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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0733-R5

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Der Finanzsenat hat mit Beschluss vom 24.03.2009 aufgrund der Empfehlung des Familiensenats vom 19.02.2009 die Vergabe der Fördermittel an die Wohlfahrtspflege an die Verwaltung delegiert. Im Hintergrund stand, dass hierfür vorrangig Stiftungsmittels des Amts 50 und in zweiter Linie der Globalansatz in Anspruch genommen werden sollte.

In der Anlage wurde zusammengestellt, wovon und an welche Institutionen und Projekte Gelder in 2009 ausgezahlt wurden. Die jeweiligen Anträge konnten im vollen Umfang befriedigt werden. Zusammenfassend stellt sich die Verausgabung wie folgt dar:

 

Globalansatz Pflicht- /vertragliche Leistungen                                     32.834,12 €

(Ansatz 50.000,-- €)

 

Globalansatz freiwillige Leistungen                                                                 25.000,00 €

(Ansatz 50.000,-- €)

 

SGB II-Haushalt                                                                                           55.556,88 €

 

Stiftungsmittel Amt 50                                                                                   96.120,00 €

                                                                                                                         ____________

 

Summe                                                                                                     209.511,00 €

 

Nachdem sich der Ansatz bei den Stiftungsmitteln im Jahr 2010 um ca. 25 % verringert hat, ist offen, wie weit diese für die Förderung zur Verfügung stehen. Es ist damit zu rechnen, dass der Globalansatz (der im Übrigen wieder 100.000,-- € beträgt) vermehrt in Anspruch genommen werden muss.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Bericht der Verwaltung dient zu Kenntnis.

 

2.       Aufgrund der Empfehlung des Familiensenates vom 04.02.2010 beschließt der Finanzsenat, den Grundsatzbeschluss vom 24.03.2009 auch für das Haushaltsjahr 2010 zu bestätigen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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