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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1231-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Der Konversionssenat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst. Der Konversionssenat beauftragte das Baureferat, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte durch Bekanntmachung im Rathausjournal am 03.06.2016.

 

Vorbereitende Untersuchungen

 

Da bereits im Vorfeld der Vorbereitenden Untersuchungen ausführliche Untersuchungen, Planungen und Beteiligungen für die Entwicklung des Lagarde-Campus durchgeführt worden waren und zudem keine zeitaufwändigen Haushaltsbefragungen erforderlich waren, konnten die Vorbereitenden Untersuchungen durch das Baureferat selbst erstellt werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß Baugesetzbuch

(§ 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) beteiligt. Die öffentliche Auslegung fand  im Zeitraum vom:

18.09.2017 bis einschließlich 23.10.2017 statt.

 

Die Stadtsanierung hat die Trägerbeteiligung in bewährter Weise sehr aufwändig durchgeführt und außer den Behörden und den Trägern sonstiger öffentlicher Belange auch zahlreiche weitere Verbände, Vereinigungen und Organisationen gezielt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 23.10.2017 angeschrieben.

 

Darüber hinaus wurde durch Auslegung im Baureferat und Veröffentlichung im Internet den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen einzubringen.

 

Die folgenden Behörden haben Stellung  genommen:

 

Referat 5, Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren
Referat 5 Ordnungsamt
Referat 5 Wasserrecht
Referat 5 Naturschutz
Referat 5 Bodenschutz, Altlasten
Referat 5 Abfallrecht / Abfallwirtschaft
Referat 5 Klimaschutz
Referat 5 Stadtjugendamt
Referat 5 Stadtjugendamt / Generationenmanagement
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Sparte Portfoliomanagement
Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg
Referat 6, Bauordnungsamt / Denkmalpflege
Bundesnetzagentur
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege
Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg
Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Sachbereich Verkehr
Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt
Staatliches Bauamt, Bamberg

 

Folgende Träger sonstiger öffentlicher Belange haben Stellung genommen:

 

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum Bamberg
Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg
Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim
Regionaler Planungsverband Oberfranken-West
Zentrum Welterbe Bamberg

 

Folgende sonstige Verbände, Vereinigungen und Organisationen haben Stellung genommen:

 

Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E)
Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.
Beirat für Menschen mit Behinderung
Bürgerverein Bamberg Ost
Deutsche Telekom Technik GmbH, Technikniederlassung Süd
Pledoc GmbH, Leitungsauskunft
Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

Zusätzlich hat eine Privatperson schriftlich Stellung genommen.

 

Alle schriftlich eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden jeder Fraktion auf einer CD digital zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus enthält die CD den Abschlussbericht mit Zielen und Maßnahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sowie die dazugehörigen Planbeilagen.

 

Entwurf der Ziele und Maßnahmen

 

Der Geltungsbereich des geplanten Sanierungsgebietes „Lagarde - Campus“ (Anlage1), der Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen mit den Zielen und Maßnahmen inkl. Rahmenplan (Anlage2) sowie der Rahmenplan (Anlage3) sind dem Sitzungsvortrag als Anlagen beigefügt.

 

 

 

 

 


Abwägung der Stellungnahmen

 

Grundzug der Stellungnahmen:

Die Mehrzahl der Träger öffentlicher Belange, die Vereine und Interessensgruppen begrüßen den Entwurf und stimmen den Zielen und Maßnahmen der Vorbereitenden Untersuchungen im Grunde zu.

 

NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Referat 5

Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren

Es wird kritisch gesehen, dass die Vorbereitenden Untersuchungen die Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sind. Festgelegte Entscheidungen können nicht mehr revidiert werden können.

 

Grundlage für die Vorbereitenden Untersuchungen ist der Rahmenplan 2025, welcher vom Stadtrat beschlossen wurde und kontinuierlich fortgeschrieben wird.

  1.  

