Toiletten an der südlichen Promenade notwendig werden.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |