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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1182-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Gemäß dem Beschluss des Familien- und Integrationssenates vom 25.02.2016 wird seitdem das überarbeitete Bewertungsschema über die Vergabe der freiwilligen Mittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege ab 2016 in der Stadt Bamberg angewandt.

 

Die Wohlfahrtsverbände/Institutionen wurden mit Schreiben vom 28.11.2016 informiert, dass die Förderanträge einschließlich Finanzplan und Tätigkeitsbericht mit statistischen Angaben bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres beim Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen sind.

 

Wie aus der beigefügten Übersicht (Anlage 1 - Fachliche und finanzielle Bewertung der Zuschussanträge „Freiwillige Förderung der Wohlfahrtsträger“ für 2017) zu entnehmen ist, haben 9 Wohlfahrtsverbände/Institutionen ihren Antrag fristgerecht bis zum 31.03.2017 gestellt.

 

Die Anträge wurden im Mai 2017 zur fachlichen Bewertung in die Fachämter bzw. Fachstellen gegeben.

Anschließende wurde die finanztechnische Bewertung in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung Referat 5, Frau Kepic, der Stabsstelle Sozialplanung und –controlling, Frau Heusinger, sowie mit dem Amt 50 vorgenommen.

 

Die fachliche Bewertung durch die Fachämter/Fachstellen ergab, dass die vorliegenden Anträge bei der Bewertung zwischen 6 – 7 Punkte erhielten und somit eine Bezuschussung des Angebotes aus fachlicher Sicht zu empfehlen ist (siehe Spalte 3 der Übersicht „Fachliche Bewertung“).


Die anschließende finanztechnische Bewertung ergab, dass bei 5 Anträgen (Caritas -Menschen in Not, Caritas- Beratungsstelle Schwangerschaftsfragen, Pro Familia Ehe- Familienberatung, Diakonie – Senioren- und Begegnungsstätte und Bamberger Tafel e. V.) der beantragte Zuschuss auch der empfohlenen Zuschusshöhe entspricht (siehe Spalte 12 der Übersicht „Empfohlener Zuschuss für2017“), da alle Kriterien und Vorgaben erfüllt werden.

 

Der Zuschussantrag des SkF - „Notruf bei sexualisierter Gewalt“ entspricht in der Höhe dem Teilnehmerverhältnis zwischen Stadt Bamberg & Lkr. Bamberg und kann ebenfalls in der beantragten Höhe bezuschusst werden.

 

Bei 2 Anträgen (AWO Selbsthilfebüro und Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.) muss auf Grund der finanztechnischen Bewertung der beantragte Zuschuss gekürzt werden (siehe Spalte 12 der Übersicht „Empfohlener Zuschuss für 2017“ - kursive Schrift).

Der Kürzungsgrund liegt im Wesentlich darin, dass das Verhältnis der beantragten Zuschusshöhe bei der Stadt Bamberg nicht mit der Zuschusshöhe bei anderen Zuschussgebern übereinstimmt.

 

Die Bezirksgruppe Oberfranken des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) mit der Geschäfts- und Beratungsstelle in Bamberg soll, wie in den Vorjahren, mit 2.000 € gefördert werden.     Eine Zuschussberechnung im Verhältnis der Teilnehmer bzw. Ratsuchenden ist hier nicht möglich, da die Bezirksgruppe Oberfranken des BBSB für ganz Oberfranken zuständig ist. Der Zuschuss in Höhe von 2.000 € entspricht ca. 6 % der gesamten Zuschüsse der Bezirksgruppe Oberfranken.

 

Die ARGE Bamberg „Fachstelle pflegender Angehöriger“ hat im Jahr 2016 wegen der verspäteten Antragstellung keinen Zuschuss erhalten. Bei den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017 hat der Bamberger Stadtrat aber eine Empfehlung zur Förderung der „Fachstelle pflegender Angehöriger“ gegeben. Daher empfiehlt die Verwaltung für die „Fachstelle pflegender Angehöriger“ eine Förderung in Höhe der Vorjahre. Für das Jahr 2018 planen die Träger der ARGE Bamberg „Fachstelle pflegender Angehöriger“, zusammen mit dem Landkreis Bamberg und dem Bereich Familie, Jugend und Senioren der Stadt Bamberg, die Fachstelle neu zu organisieren, was auch eine Mitfinanzierung durch den Landkreis Bamberg als Folge haben wird.

 

In diesem Jahr kann das Amt für sozialen Angelegenheiten wegen der Mittelübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016 2.000 € mehr an Stiftungsmittel für die freiwillige Förderung der Wohlfahrtspflege bereitstellen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Familien- und Integrationssenat vor, die in Spalte 12 „ Empfohlener Zuschuss 2017“ genannten Zuschüsse an die jeweiligen Wohlfahrtträger/Institution für das Jahr 2017 auszuzahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat stimmt der Gewährung von Zuschüssen in folgender Höhe zu:

 

1Caritas Menschen in Not 12.500,00 €

2Caritas Beratungsstelle Schwangerschaftsfragen   1.000,00 €

3Pro Familia Ehe-Familienberatungsstelle 15.200,00 €

4AWO Selbsthilfebüro   5.300,00 €

5ARGE Bbg. Fachstelle pflegende Angehörige 10.000,00 €

6Senioren- und Begegnungsstätte Diakonie 10.000,00 €

7Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.   2.000,00 €

8Bamberger Tafel e.V. 10.000,00 €

9SkF Notruf bei sexualisierter Gewalt 11.000,00 €

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 77.000,- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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