Referat 5

Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren

Die reine Festlegung als Kulturquartier wird kritisch gesehen.

 

Es besteht diesbezüglich keine reine Festlegung.

S.7 der VU: „Die Stadt Bamberg verfolgt das Ziel, die ehemalige Lagarde-Kaserne zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier, dem „Lagarde-Campus“ zu entwickeln. Darin sollen neben Kultur- und Kreativnutzungen, einem

IT- und Gesundheitsquartier auch Wohnraum und

Dienstleistungsarbeits-

plätze entstehen.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Referat 5

Ordnungsamt

 

Hinweis zum Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen

 

Im Kapitel 5.2 wird auf die Kampfmittelverdachts-

flächen hingewiesen und wie mit diesen zu verfahren ist.

  1.  

Referat 5

Ordnungsamt

 

Hinweis zur Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Wasserrecht

 

Hinweis zur Schaffung von adäquaten Versickerungsflächen und Regenwasservorbehalten im Rahmen der Vorschriften der Wasserwirtschaft.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Immissionsschutz

 

Hinweis zum Immissionsschutz, speziell bei potenziell auftretenden Konfliktsituationen durch die verschiedenen Nutzungsarten und den potenziell zunehmenden Verkehr.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Referat 5

Naturschutz

 

Bitte um die Erwähnung der Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg

 

Die Anregung wurde aufgenommen.

  1.  

Referat 5

Naturschutz

 

Anmerkung, dass die vorhandenen Grünflächen nicht im Detail kartiert worden sind und unzureichend bewertet wurden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die detaillierte Untersuchung der Grünflächen wird in den weiteren vertiefenden Planungen baufeldbezogen berücksichtigt werden.

  1.  

Referat 5

Naturschutz

 

Hinweis, dass dem Sanierungsziel Stadtgrün als Handlungsfeld nicht genug Raum gegeben wird.

Grünordnerische Missstände sollten genauso gezielt angegangen werden wie die baulichen.

Die genaue Dimensionierung wird durch die folgenden bau-

leitplanerischen Verfahren festgelegt.

Die Vorbereitende Untersuchung weist die Wichtigkeit einer ausreichenden Ausstattung des Plangebietes mit Grün- und Freiflächen hin. (vgl. S.72 Grün- und Freiflächen) Zudem werden weitere Planungen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Stadtgrün“ erfolgen.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Referat 5

Naturschutz

 

Hinweis, dass bei den Sanierungszielen ein hinreichend großer Stadtteilpark fehlt, wie im SEK 2015 angedacht.

Die Anbindung des Ostparks sollte so konzipiert sein, dass sie nicht abhängig von der Freigabe der Flächen der Bundespolizei ist. 

 

Grundlage für die Vorbereitenden Untersuchungen ist der Rahmenplan 2025, welcher vom Stadtrat beschlossen wurde und kontinuierlich fortgeschrieben wird.

  1.  

Referat 5

Bodenschutz, Altlasten

 

Keine Einwendungen, da stetige Fortführung der aktuellen Altlastenbearbeitung.

 

 

  1.  

Referat 5

Abfallrecht / Abfallwirtschaft

 

Hinweis, dass aufgrund der zu erwartenden Bevölk-

erungssteigerung für den Lagarde-Campus eine Wertstoffinsel vorzusehen ist, idealerweise als Unterflurcontainer.

Bei der Planung von Straßen, Wegen und Plätzen ist auf die Unterbringung von Abfallbehältern zu achten und die Dimensionierungen so zu wählen, dass die Abfallentsorgung gewährleitet werden kann.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

 

 

  1.  

