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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1207-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Das Förderprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier

 

Die Stadt Bamberg nimmt im Förderzeitraum von 2015-2018 am ESF-Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier (JuStiQ)“ teil. Ziel des Programms ist es, einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf sowie eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt für die Zielgruppe zu erreichen. Zum 31.12.2018 endet der Förderzeitraum. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Verlängerung bis 2020/21 zu beantragen. Die detaillierten Förderbedingungen und das Zeitfenster für die Antragsstellung (Verlängerung) des Projekts sind durch die Förderstelle beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für Januar 2018 angekündigt.

 

Mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds werden Projekte bezuschusst, die Bamberger Jugendliche und junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Das Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 12 und 26 Jahren, die durch andere Maßnahmen nicht (mehr) erreicht werden. Dabei konzentrieren sich die Projekte auf die nachfolgenden JUSTiQ-Fördergebiete:

  • Soziale-Stadt-Gebiet Gereuth/Hochgericht
  • Bamberg Ost (inklusive Soziale-Stadt-Gebiet Starkenfeldstraße)
  • Gartenstadt
  • Gaustadt.

 

Die einzelnen Projektbausteine „Aufsuchende Jugendsozialarbeit“, „niedrigschwellige Beratung/Clearing“, „Casemanagement“ und „Mikroprojekte“ werden durch drei örtliche Träger umgesetzt:

  • Innovative Sozialarbeit e.V.
  • Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gGmbH
  • Sozialdienst katholischer Frauen e.V..

 

Seit Beginn des Projekts in 2015 konnten mit JUSTiQ 204 junge Menschen (Stand Oktober 2017) auf ihrem Weg von der Schule in den Beruf unterstützt werden. Genauere Angaben zu den Projekten und Zielgruppen sind den Anlagen 1 bis 3 zu entnehmen.

Für die Durchführung des umfangreichen Programms incl. Dokumentation und Fördermittelabrechnung ist im Stadtjugendamt die notwendige Koordinierungsstelle (Fördervoraussetzung) mit einem Stellenumfang von 50 v.H. eingerichtet und mit Frau Natalie Lother (Pädagogin B.A.) besetzt.

 

 

Finanzen und Fördermittel

 

Die Projektgesamtkosten sind zu 50% förderfähig. Die verbleibenden Mittel sind als Kofinanzierung durch die beantragende Kommune sowie die beteiligten freien Träger zu tragen. Diese Eigenmittel werden überwiegend im Rahmen von Personalgestellungen eingebracht.

 

Die Stadt Bamberg bringt derzeit als Kofinanzierung die Kosten für die Koordinierungsstelle im Umfang der hälftigen Personalkosten ein. Die restliche zu erbringende Kofinanzierung erfolgt durch die beteiligten Träger.

 

Über den gesamten Förderzeitraum 2015-2018 ist – nach der im Oktober 2017 aktualisierten Finanzplanung – mit ESF-Fördermitteln in Höhe von insgesamt 633.292,90.€ zu rechnen. Diese Summe hat sich damit im Vergleich zur Antragsstellung vom 26.06.2015 um 153.000 € reduziert, da einige Projekte erst später als geplant starten konnten bzw. nicht in dem geplanten Umfang realisiert wurden.

 

 

Verlängerungsoption bis 2020/21

 

Aus Sicht des Stadtjugendamtes leisten die im Rahmen der JuStiQ-Förderung durchgeführten Projekte einen wertvollen Beitrag zu verbesserten Möglichkeiten für den Übergang von Schule und Beruf (Ausbildung), die ohne die Förderung in der Art und Weise nicht in Bamberg angeboten werden könnten. Die Strukturen sind im Jahr 2017 zwischenzeitlich etabliert. Die in Aussicht stehende Verlängerungsoption des Förderzeitraums bietet die Chance, geschaffene Angebote fortzuführen. Die beteiligten freien Träger wurden im Vorfeld zu einem möglichen Verlängerungsantrag um eine Einschätzung ihrerseits gebeten. Auch von dieser Seite wird eine Verlängerung positiv gesehen und die Bereitschaft signalisiert, für die weitere Umsetzung zur Verfügung zu stehen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht über den Sachstand des Förderprogramms JuStiQ wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlängerung des Förderprogramms JuStiQ vorbehaltlich der Mittelbereitstellung vorzubereiten und nach Bekanntgabe der notwendigen Rahmenbedingungen zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 15.000 € p.a. Personalkosten ab 2019, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren Personalkosten: Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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