Beschlussvorlage - VO/2010/0753-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Diakonisches Werk Bamberg - Forchheim e. V. Erweiterung des Kindergartens, Hans-Böckler-Straße 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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10.02.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der bestehende dreigruppige Kindergarten wird um eine Krippengruppe erweitert. Dazu wird ein nicht unterkellerter erdgeschossiger Anbau mit Flachdach errichtet. Nach der Erweiterung werden ca. 90 Kinder betreut. Die Nutzfläche wird um 178 m² vergrößert.
Größe
des Bauvorhabens:
Breite: 14,91m Länge: 18,02m 3,20m
Antragseingang: 25.11.2009
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr.: 241W
rechtsverbindlich seit: 12.03.1999
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet u. Gemeinbedarf für Kindergarten
vorgesehene Abweichung:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Die 3 neuen Stellplätze an der Hans-Böckler-Straße liegen außerhalb des Baurahmens
Begründung:
Da das vorhandene Baurecht südlich des bestehenden Kindergartens aufgrund der bestehenden Grundrissgestaltung nur mit erheblichen funktionalen Einschränkungen genutzt werden könnte und die südlich vorgelagerte Fläche als Spielplatz dient, muss die Erweiterung östlich des Bestandes in Angliederung an den bestehenden Eingangsbereich erfolgen. Städtebaulich gliedert sich das neue Gebäude harmonisch an den bestehenden Kindergarten an und hält ausreichend Abstand zu den vorhandenen östlich angrenzenden Einfamilienhäusern.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung
– BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: die direkt betroffenen Nachbarn Fl.Nr. 1589/9 u. 1589/3
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 3 anrechenbar: / nachzuweisen: 3
Nachweis auf Baugrundstück: 3
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht
erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja
nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung
– DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: