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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0762-45

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

1.      Allgemein

 

Seit spätestens Ende 1998 beschäftigen sich Öffentlichkeit und Verwaltung in Bamberg wieder und zunehmend intensiver mit dem Thema Kunst im öffentlichen Raum, insbesondere mit Blick auf den Terminus „Bamberger Skulpturenweg“, der schon bald nach der ersten Großplastikenausstellung, initiiert vom Internationalen Künstlerhaus Villa Concordia, aufkam und sich mehr und mehr zu einer greifbaren Sache entwickelte, die jedoch noch stark unterschiedlich verstanden wird.

 

Damals begann, zunächst noch unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Gustav Matschl die Aktion „Ein Botero für Bamberg“, die Oberbürgermeister Herber Lauer schließlich zu Ende führte. Ein erstes Kunstwerk dieses Reigens stand in Bamberg und der Ausblick auf einen Skulpturenweg nahm seinen Lauf.

 

Inzwischen sind insgesamt sechs Skulpturen im Anschluss an die jeweilige Großplastikenausstellung angekauft worden. Die „Liegende Frau mit Frucht“ von Fernando Botero (Heumarkt) sowie „Der Apoll“ von Markus Lüpertz (vor der Elisabethenkirche) wurden von der Stadt Bamberg angekauft, nachdem Bürgermeister Matschl und Oberbürgermeister Lauer für den Botero gesammelt haben und Oberbürgermeister Andreas Starke die Initiative für den Ankauf des Lüpertz übernahm. „Centurione I“ von Igor Mitoraj (Untere Brücke) sowie „Große Figur 1982“ von Joannis Avramidis (Pfahlplätzchen) wurden vom Verein der Freunde des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia angekauft und befinden sich noch in dessen Eigentum. Auch „o.T. (2001)“ von Erwin Wortelkamp wurde vom Verein angekauft, im Zuge der Aufstellung auf dem Konzerthallenvorplatz in 2009 allerdings der Stadt Bamberg geschenkt. Schließlich befindet sich die „Ankerfigur“ von Bernhard Luginbühl im Eigentum des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia selbst. Sie wurde im Anschluss an die Ausstellung im Jahr 2004 auf der Grünfläche am Schiffbauplatz, an ihrem idealen Aufstellungsort, stehen gelassen.

 

Seit nunmehr gut zehn Jahren findet Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Bamberg wieder sehr bewusst statt, wird aktualisiert und diskutiert und vor allem aber auch platziert. Der Schockzustand aus Röhrenbrunnenzeiten scheint überwunden und auch die Bürgerschaft, die neben Kulturfördergeldern von Stiftungen und Spenden von Unternehmen die Finanzierung der Ankäufe maßgeblich geschultert hat, setzt mit ihrem Engagement ein deutliches Signal. Die zeitgenössische Kunst besetzt den öffentlichen Raum inzwischen umfassend, weitere Impulse kündigen sich an und ältere Werke klagen ihr Recht ein, in der Wahrnehmung der jüngsten Ankäufe nicht unterzugehen. Die Erfassung, Pflege und Vermittlung des vorhandenen Kulturgutes bergen ebenso Potential, wie sie verwaltungstechnische Notwendigkeiten herbeiführen. Mit einer ausführlichen Bestandsaufnahme von Dr. Markus Hörsch im Jahre 2001 begann die aktuelle Annäherung an die Thematik „Kunst im öffentlichen Raum“ bereits vor Jahren. Sie gibt einen historischen Blick auf die Entwicklung der Kunst im öffentlichen Raum in Bamberg, zeigt ihre Schwierigkeiten und Besonderheiten auf und macht vor allem auch das Ausmaß des Gegenstandes deutlich, mit dem bis dato vereinzelt und wenig koordiniert umgegangen worden war. Entsprechend ist auch das Ausmaß der Fragen nach Zuständigkeiten und Notwendigkeiten.

 

Im Zuge der einzelnen Aktivitäten von Künstlerhaus, Freundeskreis und der Stadt Bamberg selbst ist die erfreuliche Situation entstanden, dass Bamberg inzwischen von einem Skulpturenweg Bamberg sprechen könnte bzw. von sich behaupten kann mit seiner Präsenz von Kunstwerken im öffentlichen Raum im internationalen Vergleich und unter Berücksichtigung seiner Größe sehr gut dazustehen.

