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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0732-R5

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

  1. Zusammenfassende Darstellung

 

Auch im Jahr 2009 konnte die bisherige erfolgreiche Arbeit in der ARGE fortgesetzt und konsolidiert werden. Die allgemeine Wahrnehmung des Komplexes um das Arbeitslosengeld 2 wurde im Jahr 2009 jedoch von anderen Themen beherrscht:

-          Wirtschaftskrise -> damit zunehmende Arbeitslosigkeit

-          steigende finanzielle Aufwendungen der öffentlichen Hand

-          Fortentwicklung der ARGEn über den 31.12.2010 hinaus

 

Nach der seit Jahren geringsten Arbeitslosenquote von 5,5% = 1.946 gemeldeten Arbeitslosen im November 2008 endete die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt in Deutschland - auch in Bamberg!?

 

 

  1. Wirtschaftskrise und damit zunehmende Arbeitslosigkeit

 

Das Bruttosozialprodukt brach im Jahr 2009 weltweit und auch in Deutschland ein. Aber entgegen aller damit verbundener Prognosen stieg die Arbeitslosigkeit (bisher) lediglich moderat – diese Aussage gilt insbesondere auch für Bamberg, wie nachstehende Zahlen zeigen:

 

12 / 2008

12 / 2009

Arbeitslosenquote Bayern

4,0 %

4,6 %

Arbeitslosenquote Bamberg Stadt (gesamt)

5,9 %

6,0 %

  - davon Arbeitslosenquote Bamberg Stadt (Agentur)

2,1 %

2,3 %

  - davon Arbeitslosenquote Bamberg Stadt (ARGE)

3,9 %

3,7 %

 

Der Anstieg der Gesamtarbeitslosenquote um 0,1%-Punkte (die Anteile SGB II und SGB III berechnen sich einzeln!) entspricht einer Zunahme von 50 arbeitslos gemeldeten Bamberger Einwohnern von insgesamt 2.159.

Diese geringe Steigerung darf tatsächlich als moderat bezeichnet werden, und auch in interkommunalen Vergleichen lassen sich die Bamberger Erfolge ablesen (siehe Anlage 1).

 

 

  1. Steigende finanzielle Aufwendungen der öffentlichen Hand

 

Die finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt nach Familienverbünden, den Bedarfsgemeinschaften (BGs). Zwar hatte die Anzahl der Arbeitslosen im Zuständigkeitsbereich der ARGE geringfügig abgenommen, jedoch werden daneben weitere Personen betreut und finanziell unterstützt. Die Zahl der EHBs (erwerbsfähige Hilfebedürftige) ist prägnant, wenn dargestellt werden soll, in welchem Umfang Bamberger Bürger von öffentlichen Transfer­leistungen abhängig sind. Dabei ergibt sich zu den Statistikzähltagen folgendes Bild:

 

12 / 2008

12 / 2009

EHBs

2.873

2.936

nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige

995

1.022

 

Hier zeigen sich zahlenmäßig geringe Zunahmen der zu unterstützenden Personen, die sich in den öffentlichkeitswirksamen „Arbeitslosenzahlen“ nicht darstellen.

 

Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren veränderte sich die Arbeitslosenquote  wie folgt:

 

12 / 2008

12 / 2009

Arbeitslosenquote U25 Bamberg Stadt

4,4 %

4,7 %

  - davon SGB III (Agentur)

2,3 %

2,2 %

  - davon SGB II (ARGE)

2,1 %

2,5 %

Entgegen anderen Regionen, in denen von einer Verdoppelung der arbeitslosen Jugendlichen oder ähnlichen Szenarien berichtet wird, sind zwar auch in Bamberg die Jugendlichen vom Konjunktureinbruch betroffen. In absoluten Zahlen hat sich die Anzahl in Bamberg jedoch lediglich von 193 im Vorjahresmonat auf 210 arbeitslos gemeldete Jugendliche U 25 erhöht.

