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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1241-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Städtebauförderung

 

Die Stadt Bamberg kann bereits seit den 1970er Jahren von der Städtebauförderung profitieren. Bis in die 1990er Jahre bzw. Anfang 2000 wurden Maßnahmen über das so genannte „Grundprogramm“ gefördert. Da ein unbefristetes Programm nicht konform mit dem Grundgesetz ist und Förderungen nicht unbefristet von Bund und Land gewährt werden dürfen, wurde das Grundprogramm von Förderprogrammen mit unterschiedlichen Schwerpunkten abgelöst (z.B. Städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Soziale Stadt).

 

Über 110 Mio Euro sind seit Beginn der Städtebauförderung in Bamberger Sanierungsgebiete und Einzelmaßnahmen geflossen. Der Förderanteil von Bund und Land betrug ca. 70 Mio Euro, während die Stadt Bamberg einen Eigenanteil von ca. 40 Mio Euro stemmen konnte.

 

„Stadtgrün“

 

Anfang 2017 startete ein weiteres, neues Bund-Länder-Städtebauförderprogramm. Es trägt den Namen "Zukunft Stadtgrün“.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschreibt die Ziele im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ wie folgt:

 

Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern und Kommunen für Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur bereitgestellt. Sie können in diesem Sinne für städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden, die der Anlage, Sanierung beziehungsweise Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte dienen.

Die Maßnahmen leisten damit einen Beitrag zur Lebens- und Wohnqualität, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung.“

 

 

Auf den Internetseiten der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sind die Ziele des Förderprogramms wie folgt ausformuliert:

„Die Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen, insbesondere für

  • die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
  • die Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Grünmaßnahmen,
  • die Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und städtebaulicher Bedeutung,
  • die Vernetzung von Grün- und Freiräumen,
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw. Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,
  • Maßnahmen der Barrierearmut bzw. -freiheit,
  • die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten.“

Für 2017 wurden bundesweit 50 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung gestellt, weitere Mittelbereitstellungen sind in den Folgejahren geplant. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die neue Bundesregierung zu dem Förderprogramm entscheidet.

 

Stadtsanierung und Grünanlagen in Bamberg

 

Mit insgesamt 11 Sanierungsgebieten ist Bamberg in der Städtebauförderung überdurchschnittlich gut aufgestellt. Obgleich qualitätvolles Stadtgrün ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität in der Stadt ist, lässt die Haushaltslage nicht zu, hier alle Möglichkeiten für die Stadt und ihre Bewohner gleichzeitig auszuschöpfen. Das jüngste Stadtgrün „ERBA-Park“ und auch die „Grüne Erschließung entlang der Regnitz“ zeigen jedoch beispielhaft die Möglichkeiten auf.

 

Öffentliche Grünanlagen stellen einen wichtigen Standortfaktor dar. Der rasche Anstieg der Einwohnerzahl und des Einkommenssteueraufkommens in Bamberg hängt nicht nur mit Arbeits- und Ausbildungsplätzen zusammen, sondern auch mit vielen weiteren Standortfaktoren, zu denen auch die öffentlichen Grünanlagen zu zählen sind. Grünanlagen stärken zudem die Bodenwerte in vielen Lagen. Grünanlagen ermöglichen Naherholung für alle Einkommensgruppen und auch für Menschen mit geringem Aktionsradius. Naherholung im Wohnumfeld trägt auch zur Verkehrsvermeidung bei.

 

 

Programm „Stadtgrün“ in Bamberg

 

Dank der vorausschauenden Projektanmeldung 2016, die durch die Verwaltung in bewährter Weise bereits vor der offiziellen Programmaufstellung erfolgt ist, hat Bamberg mit insgesamt einer Förderhöhe von 370.000€ (Anteil Bund und Land) die höchste Mittelzusage für 2017 in Oberfranken bekommen. Mit der Förderung der Investition in Grün, kann die Stadt Bamberg bei einem Eigenanteil von 40%, zusätzlich 60% Fördermittel von Bund und Land erhalten.

 

Es wurden 2016 mit den Bereichen Hain, Giechburgblick, Spiegelfelder und Ulanenpark bewusst Bereiche angemeldet, die nicht über die bislang bestehenden Sanierungsgebiete gefördert werden können.

