"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1233-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Wie bereits in den Monatsmeldungen an das Ref. 2/Amt 200 im Laufe des Jahres mitgeteilt, werden die zur Verfügung gestellten Haushaltsansätze 2017 des Jugendamtes, trotz Kürzungen, voraussichtlich ausreichen.

Der Mehrbedarf im BR 510 entsteht vor allem bei den Erstattungen an andere Jugendämter im Rahmen der Vollzeitpflege (ca. 185.000,00 €) sowie der kindbezogenen Förderung der Kindertageseinrichtungen (ca. 1.045,00 €), siehe Anlage 1.

Der Gesamtbedarf der notwendigen Haushaltsmittel beläuft sich gemäß beiliegender Aufstellung insgesamt auf rund 1.323 Mio. €. Die Überprüfung des kompletten Budgetkreises 510 durch die Verwaltung des Jugendamtes hat jedoch auch Minderausgaben in anderen Unterabschnitten ergeben, so dass ein Großteil der anfallenden Mittel hieraus gedeckt werden kann. Zudem sind auch heuer mittels höherer Einnahmen (Erstattungen von anderen Jugendämtern aus Vorjahren, höhere kindbezogene Förderung) zusätzliche Deckungsmöglichkeiten gegeben.

So ergibt sich für die Haushaltssituation folgende Rechnung:

 

Mehrbedarf bei den genannten Hilfen              1.271.000,00 €

Minderausgaben aus anderen Unterabschnitten              1.204.500,00 €

Mehreinnahmen              225.613,00 €

 

Fehlbetrag              - 159.113,00

 

 

Die aktuellen Ursachen, dass die Haushaltsmittel ausreichen, liegen ausschließlich in einem niedrigeren Fallaufkommen bei den individuellen Hilfen sowie den benannten Mehreinnahmen aus der kindbezogenen Förderung. So haben wir bislang allein bei den stationären Hilfen für Minderjährige und Volljährige rund 2000 Tage weniger Unterbringungstage. Ebenso bei den ambulanten und teilstationären Hilfen, wie auch bei der Vollzeitpflege sind Rückgänge zu verzeichnen.

 

So kein außergewöhnlich kostenintensives Ereignis im restlichen Haushaltsjahr mehr eintritt, sollte das Stadtjugendamt ohne zusätzliche Haushaltsmittel auskommen.

Bei den unbegleiteten Flüchtlingen werden die Haushaltsmittel von insgesamt 3,9 Mio. € trotz der rund 900.000,00 €, welche noch für 2016 zu leisten waren, ausreichen, da sich die Zahl der zu betreuenden unbegleiteten Minderjährigen nach und nach verringert.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...