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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1164-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, hat das Anhörungsverfahren zur o.a. 1. Planänderung für den Planfeststellungsabschnitt Altendorf-Hirschaid-Strullendorf (PFA 21) beantragt. Das Vorhaben ist gemäß § 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) planfeststellungspflichtig. Für das Vorhaben besteht zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 3a und 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

 

Die Planunterlagen zum 1. Planänderungsverfahren enthalten u.a. einen Erläuterungsbericht, ein Bauwerksverzeichnis, Übersichts- und Lagepläne, Grunderwerbspläne und -verzeichnisse, Höhenpläne und Regelquerschnitte, Querprofile, Hydrotechnische Berechnung, Querschnitte und einen Systemplan.

 

Für das Vorhaben einschließlich der landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke auch in der Gemeinde Bamberg beansprucht werden. Insoweit enthalten die Antragsunterlagen ein Grunderwerbsverzeichnis mit dazugehörigen Grunderwerbsplänen, denen entnommen werden kann, welche Flächen dauernd dinglich gesichert oder vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen.

 

Die Planunterlagen (zum ursprünglichen Planfeststellungsverfahren und zum 1. Planänderungsverfahren) mit Zeichnungen, Lageplänen, Erläuterungen sowie Unterlagen über die Umweltauswirkungen lagen in der Zeit vom 4. September bis einschließlich 4. Oktober 2017 zur Einsichtnahme im Baureferat aus. Soweit Belange durch das Vorhaben berührt werden, sind bis einschließlich 6. November 2017 Einwendungen gegen den Plan schriftlich zu erheben.


Dazu wurden die Referate der Stadt Bamberg gebeten, das Vorhaben aus fachlicher Sicht zu bewerten. Soweit Belange der Referate bzw. der Stadt Bamberg betroffen sind, werden diese im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme der Stadt Bamberg durch die Projektsteuerung Bahnausbau im Baureferat zusammengefasst. Die Belange der Trinkwasserversorgung im Bamberger Süden und im angrenzenden Landkreis werden dabei direkt durch die Stadtwerke Bamberg GmbH vertreten.

 

Außerdem wurde – soweit bekannt – Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz Bamberg und Grundeigentum im betreffenden Planfeststellungsabschnitt schriftlich auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme auch in der Stadt Bamberg hingewiesen.

 

Weiterhin wurde mittels einer Medieninformation auf das Anhörungsverfahren hingewiesen.

 

Im Ergebnis wurde die Einsichtnahme nur von wenigen Betroffenen in Anspruch genommen.

 

Aus Sicht der Stadt Bamberg sind unabhängig von der Betroffenheit der Stadtwerke Bamberg folgende Stellungnahmen der Fachverwaltungen eingegangen:

 

(1)     Die städtische Forstverwaltung Bamberg (Amt 26) ist vom o.a. Vorhaben mit der Flurnummer 1458 Gemarkung Strullendorf,  1,6583 Hektar,  betroffen. Die Fläche ist unter M 4.2 Ersatzaufforstung aufgeführt. Diese landwirtschaftliche Fläche ist wegen Brachlage und erfolgtem Anflug von Waldbäumen auf Teilflächen wieder bewaldet.

 

Bewertung: Da im Zuge der Konversion die Stadt Bamberg selbst dringend Ausgleichsflächen
benötigt, ist gegen das Bestreben der Bahn die Fläche als Ersatzaufforstung zu beanspruchen, Einwendung zu erheben.

 

(2)     Das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg (Amt 23) teilt mit, dass sich im Geltungsbereich des Planfeststellungsverfahrens drei städtische Grundstücke befinden:

 

Flurnummer 4442/15 Gemarkung Bamberg und Flurnummer 2188 Gemarkung Strullendorf (Stadtgrenze zum Landkreis – Staatsstraße Richtung Strullendorf, bei der Überführung B 505) – hier werden jeweils rd. 4.000 m² zur Baustelleneinrichtung benötigt.

 

Bewertung: Aus Sicht des Amtes 23 ist dies unproblematisch, es wäre eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

 

Flurnummer 1458 Gemarkung Strullendorf – hier soll das Grundstück (10.000 m²) für Ersatzaufforstungen dienen und mit einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zugunsten der Deutschen Bahn belastet werden.

 

Bewertung: Aus Sicht des Amtes 23 könnte das Grundstück grundsätzlich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollte keine Dienstbarkeit beurkundet werden. Stattdessen wäre ein Gestattungsvertrag abzuschließen mit der Verpflichtung, eine Dienstbarkeit eintragen zu lassen, sollte das Grundstück an einen Dritten übereignet werden.

 

Nachdem für diese Fläche allerdings seitens Amt 26 eine andersartige Verwendung verfolgt wird (s. Ziff. 1), sollte von einer Überlassung der Fläche Abstand genommen werden.

 

Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates ist der Bau- und Werksenat für die Vorberatung wichtiger Planfeststellungsbeschlüsse anderer Behörden zuständig. Nachdem der Belang nicht in der Sitzungsfolge behandelt werden konnte, ist die Erörterung und Beschluss im Stadtrat erforderlich.

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf gegenüber der Planfeststellungsbehörde folgende Hinweise aus städtischer Sicht aufzunehmen:
    1. Gegen eine Aufforstung auf der Flurnummer 1458 Gemarkung Strullendorf werden Einwände erhoben.
    2. Mit der Nutzung der Flurnummer 4442/15 Gemarkung Bamberg und Flurnummer 2188 Gemarkung Strullendorf zum Zweck der Baustelleneinrichtung besteht Einverständnis. Hierzu ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Bamberg, Abteilung Immobilienmanagement, abzuschließen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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