Referat 5

Klimaschutz

 

Wunsch nach einem Klimagutachten zur Feststellung des Ist-Zustandes und der Auswirkung von Neubebauung.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Der Rahmenplan sieht eine großflächige Entsieglung des Lagarde – Campus vor. Zusätzlich sind etliche Neupflanzungen von Bäumen, zusätzlich zu den  erhaltenswerten Baumbestände geplant. Die Bebauung soll moderat und im Bamberger Maßstab erfolgen. Zusammengenommen sind somit klimatische Verbesserungen im Gebiet zu erwarten.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Referat 5

Amt 51

Hinweis, dass bei zu erwartenden 2000 Wohneinheiten eine Kindertageseinrichtung eingeplant werden sollte.

 

Zur Dimensionierung und zur Standortfindung

müssen vertiefenden

Planungen erfolgen.

Dies ist als Zielaussage bereits Bestandteil der Planung.

  1.  

Referat 5

Amt 51

Hinweis, dass im Kulturquartier auch Räumlichkeiten für die Jugendarbeit geschaffen werden sollte.

Bei einer Ansiedlung von Familien auf dem Gelände wäre ein weiterer Familienstützpunkt sinnvoll.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Anregungen sind im Rahmen der vertiefenden weiteren Planungen zu berücksichtigen.

  1.  

Referat 5

Amt 51

Die  aktuell zur Verfügung stehenden Spielplätze sind nicht ausreichend. Speziell Spielflächen für Kleinkinder sollten sich in Sicht- und Rufweite befinden.

 

Dies ist als Zielaussage bereits Bestandteil der Planung.

  1.  

Referat 5

Amt 51

Generationen-

management

 

Hinweis, dass ein Quartiersbüro zum Austausch und zur Vernetzung der dort lebenden Bewohner und Akteure angebracht wäre.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben

Direktion

nchen,

Sparte Portfolio-

management

 

Hinweis, dass die amtliche Vermessung des an die Stadt veräußerten Lagarde – Campus noch nicht komplett vollzogen ist und somit sich das Gelände noch grundbuchrechtlich in Eigentum der BImA befindet.

 

Die amtliche Vermessung ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Messungsanerkennung liegt vor.

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben

Direktion

München,

Sparte Portfolio-

management

Hinweis, dass zu den Flächen welche im Eigentum der BImA sind und von der Bundespolizei genutzt werden aktuell keine Aussagen über Nutzungszeit und Umfang gemacht werden können.

 

Die von der Bundespolizei genutzten Flächen werden im Rahmenplan zwar mit einbezogen, jedoch kann eine tatsächliche Planung erst erfolgen, wenn der Bedarf durch die aktuellen Nutzer nicht mehr besteht. Für ein sinnvolles, langfristiges Planungskonzept wurden die Flächen jedoch mit eingebunden. 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben

Direktion München, Sparte Portfolio-management

 

Hinweis, dass über die Freigabe der als AEO genutzten Immobilien aktuell keine Aussage gemacht werden kann. 

 

Die AEO liegt nicht im Bereich der hier vorliegenden Untersuchungen.

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Nutzung sind die Sanierungsziele der Stadt nicht umsetzbar.

Bauliche Eingriffe an der Kubatur der Gebäude auf dem Gelände der Bundespolizei sind nicht geplant oder gewollt.

Es liegt für die endgültige Ausbaustufe der von der Bundespolizei genutzten Fläche noch kein städtebauliches Konzept vor. Dies führt zu wechselseitigen Hinderungsgründen.

Durch die Bundespolizei sind keine Eingriffe im landschaftlichen Bereich geplant.

Auf die Fläche Planfeld Lagarde 17 kann  nicht zugegriffen werden, da diese als Parkplatz genutzt wird.

Im Bereich Planfeld Lagarde 18 kommt es ebenfalls zu einer Konkurrenz zu den Bundespolizeiflächen.

In den Bereichen Lagarde Planfeld 22, 23, 15 und 16 kommt es ebenfalls zu Interessenkonflikten. Der Zeitkorridor der Entwicklung und die Sicherheitsabstände sowie ein potenziell zu errichtender Sichtschutz sind zu klären.

