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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1205-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 30.03.2017 beantragt die Katholische Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt die Bezuschussung der Einrichtung eines Bistro/Essensausgabe in ihrem Kindergarten St. Sebastian, Anna-Linder-Platz 6, durch die Stadt Bamberg.

 

Der Kindergarten St. Sebastian wurde vor 26 Jahren generalsaniert. Der Kindergarten wird seither von durchschnittlich 100 Kindern besucht und bespielt. In den letzten Jahren hat sich das Thema Essen in den Kindergärten gravierend verändert und damit auch neue Bedürfnisse bei der Ausgabe des Essens geschaffen. Der Kindergarten St. Sebastian verfügt über eine für die heutigen Notwendigkeiten kleine Küche, welche die Ausgabe des Essens sehr umständlich macht. Darüber hinaus gibt es keinen gemeinschaftlichen Raum, in dem die Kinder das Essen einnehmen können.

 

Im Eingangsbereich des Kindergartens ist jedoch ein sehr großer Verteilerflur mit einem kleinen Innenhof vorhanden. Diesen Bereich hat der Träger in Zusammenarbeit mit dem Erzbischöflichen Bauamt und dem Stadtjugendamt entsprechend aufgeplant und die Kostenschätzung zur Ausstattung dieses Bereiches zur Bezuschussung eingereicht. Die Kosten für den Einbau einer kleinen Küchenzeile als Verteilerküche und die Ausstattung mit entsprechenden Sitzgelegenheiten belaufen sich nach der Zusammenstellung des Architekten auf insgesamt 41.000,00 €.

 

Die Verwaltung bestätigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme und befürwortet daher eine Beschlussfassung wie folgt:

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

2.1Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt wird zur Errichtung eines Bistro mit Essensausgabe für den Kindergarten St. Sebastian, ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 50 % der notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 20.500,00 €, gewährt.

 

2.2Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises.

 

2.3Der Zuschussbetrag ist der Haushaltsstelle 46420.70890 (Kindergärten) zu entnehmen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 20.500, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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