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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1144-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Einleitung:

 

Das Gaustadter Sportzentrum ist seit der Eingemeindung Gaustadts 1972 eine städtische Einrichtung. Betreut wird sie federführend durch das Garten- und Friedhofsamt. Die Anlage ist inzwischen in die Jahre gekommen, sodass eine grundlegende Sanierung erforderlich erscheint. 

 

Sachstand:

 

Es wurden folgende vier Aufgabenbereiche definiert:

 

  1. Die Sanierung des unteren Spielfeldes (Kunstrasenspielfeld) inklusive der Elektrik und der Flutlichtanlage
  2. Die Herrichtung des oberen Rasenspielfeldes
  3. Die Sanierung des oberen Kabinentraktes
  4. Eine Veränderung des Umfeldes des oberen Rasenspielfeldes

 

 

Zu Punkt 1:

 

Kosten der Grundvariante:

Nach einer groben Kostenschätzung hat der Stadtrat im Zuge der Haushaltsberatungen für die Überarbeitung der Elektrik und der Flutlichtanlage 110.000,- € kassenwirksam für das Jahr 2017 bereit gestellt. 500.000,- € wurden als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2018 für die Sanierung des unteren Kunstrasenspielfeldes vorgemerkt.

 

Derzeitige Kostenschätzung:

Eine in der Zwischenzeit erfolgte Begutachtung des Unteren Spielfeldes und dessen Unterbau hat ergeben, dass zum einen die tatsächliche Bauausführung nicht den vorliegenden schriftlichen Unterlagen entspricht. Zum anderen muss die Entwässerungsanlage grundlegend saniert werden. Darüber hinaus rät das baubegleitende Planungsbüro Ammermann & Döhler zum Einbau einer Beregnungsanlage. Insofern sind derzeit vorliegende erste Kostenberechnungen mit einer gewissen Unsicherheit versehen.

 

In Bezug auf die Sanierung der Flutlichtanlage und der Elektrik haben gleichgeartete Untersuchungen jedoch zum Ergebnis gebracht, dass hier wohl weniger Kosten (ca. 93.500,- EURO) an Stelle der veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 110.000,- EURO anfallen werden.  Näheres kann aber auch in diesem Fall erst durch eine konkrete Ausschreibung bestätigt werden.

 

Grundsätzlich wird derzeit ebenfalls noch geprüft, welche Eigenleistungen durch das Garten- und Friedhofsamt selbst erbracht werden können und nicht ausgeschrieben werden müssen.

 

Auf Grund der Deckelung des Gesamtprojektes auf 610.000,- EURO werden etwaige Mehrkosten jedoch aus der Budgetrücklage des Garten- und Friedhofamtes aufgefangen werden.

 

 

Zeitliche Abwicklung der Baumaßnahme:

Es wurde der Wunsch der Gaustadter Sportvereine ASV und DJK an die Stadt herangetragen, die Arbeiten möglichst erst nach dem Abschluss der Hinrunde der Spielzeit 2017/2018 anzugehen. Vorgesehen war daher, die Arbeiten vom November 2017 bis zum Frühjahr 2018 durchzuführen, so dass nach Mittelfreigabe im Frühjahr 2018 bereits die grundlegende Sanierung des unteren Kunstrasenspielfeldes mit angegangen werden kann.

 

In verschiedenen Arbeitsgesprächen hat sich nun herausgestellt, dass die angedachten Arbeiten mit wesentlich geringeren Eingriffen in die Struktur der derzeit noch in Nutzung befindlichen unteren Kunstrasenspielfeldes vorgenommen werden können. Aus diesen Gründen regt die Verwaltung an, die angedachte Sanierung der Flutlichtanlage und der Elektrik ebenfalls in das Frühjahr 2018 zu verschieben, sodass die Arbeiten an Flutlicht, Elektrik sowie Kunstrasenspielfeld in einem Arbeitsablauf und damit auch kostengünstiger durchgeführt werden können. Auf diese Weise würde das untere Spielfeld den Gaustadter Sportvereinen in der Wintersaison 2017/2018 länger als angedacht zur Verfügung stehen. Das Sachgebiet Sport des Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamtest ist derzeit im Gespräch mit den betroffenen Vereinen, um für diese eine Ausweichmöglichkeit während der Bauphase zu finden.

 

Zu Punkt 2:

 

Im Sommer 2017 wurden durch das Garten- und Friedhofsamt die Arbeiten an der Verbesserung des oberen Rasenspielfeldes aus dem Budget des Amtes durchgeführt.

 

 

Zu Punkt 3:

 

Das Immobilienmanagement wird folgende Arbeiten im Sportzentrum Gaustadt durchführen:

 

4. Quartal 2017

  • Gymnastikraum

Installation Lüftungsanlage, Überarbeiten des Bodenbelags, Umrüstung auf LED-Beleuchtung

  • Flurbereich (komplett)

Überholungsanstrich

  • Sanitärbereiche

Ausschreibung und Vergabe Fliesen- und Sanitärarbeiten

 

1. Quartal 2018

  • Sanitärbereiche

Ausführung Fliesen- und Sanitärarbeiten

Diese Maßnahmen werden aus dem Globalbetrag des Amtes finanziert.

 

 

Zu Punkt 4:

 

Zur Neugestaltung des Umfeldes um das Rasenspielfeld steht eine grundlegende Entscheidung des Stadtrates noch aus. Denkbar sind folgende Alternativen:

 

Herrichten der Aschenbahn

Hierbei würden einmalige Kosten in Höhe von ca. 10.000.- € brutto entstehen. Für den jährlichen Unterhalt würden zukünftig Kosten in Höhe von ca. 7.000,-- € entstehen.

 

Umwandlung der Aschenbahn in bespielbare Rasenflächen

Hierbei würden auf Grund von vorliegenden Angeboten einmalige Kosten in Höhe von

ca. 100.000,00  € brutto einmalig entstehen. Der jährliche Pflegeaufwand wird sich auf ca. 10.000,-- € belaufen.

 

 

Schlussbemerkung:

 

Die Verwaltung arbeitet zudem an einem neuen Nutzungskonzept für die Sportvereine in der Stadt, weil nach der Sanierung des Gaustadter Sportzentrums möglichst viele Vereine die Sportanlage nutzen können sollen. Deshalb ist eine Neufassung der Verträge auch mit den Gaustadter Vereinen ASV und DJK sowie eventuell weiteren Nutzern erforderlich. Dieses Konzept ist noch in Bearbeitung.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Übertrag der auf der HHSt. 56200.94010 nicht verausgabten Haushaltsmittel auf 2018 zu beantragen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Sanierung des Gaustadter Sportzentrums vorgesehenen 500.000,-- € für den Haushalt 2018 anzumelden.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

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