 

Die Vorbereitende Untersuchung bildet einen langfristigen Entwicklungshorizont ab. Mit dem Rahmenplan liegt ein städtebauliches Konzept vor, welches unabhängig von Zwischennutzungen die langfristige städtebauliche Gesamtentwicklung  abbildet. Zudem gilt die Planungshoheit auch unabhängig von Eigentumsverhältnissen.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Hinweis, dass die von der Bundespolizei genutzten Flächen auf dem Lagarde – Campus ein Sicherheitsbedürfnis haben, welches durch Zaunanlagen gedeckt werden muss. Hier kommt es zu Interessenüberschneidungen in den Grundstücksgrenzbereichen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die Zäune sind als Übergangslösung zu betrachten. Die Sanierungsziele werden langfristig verfolgt. 

  1.  

Bundespolizeiaus- und –fortbildungszen-trum Bamberg

 

Hinweis, dass eine der größten Herausforderungen die zu erwartenden Spitzenwerte im Verkehr sein werden.

 

Die Verwaltung schreibt den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan aktuell fort. Diese Herausforderungen werden bereits berücksichtigt.

  1.  

Bürgervorschlag

Anmerkung, dass der Berliner Ring mit dem bestehenden Verkehrsaufkommen eine erhebliche Zäsur im Stadtraum darstellt.

 

 

  1.  

Bürgervorschlag

Anmerkung zur Verkehrssituation: Berliner Ring, Kreuzung Pödeldorferstraße. Der Fußgängerüberweg wird als nicht sicher empfunden.

 

Die Kreuzung entspricht den Regelwerken der Planung solcher Anlagen. Vgl. Richtlinien für Lichtsignalanlagen, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen.

  1.  

Bürgervorschlag

Die Wörthstraße scheint aus Sicht der Bürgerschaft als Haupterschließung ungünstig. Es wird angeregt diese nur für Radfahrer und Fußgänger und Rettungsfahrzeuge möglich wäre. Alternativ wäre ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich gewünscht.

 

Verkehrssystematisch entspricht die Wörthstraße einer Anliegerstraße. Die Voraussetzungen für einen Verkehrsberuhigten Bereich sind aufgrund der zu erwartenden Nutzung und der Abschnittslänge nicht erfüllt.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Bürgervorschlag

Es besteht die Angst, dass durch den verringerten Stellplatzschlüssel und das neue Mobilitätskonzept die angrenzenden Wohnquartiere stark durch zunehmenden ruhenden Verkehr belastet werden.

Als Vorschlag sollen Behelfsparkplätze auf noch unbebauten Flächen eingerichtet werden um so einen Überblick über deren Frequentierung zu erhalten.

 

Das Einrichten von Behelfsparkplätzen wäre kontraproduktiv. Sind Stellplätze erst geschaffen, werden diese auch genutzt werden.

Das Konzept sieht auch die Überwachung und Einrichtung von Anwohnerparkbevorrechtigungen in den angrenzenden Quartieren vor.

  1.  

Bürgervorschlag

Es besteht die Sorge, dass durch eine Nachverdichtung die Luftqualität ab- und die Lärmentwicklung zunimmt.

 

Dies wird im Rahmen der Bauleitplanung und den damit einhergehenden Umweltprüfungen geklärt werden müssen.

Eines der Hauptziele der Sanierung ist die Entsieg-elung. Das Gelände ist aktuell zu rund 80 % versiegelt Es wird durch die Entsiegelung von der

Verbesserung des

Mikroklimas aus-

gegangen.

 

  1.  

Wirtschaftsförderung

 

Hinweis auf das Einzelhandelsentwicklungskonzept für Bamberg 2015. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Drogeriewaren in dem neu entstehenden Stadtteil Lagarde - Campus zu sichern ist.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Wirtschaftsförderung

 

Hinweis, dass sich die Namensgebung des Planbereichs Lagarde 18 von „Gesundheits- und Medizinquartier“ in „Anwendungszentrum Gesundheit“ geändert hat.