 

Ende August 2017 wurden Fördermittel aus dem Programm Zukunft Stadtgrün für ein Maßnahmenpaket im Bamberger Hain sowie im Bereich der Achsen Bahnhof-Lagarde Campus konkret beantragt. Während im Hain die Maßnahmen „Sanierung des Musikpavillons“, „Fuß- und Radweg zwischen Jahnwehr und Bug“ sowie Maßnahmen im „Umfeld des Hainweihers“ beantragt wurden, standen im Bereich der Achsen Bahnhof-Lagarde Campus der „Grunderwerb für den 1. Bauabschnitt Spiegelfelder“ und ein „Umsetzungskonzept im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung für die Achsen Bahnhof-Lagarde Campus“ im Vordergrund.

 

Zusammenfassung:

 

Zukünftige Gebietskulisse „Zukunft Stadtgrün“ in Bamberg

 

Zur Festlegung der Geltungsbereiche „Zukunft Stadtgrün“ können – wie in der Städtebauförderung üblich –  Vorbereitende Untersuchungen nach §§ 136 BauGB durchgeführt oder bestehende Sanierungsgebiete erweitert werden. Es reicht aber auch ein Beschluss der Gemeinde, der mit dem vorliegenden Sitzungsvortrag vorbereitet wird.

 

Folgende bestehende oder auch geplante Parks und Grünzüge sollen in die Gebietskulisse „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen werden:

 

Bürgerpark Hain:

Nicht nur herausragendes Einzeldenkmal und Landschaftsschutzgebiet, sondern auch Teil des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat). Die Pflege und der Erhalt der wertvollen Gartenanlage des 19.Jahrhunderts stellen eine große Herausforderung für die Stadt Bamberg dar, die Zielstellungen zum Erhalt der Anlage wurden im Rahmen eines Parkpflegewerkes zwischen Naturschutz und Denkmalpflege abgestimmt.

 

Achsen Bahnhof-Lagarde in Bereich Spiegelfelder und Zollner Straße:

Aus dem EUROPAN-Wettbewerb wurde die wichtige Grünachse Bahnhof/Spiegelfelder/Lagarde-Campus entwickelt als stadtstrukturelle Vernetzung des Bamberger Ostens mit der Innenstadt. Bereits im Stadtentwicklungskonzept ist die Aufwertung der Zollnerstraße als wichtige Verbindung in Bamberg Ost formuliert.

 

Ulanenpark:

Inmitten eines neu geplanten Wohnquartiers im Osten des Stadtteils Wunderburg soll ein Park entstehen und neben dem Quartiersmittelpunkt auch einen Naherholungsraum für den Stadtteil Wunderburg und Gereuth/Hochgericht bilden.

 

Giechburgblick:

In den 50er und 60er Jahren geplant und in Teilbereichen nicht umgesetzt, umgeben von Geschosswohnungsbau bleibt der Stadtpark in seiner Ausgestaltung heute weit hinter den Möglichkeiten zurück und ist wertvolles Stadtgrün mit großem Potenzial für den Bamberger Osten.

 

Achse Giechburgblick – Lagarde-Campus

Aus dem EUROPAN-Wettbewerb (Europan Planungsgebiet C) wurde die wichtige Grünachse Giechburgblick-Lagarde-Campus entwickelt als stadtstrukturelle Vernetzung des Bamberger Ostens von Nord nach Süd.

 

 

 

Weitere mögliche Projektgebiete für das Programm Zukunft Stadtgrün:

 

In den Folgejahren könnten – nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken und bei entsprechender Priorisierung durch den Stadtrat – folgende weitere Flächen in die Gebietskulisse „Zukunfts Stadtgrün“ aufgenommen werden.

 

- Gewerbepark Geisfelder Straße (Muna-Gelände)

- Flächen der traditionellen Bamberger Gärtnerstadt

 

Im Hinblick auf die besonderen Herausforderungen bei der Sanierung bestehender Parks oder auch Neuerrichtung geplanter Parks und Grünzüge und die unter anderem daraus resultierende Dauer der Durchführung lassen sich endgültige Sanierungskosten zum heutigen Zeitpunkt kaum benennen. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese daher im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

Der Zeitaufwand für die Sanierung wird rund 12 bis 15 Jahre betragen.

 

Das oben genannte Stadtgrün soll in den Geltungsbereich der Stadt Bamberg für das Bund-Länder-

Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ aufgenommen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beschließt die im Geltungsbereich aufgeführten Parks- und Grünzüge in die Gebietskulisse „Zukunft Stadtgrün“ aufzunehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Geltungsbereich der Förderkulisse „Zukunft Stadtgrün“ im Rathausjournal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg ortsüblich bekannt zu machen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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