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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1181-SW

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates wurde der Nahverkehrsplan der Stadt Bamberg am 20.03.2013 beschlossen. Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde dieser eng mit dem Landkreis Bamberg abgestimmt und damit erstmalig im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein „gemeinsamer“ Nahverkehrsplan auf den Weg gebracht. Neben der Festlegung von klimapolitischen Zielen beinhaltet der Nahverkehrsplan Festlegungen hinsichtlich

 

der Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, die sich aus der Leitlinie für die Nahverkehrsplanung ergeben

der Bestandsaufnahme über die räumlichen und soziodemografischen Daten, der Verkehrsnachfrage, der Gesamtverkehrsprognose und des derzeitigen ÖPNV-Angebots

der Schwachstellenanalyse mit Auswertung über den Haltestelleneinzugsbereich, Auswertung der Bedienungshäufigkeit und der Erreichbarkeit von Zielen innerhalb und außerhalb der Stadt Bamberg

der Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung für das Gebiet der Stadt Bamberg

der Definition der Ziele

 

Der Nahverkehrsplan beschreibt somit die vom Aufgabenträger Stadt Bamberg gewünschte Verkehrsbedienung im Stadtgebiet.

 

Aktuell steht die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans an. Dies auch im Hinblick auf die angestrebte Direktvergabe der Verkehrsleistungen der Stadt Bamberg an die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH nach Ablauf der Betrauung. Die Betrauung endet am 02.12.2019. Die Betrauung hat bisher nach europäischem Beihilferecht für die Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH die Möglichkeit ergeben, in ihrem Bedienungsgebiet die Verkehre durchführen zu können. Als Nachfolgeregelung zur Betrauung sieht die EU-VO 1370/2007 die Möglichkeit vor, dass ein Aufgabenträger sein Verkehrsunternehmen für die Dauer von 10 Jahren mit der Verkehrsleistung betrauen kann. Dazu muss im Vorfeld, spätestens 1 Jahr vor Ablauf der Betrauung, im europäischen Amtsblatt die Direktvergabeabsicht bekannt gemacht werden. Wesentlicher Inhalt ist dabei die Beschreibung des Umfangs der Verkehrsleistung, die sich wiederum im Nahverkehrsplan widerspiegeln muss.

Da die Fortschreibung des Nahverkehrsplans gewisse Zeit in Anspruch nimmt, ist vorgesehen, zeitnah mit den Arbeiten zu beginnen.

 

Bei der Erstellung des bestehenden Nahverkehrsplans wurden die Arbeiten von Anfang an durch die Politik begleitet, um die politischen Vorstellungen über die Verkehrsleistungen mit einbringen zu können. Dazu wurde jeweils ein Vertreter aus den Stadtratsfraktionen zu den Sitzungen in einen Arbeitskreis entsandt.

Dies ist auch für die anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgesehen.

 

Als Gutachter wird wie bei Erstellung des bestehenden Nahverkehrsplans der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) fungieren.

 

Um die Arbeiten zum Nahverkehrsplan termingerecht durchführen zu können, wurde ein erster Terminplan erarbeitet.

 

Der Terminplan sieht folgende Schritte vor:

 

  • 13.11.2017: 1. Sitzung des Arbeitskreises
  • 17.01.2018:2. Sitzung des Arbeitskreises
  •      Ende Februar 2018: verwaltungsinterne Bearbeitung der Rückmeldungen aus dem politischen Umfeld
  • Ende März 2018: Zwischenbericht Stadtrat
  • Bis Ende April 2018: Durchführung der Angebotsanalyse
  • Juni 2018: 3. Sitzung des Arbeitskreises
  • Ende Juni 2018: Beschlussfassung Teilfortschreibung Nahverkehrsplan

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg entsendet aus den einzelnen Fraktionen jeweils einen Vertreter als Mitglied in den Arbeitskreis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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