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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1237-A6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

In dieser Vorlage geht es um die Pödeldorfer Straße und die Starkenfeldstraße im Abschnitt östlich des Berliner Rings zwischen dem Berliner Ring und der Abzweigung Pödeldorfer Straße / Ecke Starkenfeldstraße.

 

Während die Pödeldorfer Straße in diesem Bereich bereits seit Jahrhunderten existiert, besteht die Starkenfeldstraße in diesem Abschnitt erst seit 1987. Historisch gewachsen war deshalb die Pödeldorfer Straße hier immer Staatsstraße (Anlage 1: orange). Die Starkenfeldstraße ist an dieser Stelle 1987 gebaut worden, mit dem Ziel, das Wohngebiet im Bereich Pödeldorfer Straße zu entlasten.

 

Schlüssig wäre es gewesen, sofort 1987 die neue Starkenfeldstraße als Staatsstraße zu widmen und die Pödeldorfer Straße als Ortsstraße. Tatsächlich aber ist die Pödeldorfer Straße Staatsstraße geblieben und die Starkenfeldstraße ist als Ortsstraße gewidmet worden (Anlage 1: grün).

 

Dieser Widmungszustand soll seit Jahren in der Weise bereinigt werden, dass die Starkenfeldstraße Staatsstraße (Anlage 2: orange) und die Pödeldorfer Straße Ortsstraße (Anlage 2: grün) wird.

 

Diese Vorlage soll dazu dienen, diese Umstufung nunmehr auf den Weg zu bringen.

 

Da es sich um die Umstufung einer Staatsstraße handelt, muss die Regierung von Oberfranken die Einleitung des Umstufungsverfahrens bei der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern beantragen.

 

Eine Einleitung des Umstufungsverfahrens ist jedoch nur mit Zustimmung der Stadt Bamberg möglich, da auch die Ortsstraße betroffen ist.

 

Für die Stadt Bamberg ergeben sich keine finanziellen Folgen, da innerhalb des Stadtgebiets für beide Straßen die Stadt Bamberg Straßenbaulastträger ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Umweltsenat nimmt die Sitzungsunterlagen zur Kenntnis.

2.Der Umweltsenat stimmt der beabsichtigten Umstufung der Staatsstraße 2281 im Bereich der Stadt Bamberg gemäß Plananlage zu.

3.Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung, die Umstufung der Staatsstraße 2281 im Bereich der Stadt Bamberg durch die Regierung von Oberfranken über das Staatliche Bauamt zu beantragen und die erforderlichen Schritte hierzu einzuleiten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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