Es wird um Ergänzungen zum Wirtschaftsstandort Bamberg gebeten.

 

Die Anregungen wurden aufgenommen.


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Wirtschaftsförderung

 

Hinweis: In Kapitel 10.5 wird der Interessenkonflikt zwischen Bundespolizei und der Entwicklung des Planbereichs Lagarde 18 benannt. Der Rahmenplan sieht das „Anwendungszentrum Gesundheit“ auf Flächen der Bundespolizei vor, welche aktuell nicht genutzt werden können.

 

Der Konflikt bezieht sich auf den aktuellen Rahmenplan 2025. Es gilt diesen fortzuschreiben und planerische Lösungen für den Konflikt zu finden.

  1.  

Wirtschaftsförderung

 

Die Wirtschaftsförderung legt sehr großen Wert auf die Glasfaserversorgung des Quartiers. Speziell für die neuen Neuansiedlungen aus dem IT Bereich ist dies unverzichtbar.

 

Im Energiekonzept der Stadtwerke unter der Überschrift „Vision 4“ wird der flächendeckende Glasfaserausbau als Baustein benannt.

  1.  

Bauordnungsamt / Denkmalpflege

 

Die Innenbebauung der Blöcke sollte möglichst locker erfolgen um die bestehenden Strukturen nicht zu verunklaren.

Für die Innenbereich sollte die Bebauung nicht über drei Geschosse gewählt werden um zwischen den verschiedenen Bautypen zu vermitteln.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Der Rahmenplan verändert nicht den städtebaulichen Charakter der Blockrandbebauung des Kasernengeländes.

Im Sinne der Innenentwicklung gilt es jedoch die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal im Einklang mit den denkmalpflegerischen Aspekten zu nutzten.

  1.  

Bauordnungsamt / Denkmalpflege

 

Hinweis: Auf den historischen und Denkmalgeschützten Bauten sollten keine Photovoltaikanalgen untergebracht werden.

 

Als Zielaussage bereits Bestanteil der Planung.

  1.  

Bundesnetz-

agentur

 

Keine Einwände.

Hinweis auf die Notwendigkeit im Rahmen kommender Bauleitplanungsverfahren die Bundesnetzagentur nochmals zu beteiligen.

 

 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege

 

Keine Einwände.

Hinweis auf bestehende Regelungen im Fall von Auffinden von Bodendenkmälern.

 

 

  1.  

Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg

 

Es besteht der  Wunsch nach ausreichend Flächen für den ruhenden Verkehr im Bereich der von der Justiz genutzten Räumlichkeiten.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Die aktuelle Planung sieht vor, dass in den Mobilitätspunkten Stellplätze angemietet werden können.

  1.  

Arbeitsgemein-schaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E)

 

Es wird angeregt die barrierefreien Wohnungen mit Assistenztechnologie auszustatten.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Arbeitsgemein-schaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E)

 

Es wird angeregt neben Arztpraxen im Planungsabschnitt Lagarde – 18 auch weitere Einrichtungen für die Erleichterung des Alltags älterer Menschen einzurichten.

Für ein stimmiges Konzept sollte hierzu eine stadtweite Abspreche und damit verbundene Planung organisiert werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Arbeitsgemein-schaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E)

 

Die Schaffung eines funktions-sozial und altersgemischten Quartiers wird begrüßt.

Es wird besonderen Wert auf ein Stadtteil- und Kulturzentrum, wie für den Planungsabschnitt Lagarde-Campus 10 Wert gelegt.

 

Als Zielaussage bereits Bestandteil der Planung.

  1.  