 

 

2. Aufgabenportfolio der Verwaltung – verwaltungsinterner Umgang mit dem Themenfeld

 

Allerdings bedeutet der jeweilige Abschluss von einzelnen Aktivitäten, die zu einem Ankauf und einer Aufstellung führten, nicht gleichzeitig, dass das Thema abgehakt werden könnte. Vielmehr implizieren die Ankaufsaktivitäten nachhaltige Fürsorge und bedeuten ein entsprechendes Aufgabenportfolio für verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung: Es müssten die Eigentumsverhältnisse der Kunstwerke, soweit nicht bekannt, geklärt und überdacht werden, es bedarf Überlegungen etwaiger Versicherungsmaßnahmen und allen voran auch einer entsprechenden Klärung der Haftungsfragen, die in diesem Kontext auf die Stadt Bamberg zukommen, von Fragen der Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Beleuchtung einmal abgesehen. In zahlreichen Ämtern können hier Zuständigkeiten gesehen werden, die wohl aufgrund der bisherigen Handhabe nur unzureichend geklärt sind und wahrgenommen werden. Das Kulturamt hat diesen Zustand zum Anlass genommen das Thema zu recherchieren und aufzubereiten und nach ersten Gesprächen und einer juristischen Einschätzung der Situation dem Senat zu berichten. Auch steht es zur Verfügung, künftige Maßnahmen zu koordinieren und die entsprechenden Informationen und Notwendigkeiten an die relevanten Ämter weiterzureichen. Eine alleinige Zuständigkeit in allen Sachfragen und Verwaltungsangelegenheiten kann es hierbei allerdings nicht übernehmen. Deshalb wurde inzwischen das Personal- und Organisationsamt gebeten etwaigen Handlungsbedarf zu sichten und entsprechende Aufgaben an die relevanten Zuständigkeiten zu verteilen.

 

 

3. Beratendes Gremium Kunst im öffentlichen Raum – externe Hilfestellung für inhaltliche Fragestellungen

 

Bezüglich von Bewertungsfragen für Vorhaben im Themenfeld „Kunst im öffentlichen Raum“ hat der Stadtrat vor einigen Monaten die Einrichtung eines „Beratenden Gremiums für Kunst im öffentlichen Raum“ beschlossen. Dieses tagte inzwischen in fünf Sitzungen mit folgenden Fragestellungen und Empfehlungen:

 

a)      Umverlegung des Skulpturengartens Bamberg von Bernd Wagenhäuser von der Böhmerwiese auf das Parkdeck der Konzerthalle in der Mußstraße. – Gremium stimmt bei einer Enthaltung einhellig für den Umzug; vertragliche Regelung zwischen Künstler und Stadtwerke wurde ausgehandelt – Dauer der Genehmigung zunächst auf maximal fünf Jahre begrenzt.

 

b)      Standortfrage Apoll – Gremium mit dem (vom Künstler selbst) gewählten Standort sehr einverstanden.

 

 

c)      Neugestaltung Wilhelmsplatz – Anregung aus dem Gremium: Verlegung des Reiterstandbildes des Luitpold vom Schönleinsplatz in den geplanten Kreisverkehr am Wilhelmsplatz – Veranschaulichung wurde vom Stadtplanungsamt erarbeitet – Gremium schlägt vor diese Variante für den Wilhelmsplatz zu gegebener Zeit in Erwägung zu ziehen. (vgl. Anlage 2)

 

d)      Standort für eine Stauferstele – Dem Vorschlag Altenburg wurde zugestimmt.

 

 

e)      Stauffenberg-Mahnmal – Zunächst mit Skepsis und Vorbehalt dem brisanten Thema gegenüber, später und nach Vorstellung der Entwürfe im Atelier des Künstlers Ultsch erfolgt eine Einigung auf einen möglichen Standort auf dem Universitätsgelände „An der Universität“. Ein wie vorher vom Stifter ins Auge gefasster Standort wie „Pfahlplätzchen“ oder „Obere Brücke“ wurde vom Gremium keineswegs als geeigneter empfunden als der Standortvorschlag auf dem Universitätsgelände.

 

f)       Standortvorschlag Wortelkamp-Plastik – zunächst wenig euphorische bis zögerliche Reaktion des Gremiums, aufgrund der Häufung rund um die Konzerthalle sowie der Umstellung des „Dreiklangs“. In einer späteren Sitzung mit genauer Standortpräsentation wurde der Aufstellung am (vom Künstler) gewählten Standort zugestimmt.

 

g)      Inventar zukünftiger Skulpturenstandorte – Präsentation eines Verzeichnisses, das potentielle Standorte für weitere Großplastiken ortet und bewertet wurde vom Stadtplanungsamt vorgelegt. Das Gremium findet das Verzeichnis sehr hilfreich – es wurde auch den Fraktionssprechern in jeweils einer Ausführung übersandt.

 

h)      Aufstellung des Kunstwerks von Jinmo Kang  (Anfrage von Frau Ursula Sowa), das im Rahmen eines Wettbewerbs vom Bund Naturschutz entstand und in 2011 in Bayern aufgestellt werden soll. – Wenig euphorische, aber wertneutrale Position des Gremiums.

