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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1179-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand 05.10.2017 leben 385 Personen (Stand des Vorjahres am 11.10.2016: 657 Personen) in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 269 Personen  Asylbewerber (Stand des Vorjahres am 11.10.2016: 453 Personen) und 116 Personen anerkannte Flüchtlinge (Stand des Vorjahres am 11.10.2016: 204 Personen), die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen, aber noch keine Wohnung gefunden haben.

 

Die AUs in der Baunacher Straße, Neuerbstraße, Kaimsgasse, Pödeldorfer Straße, Schildstraße und Zollnerstraße wurden zwischenzeitlich aufgelöst.

 

Der Eigentümer der AU Zollnerstraße hat die beiden Wohnung nach Ablauf des Beherbergungsvertrages weiter für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen bereitgestellt und den Bewohnern einen Mietvertrag angeboten. So konnten die 6 anerkannten Flüchtlinge in den beiden Wohnungen in der Zollnerstraße weiter wohnen bleiben.

 

Ab dem 01.10.2017 stehen im Stadtgebiet Bamberg noch folgende Unterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern. Zur Verfügung:

 

  •        GU An der Breitenau: 163 Personen
  •        GU Ludwigstraße:  38 Personen
  •        GU Geisfelder Straße 50/52:  44 Personen
  •        GU Geisfelder Straße 98:  75 Personen
  •        AU Geisfelder Straße 98 (8503):  19 Personen

339 Personen

 

46 Asylbewerber leben in Wohnungen im Stadtgebiet, da diese von der Regierung von Oberfranken eine Auszugserlaubnis erhalten haben.

 

 

 

 

 

Die im Februar 2016 eingeführte steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 25 € (Aufwandsvergütung nach § 3 Nr. 26 EStG) für Sprachmittler bei ambulanten Behandlungen im Rahmen der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG hat sich bewährt. Die Pauschale wurde in ca. 80 Fällen im Jahr 2016 in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 wurde in 25 Fällen diese Kostenpauschale gewährt.

 

Die monatliche Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist in den vergangen Jahren fast ausschließlich mit Hilfe des Kassenautomaten im Maxplatz Rathaus erfolgt.

Mittlerweile erfolgen ca. 50 % der Auszahlungen mittels Überweisungen auf ein Girokonto, welches die Asylbewerber relativ schnell und einfach bei einem Geldinstitut einrichten können.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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