Arbeitsgemein-schaft der älteren Bürger Bambergs (A.R.G.E)

 

Es wird die Frage gestellt ob es nicht sinnvoller wäre den Wettbewerb zur Freiflächengestaltung im Bereich des Kulturquartiers erst dann auszuloben, wenn die ersten Anwohner und Gewerbetreibenden auf Lagarde – Campus angesiedelt wären, um ihnen ein Mitsprachrecht zu geben?

 

Es besteht für das „Nationale Programm des Städtebaus – Kulturquartier Lagarde“ ein strikter Maßnahmen- und Zeitplan, welcher vom Bund vorgegeben wird. Um die Fördermittel nutzten zu können müssen diese eingehalten werden.

Zudem stellt es eine Qualität für die ersten neuen Anwohner dar, wenn bereits nutzbare Freiflächen hergestellt worden sind. 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Schutzgemein-schaft Alt Bamberg e.V.

 

Die Schaffung einer bisher fehlenden mischgenutzten neuen Mitte für den Bamberg Osten und von neuem bezahlbarem Wohnraum wird ausdrücklich begrüßt.

Die Eigeninitiativen der Bürgerschaft, wie der Verein Kulturquartier Lagarde e.V. ist zu unterstützen, als auch Projekte der Hochkultur wie die Bamberger Symphoniker. Beide Kulturformen kommen derzeit in Bamberg Ost zu kurz.

Auf dem Lagarde-Campus besteht die große Gelegenheit  einfühlsame und doch mutige Architektur zu errichten. Im Innenbereich und entlang des Berliner Rings muss auf bestehende Nachbarschaft nur gering Rücksicht genommen werden, was neue Möglichkeiten auch bei der Schaffung von Hochpunkten eröffnet.

Zusätzlich können bei Neubauten von Anfang an die regenerativen Energien in die Planung mit einbezogen werden.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Schutzgemeinschaft Alt Bamberg e.V.

 

Es besteht der Wunsch zur Überprüfung der für den Rückbau vorgesehenen Gebäude auf deren Erhaltbarkeit.

Speziell die folgenden Gebäude wurden benannt:

Wohnblock 7084

Fahrzeughalle 7102

Hölzerner Unterstand 7688.

Es soll mit den vorhandenen baulichen  Details auf dem Gelände behutsam umgegangen werden um die verschiedenen bauhistorischen Epochen auch weiterhin in ablesbarer Form zu erhalten.

 

 

Die im Rahmenplan und in den Vorbereitenden Untersuchungen dargestellten Gebäude können mit einem realistischen finanziellen Aufwand erhalten und nachgenutzt werden. Bei den Gebäuden, welche zum Abbruch vorgesehen sind, ist entweder der finanzielle Aufwand zu hoch oder diese sind nicht mit den städtebaulichen Zielen des Rahmenplans vereinbar oder die langfristige Nachnutzbarkeit kann nicht gewährleistet werden.

  1.  

Beirat für Menschen mit Behinderung

 

Keine Einwände.

Es wird auf die bestehenden, zu beachtenden Regelungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raumes hingewiesen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Bürgerverein Bamberg Ost

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Planungen der Bedarf für Festivitäten, Versammlungen und Orte der Begegnung berücksichtigt wird. Ein Treffpunkt für kulturelle Veranstaltungen und Begegnungen wäre eine wichtige Aufwertung für den Bamberger Osten.

Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hingewiesen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehr-alarmierung Bamberg-Forchheim

Keine Einwände.

Es wird auf die bestehenden, zu beachtenden Regelungen bezüglich der Einhaltung von Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Rettungswegen und Löschwasserbedarf hingewiesen.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Deutsche Telekom Technik GmbH

Techniknieder-lassung Süd

 

Keine Einwände.

Hinweis, dass im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren für den Bereich, der TÖB nochmals beteiligt werden muss.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

 

Keine Einwände.

Hinweis, dass im Rahmen der weiteren Planung der TÖB weiterhin beteiligt werden muss.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Zentrum Welterbe Bamberg

 

Keine Einwände.

