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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1221-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH (STEW) besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der STEW mit Ausnahme des Arbeitnehmervertreters aus den jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedern der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH und zwei weiteren von der Gesellschafterversammlung hinzugewählten Mitgliedern.

Der Vertreter der Arbeitnehmer wird aus der Mitte der Arbeitnehmer von der Gesellschafterversammlung bestellt, wobei die Arbeitnehmer ein Vorschlagsrecht haben.

 

Herr Tobias Motzer, bisher Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der STEW, scheidet zum 31.01.2018 aus dem Unternehmen aus. Vor diesem Hintergrund wird seitens der STEW vorgeschlagen, das Mandat des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat der Gesellschaft ab 01.02.2018 mit Herrn Karl-Heinz Beck, Netzmeister Strom, dem Zweitplatzierten bei der Wahl zum Arbeitnehmervertreter vom 22.05.2014 zu besetzen. Das Schreiben des Betriebsrates vom 20.10.2017 liegt als Anlage bei.

 

Soweit die Stadt Bamberg nicht unmittelbar an Tochtergesellschaften im Konzern Stadtwerke beteiligt ist, übt der Geschäftsführer der STWB Stadtwerke Bamberg GmbH (STWB) das Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen aus. Aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen in § 7 Abs. 4 und § 12 Abs. 2 Nr. 2 GV der STWB darf der Geschäftsführer sein Stimmrecht nur aufgrund der vorherigen Zustimmung seitens des Gesellschafters Stadt Bamberg ausüben.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Bestellung von Herrn Karl-Heinz Beck zum Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgung GmbH wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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