 

i)        Temporäre Aufstellung des Kunstwerks von Stefan Eberstadt (Anfrage von Frau Ursula Sowa) – einhellige Zustimmung des Gremiums sowohl und insbesondere zum vorgeschlagenen Standort (Eckhaus Promenade/Heinrichstraße) als auch für die Idee die Aufstellung im Rahmen der Landesgartenschau auf dem ERBA-Gelände zu realisieren.

 

j)        An den Wachsbleichen – künstlerisch gestalteter Brunnen – Gremium betont, wie auch bereits beim Stiftungsangebot des Stauffenberg-Mahnmals, dass eine Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum durch entsprechende Wettbewerbe wünschenswert sei. Auch hier jedoch geht es vielmehr um den Vorschlag eines Stifters, dem niemand entgegnen wollte. Die Devise „weniger ist mehr“ wurde auf Basis der von Herrn Ultsch vorgestellten Ideen als Anregung formuliert.

 

k)      Der Bamberger Skulpturenweg – Was ist das? – Aufgrund verschiedenster sich überlagernder Vorstellungen dessen, was unter dem Bamberger Skulpturenweg zu verstehen sei, hat die Kulturverwaltung das Gremium um Beratung gebeten mit dem Ziel ein einheitliches Verständnis zu transportieren und die künftigen Kommunikationsmaßnahmen entsprechend einheitlich vornehmen zu können – das Gremium empfiehlt nach einiger Diskussion auf den Terminus „Bamberger Skulpturenweg“ zu verzichten. So löst sich nicht nur die damit verbundene Verwirrung auf, sondern so bietet sich für jeden die Freiheit mit dem Thema Skulpturen im öffentlichen Raum auf seine Weise umzugehen und sein eigenes Verständnis davon zu leben. Auch wird so auf eine wertende Hervorhebung einzelner Werke, die inhaltlich problematisch und schwierig abgrenzbar ist, verzichtet. Dass unter diesen Umständen auch auf den Terminus „Bamberger Skulpturenweg“ in seiner Funktion als vorzeigefähiger Gegenstand im Städte-Wettbewerb verzichtet wird, stört das Gremium hierbei nicht.

 

 

4. Sachstand Versicherung der Großplastiken inkl.
Folgekosten Erwin Wortelkamp (Antrag der GAL-Stadtratsfraktion zu TOP 17  in der Sitzung des Finanzsenates am 28.07.2009: Schenkung einer Wortelkamp-Skulptur (VO/2209/0278-20-1))

 

Für die drei im Zuge der Großplastikenausstellungen erworbenen Kunstwerke, die sich im städtischen Eigentum befinden, wurden jeweils die Möglichkeiten und Kosten der Versicherung geprüft.

 

 

a, Markus Lüpertz – Apoll
(Versicherungswert: 153.000 €/Jahresbruttoprämie: 548.- €/Status: versichert)

 

b, Fernando Botero – Liegende mit Frucht
(Versicherungswert: 654.320,50 € /Jahresbruttoprämie: 5.443.- € / Status: nicht versichert)

 

c, Erwin Wortelkamp – o.T.

(Versicherungswert: 120.000 €/Jahresbruttoprämie: 999,68 €/ Status: nicht versichert)

 

Tatsächlich wurde also lediglich der Apoll von Markus Lüpertz versichert, da dieser in einem stark frequentierten Bereich steht und daher eine etwaige Beschädigung wahrscheinlicher scheint. Für die Werke von Wortelkamp und Botero wurde mit Blick auf die hohen Versicherungskosten von etwa 6.000 € p.a. seitens des Finanzreferates/Kämmereiamts von einer Versicherung abgesehen. Allerdings ist das Risiko zu tragen, dass Reinigungs- und Restaurationsarbeiten bezahlt werden müssen, so die Skulpturen verunreinigt oder gar beschädigt werden. Die Frage der Reinigung trifft natürlich auf sämtliche Großplastiken zu, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Bisher stehen keine Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung.

 

Für die Skulptur „o.T.“ sind bezüglich der Annahme der Schenkung folgende Folgekosten entstanden: Stromverbrauch und Wartung für die Beleuchtung. Bei Bedarf entstehen weitere Kosten für Reinigung und Pflege der Skulptur selbst. Entsprechend sind keine Belastungen entstanden, die über das Maß der Fürsorge für die bisher von der Stadt erworbenen Skulpturen (insbesondere Botero und Apoll) hinaus gingen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Vom Sachstandsbericht zum Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ wird zustimmend Kenntnis genommen.

2.       Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 28.07.2009 (vgl. Anlage 1) ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

zur Zeit keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Bamberg, den 08.03.2010

Referat 4                                              Amt 45                                     Amt 45

i.V.                                                                              

 

 

                                                                                               

Werner Hipelius                                    Dieter Strattner                         Oliver Will

Bürgermeister                                       Amtsleiter                                 Stellv. Amtsleiter

 

 

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