Hinweis, dass nur dann eine potenzielle Beeinträchtigung bestehender Sichtachsen der Fall wäre, falls massive Hochpunkte geschaffen werden sollten.

Aus fachlicher Sicht steht den aktuellen Planungen nichts entgegen.

 

 

 

  1.  

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West

 

Keine Einwände.

 

 

 

  1.  

Pledoc GmbH

Leitungsauskunft

 

Keine Einwände.

 

 

 

  1.  

Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

Sachbereich Verkehr

 

Keine Einwände, keine Bedenken.

Es wird jedoch um die rechtzeitige Beteiligung bezüglich der verkehrlichen Anbindung des Areals gebeten.

 

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 


NR.

TÖB / Bürger

Anregung / Einwand

Erf. Maßnahmen

Abwägung

  1.  

Regierung von Oberfranken

Gewerbe-

aufsichtsamt

 

Keine Einwände, keine Bedenken.

 

 

 

  1.  

Staatliches Bauamt

Bamberg

Hochbau,

Hochschulbau,

Straßenbau

 

Keine Einwände, keine Bedenken.

 

 

 

  1.  

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

Keine Einwände

Hinweis, dass im von Bauleitplanungsverfahren im Areal der TÖB weiterhin beteiligt werden muss.

In der weiteren Planung zu berücksichtigen.

 

  1.  

Stadtwerke Bamberg

Keine Einwände.

Hinweis, dass die Tabelle „Städtebauliche Rahmendaten“ nicht mit der eigenen Datenlage übereinstimmt.

 

Die zugrundeliegende Datenlage  entspricht dem aktuellen Stand der Stadt Bamberg.

 

Ergebnis

 

Die Stadt Bamberg verfolgt das Ziel, die ehemalige Lagarde-Kaserne zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier, dem „Lagarde-Campus“ zu entwickeln. Darin sollen neben Kultur- und Kreativnutzungen, einem IT- und Gesundheitsquartier auch Wohnraum und Dienstleistungsarbeitsplätze entstehen.

Darüber hinaus soll die Lagarde-Kaserne wieder in das Stadtgefüge des Bamberger Ostens eingebettet werden, wozu es der Öffnung der bisher geschlossenen städtebaulichen Struktur des Areals und der Schaffung von verkehrlichen Vernetzungen bedarf. Städtebauliches Hauptziel ist es dabei, den großflächigen Leerstand zu beseitigen.

 

Die im Untersuchungsgebiet vorgefunden Missstände insbesondere der flächendeckende Leerstand können nur mit Hilfe großer öffentlicher Mittel beseitigt werden. Daher wird vorgeschlagen, das Untersuchungsgebiet als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festzulegen. Aufgrund der Bayerischen Gemeindeordnung ist der endgültige, formale Satzungsbeschluss zwingend in der Vollsitzung zu behandeln.

Es handelt sich um ein komplett leerstehendes ehemals militärisch genutztes Gelände, welches auf der Grundlage eines Verkehrswertermittlungsverfahrens durch den Bund erstmalig entwickelt wird.

 

Die Durchführung der Sanierung soll daher nach dem vereinfachten Sanierungsverfahren (§ 142 BauGB) erfolgen. Die besonderen Sanierungsrechtlichen Verfahren der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung. Aufgrund der Problemlage im Untersuchungsgebiet besteht ein besonderer Entwicklungsbedarf, um die beschriebenen städtebaulichen Missstände zu beheben. Es bedarf dazu einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen, die in Teil 3 – Handlungsfelder, Sanierungsziele, Rahmenplan 2025 detailliert formuliert und beschrieben wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Stadtrat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 29.11.2017 folgende:

 

 

SATZUNG

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung “Lagarde - Campus”. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 23.11.2015 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

 

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 2 Verfahren

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

 

§ 3 Genehmigungsverfahren

 

§ 144 BauGB findet Anwendung. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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