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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1141-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Hintergrund

 

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt aktuell den Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes – betroffen davon ist auch das Stadtgebiet Bamberg. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dazu wurde die Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de im Internet eingerichtet.

 

Der Lärmaktionsplan dient zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und der Planung von Lärmschutzmaßnahmen. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Seine Erstellung ist gesetzlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgehalten. Lärmaktionspläne sollen damit sowohl Lärmprobleme als auch Lärmauswirkungen regeln. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken.

 

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes findet die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei zeitlich getrennten Phasen Mitte 2017 und Anfang 2018 statt. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Die Pläne müssen – wie die Lärmkartierung – alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

 

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bahnlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Kommunen vom 30. Juni bis zum 25. August 2017 aufgerufen, jeweils Orte anzugeben, an dem Sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Über eine Anmeldemaske konnten dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung direkt übermittelt werden. Zusätzlich war ein Fragebogen zu beantworten. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf diesem Wege die Situation der, durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen, analysieren.

 

Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Bahnausbaus durch das Stadtgebiet Bamberg sind Informationen über die aktuelle Belastungssituation auch für die Projektverantwortlichen in der Stadtverwaltung von großem Interesse. Aus diesem Grund wurde auf die Aktion auch im Rahmen der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen.

 

Auf der Grundlage der derzeit laufenden Auswertung können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können auch geeignete Lärmminderungsmaßnahmen über eine Auswahl als Vorschläge eingebracht werden. Bis 2018 soll der Lärmaktionsplan veröffentlicht werden.

 

 

  1. Rechtliche Grundlage und Vorgehensweise

 

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm u.a. in Verbindung von Haupteisenbahnstrecken (kurz: EG-Umgebungslärmrichtlinie) bildet die rechtliche Grundlage für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Primäres Ziel dabei ist es „... schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ (Art. 1 EG-ULR).

 

Die generelle Vorgehensweise sieht dabei u.a. die Ermittlung der Lärmbelastung durch bedeutende Lärmquellen mit gemeinsamen Bewertungsmethoden und die Veröffentlichung der Ergebnisse als Lärmkarten und Betroffenenzahlen für die Lärmindizes LDEN (Beurteilungszeitraum = 24 Stunden-Tag) und LNight (Beurteilungszeitraum = nachts 22 bis 6 Uhr) in 5 dB-Intervallen vor.

 

 

  1. Erste Ergebnisse

 

Im Erhebungszeitraum wurden für das Stadtgebiet Bamberg 17 Meldungen registriert (Stand: 16.08.2017). Insgesamt wurden bundesweit rund 38.000 Beteiligungen erfasst. Die Stadtverwaltung hat mit dem EBA bereits Kontakt aufgenommen, um detaillierte Informationen zum Ergebnis der Beteiligung in der Stadt Bamberg vorab zu erhalten.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durch das EBA aber auch weitere interessante Daten zur Bestandssituation bereitgestellt. So Übersichtskarten zum Verkehrsaufkommen (Züge pro Jahr) sowie zur Tages- und Nacht-Belastung durch Schienenverkehrslärm. Ebenso wurde auf diesem Weg eine Lärmstatistik veröffentlicht, die Angaben zur Zahl der vom Schienenlärm belasteten Fläche, Wohnungen und Einwohner ausweist.

 

Alle Informationen unter: http://laermkartierung1.eisenbahnbundesamt.de/mb3/app.php/application/eba#

 

Alle Informationen werden im laufenden Entscheidungsprozess in die Auswertungen der Stadtverwaltung und der beauftragten Gutachter einbezogen.

 

 

Hinweise zur Nutzung:

 

  1. Menüpunkt „Suche“: Eingabe „Bamberg“ ergibt Übersicht „Isophonenkarte“

Per Klick auf den dargestellten Schienenweg bzw. die einzelnen Streckenabschnitte liefert „Zahlen zum Zugverkehr“ (Züge pro Jahr, differenziert nach Fern-, Regional-, und Güterverkehr sowie Sonstiger Verkehr)

  1. Menüpunkt „Statistik“: Zahlen zur Betroffenheit

Direkt-Link: http://laermkartierung1.eisenbahnbundesamt.de/mb3/app.php/statistik?id=10051&br=false&gemeinde=Bamberg

 

 

Übersicht: Lärmstatistik für die Stadt Bamberg

 

 

Belastete Einwohner

Belastete Fläche km2

Belastete Wohnungen

Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN

Pegelbereich > 55 dB(A)

4.260

7,74

2.246

Nacht-Lärmindex LNight

Pegelbereich > 50 dB(A)

3.490

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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