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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0753-62

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Der bestehende dreigruppige Kindergarten wird um eine Krippengruppe erweitert. Dazu wird ein nicht unterkellerter erdgeschossiger Anbau mit Flachdach errichtet. Nach der Erweiterung werden ca. 90 Kinder betreut. Die Nutzfläche wird um 178 m² vergrößert.

         

          Größe des Bauvorhabens:

          Breite:     14,91m       Länge:    18,02m        3,20m

         

                bereits ausgeführt:    ja     nein

                                                                                                        Antragseingang:          25.11.2009

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                  

                    Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 241W

                   rechtsverbindlich seit: 12.03.1999

     Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet u. Gemeinbedarf für Kindergarten

 

                   vorgesehene Abweichung:

-          Überschreitung der Baugrenzen

-          Die 3 neuen Stellplätze an der Hans-Böckler-Straße liegen außerhalb des Baurahmens

 

                   Begründung:

Da das vorhandene Baurecht südlich des bestehenden Kindergartens aufgrund der bestehenden Grundrissgestaltung nur mit erheblichen funktionalen Einschränkungen genutzt werden könnte und die südlich vorgelagerte Fläche als Spielplatz dient, muss die Erweiterung östlich des Bestandes in Angliederung an den bestehenden Eingangsbereich erfolgen. Städtebaulich gliedert sich das neue Gebäude harmonisch an den bestehenden Kindergarten an und hält ausreichend Abstand zu den vorhandenen östlich angrenzenden Einfamilienhäusern.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

          Nachbarzustimmung:    ja: die direkt betroffenen Nachbarn Fl.Nr. 1589/9 u. 1589/3

 

 

          Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 3            anrechenbar:     /                  nachzuweisen:   3

              Nachweis auf Baugrundstück:   3                

 

          Kinderspielplatz:

               nachgewiesen        nicht erforderlich             abzulösen

 

          Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                ja        nein

          Besonderheiten:

     

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

          Stadtdenkmal:                                    ja          nein

          Einzeldenkmal:                                    ja          nein

          Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:  ja                nein        nicht erforderlich

          BLfD:                                                 ja                nein        nicht erforderlich

                  

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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