 

 

Trotz einer gestiegenen Anzahl zu betreuender Personen in der ARGE hat sich das Transfervolumen nicht erhöht, sondern es konnte der finanzielle Aufwand beider Träger weiter reduziert werden (siehe Anlage 2). Weiterhin können viele Leistungsempfänger einen Teil des eigenen Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften sicherstellen, so dass „nur“ Zuzahlungen durch die ARGE erfolgen.

 

Erwartungsgemäß nahm zwar die Anzahl der Arbeitsaufnahmen ab, jedoch konnten auch im konjunkturellen Abschwung Integrationen in nennenswerter Zahl erzielt werden. Die Betreuung in der ARGE reduzierte sich im Krisenjahr 2009 nicht auf die Auszahlung von Transferleistungen, sondern leistete erfolgreiche Integrationsarbeit – auch zum finanziellen Vorteil der beiden Träger.

 

Für die Stadt Bamberg ist dieses Ergebnis besonders überraschend, da neben den üblichen Feststellungen zur vorrangigen Anrechnung von Einkommen der Hilfeempfänger auf die Leistungsgewährung des Bundes im letzten Jahr die Grenzen für die angemessenen Miet- und Heizkosten nennenswert angehoben waren und damit eine Erhöhung der möglichen Ansprüche auf „kommunale Leistungen“ zum 01.01.2009 begründet worden war.

 

 

 

  1. Fortentwicklung der ARGEn über den 31.12.2010 hinaus

 

Die Fortentwicklung der ARGEn ist formell wei­terhin ungeklärt.

Konnte vor einem Jahr noch berichtet werden, dass der Vollzug des SGB II nach Absicht der Bundespolitik über den 31.12.2010 hinaus in gemeinsamen Behörden aus Bund und Kommune erfolgen solle (mit dazu notwendiger Grundgesetzänderung), hat sich diese Absichtserklärung des Bundesgesetzgebers nicht verfestigt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die wahrscheinlichste Lösung, dass die jeweilige lokale Agentur für Arbeit für den Bund einerseits und die jeweilige Kommune andererseits die ihnen übertragenen Aufgaben jeweils selbst und getrennt voneinander vollziehen.

 

Damit wird die Aufgabenerledigung aus einer Hand für den Bürger, eines der vorrangigsten  Ziele der Hartz IV - Reform, endgültig aufgegeben. Als Erleichterung für den Bürger ist allenfalls eine Zusammenarbeit zwischen künftig zwei getrennten „Behörden“ denkbar.

 

Solange der Gesetzgeber jedoch keine konkreten Absichten formuliert, fehlt jede Grundlage für Gespräche und Verhandlungen. Zu befürchten bleibt, dass sich der unsägliche Zeitdruck wiederholt, unter dem bereits im Jahr 2004 die ARGEn begründet wurden, und der nur durch regelmäßige und erhebliche Mehrarbeit der betroffenen Mitarbeiter abgefedert werden konnte. Diese Mitarbeiter, die mehrheitlich noch immer in der ARGE eingesetzt sind, hätten eine rechtzeitige Entscheidung des Gesetzgebers verdient, um die unnötige Mehrbelastung zu vermeiden, die auch für dieses Jahr – dieses Mal zur Entflechtung der ARGEn - absehbar ist.

 

 

5.      Sonstiges

 

Widersprüche und Klagen

Jahr

Widersprüche

Klagen

2007

542

123

2008

574

157

2009

528

108

Entgegen den allgemeinen Feststellungen der zunehmenden Rechtsbehelfsverfahren nahm sowohl die Zahl der Widersprüche als auch die Zahl der Klagen gegen die ARGE Bamberg Stadt - geringfügig - ab.

 

Der Anteil der Rechtsbehelfsverfahren zu den Kosten der Unterkunft / Heizung als kommunaler Aufgabe lag bei 21 %.

 

 

Haushalt 2009

Das Jahresbudget der ARGE umfasste für 2009 rd. 6.6 Mio. € für die Perso­nal- und Sachkosten sowie die Qualifizierungs- und Integrations­för­derung.

Diese Mittel wurden zu 100 % ausgeschöpft.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Familiensenat nimmt Kenntnis vom Jahresrückblick 2009 und dem Ausblick auf die künftige SGB II Organisation.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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