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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1307-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Bereits seit mehreren Jahren wird durch die Gebäudemanagementgesellschaft des Landkreises Bamberg gmbH das Erscheinungsbild des Vorplatzes des ehemaligen Postgebäudes in der Ludwigstraße 25 in Bamberg beklagt.

 

Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass aus der Sicht des Landkreises der Vorplatz gestalterisch in einen sehr unattraktiven Zustand ist und als Visitenkarte am Eingang zur Stadt für Bahnreisende dringend verbessert werden muss.

 

Dazu kommt das Erscheinungsbild der Verkehrsflächen als Flickwerk aus verschiedenen Platten, Pflastern, Asphalt etc..

 

Weiter wird beklagt, dass überproportional Fahrräder dort abgestellt werden, die augenscheinlich nicht der Laufkundschaft der dortigen Geschäfte zuzuordnen sind sondern vielmehr Bahnpendlern gehören.

 

Als besonders belastend werden jedoch die teilweise stark alkoholisierten Personen empfunden, die anschließend in den Grünflächen schlafen, urinieren, Laufkundschaft und Passanten anpöbeln und diese anbetteln bzw. belästigen.

 

Nachdem dieser Personenkreis sich auch unberechtigterweise in dem Postgebäude aufhielt und dort teilweise nächtigte wurde ein Sicherheitsdienst mit der Bestreifung des Gebäudes beauftragt.

 

Als weiteren wichtigen Ansatzpunkt, um hier eine Verbesserung der Situation zu erreichen ist nunmehr der Wunsch gegenüber der Stadt Bamberg erhoben worden, nachdem die Fläche öffentlich gewidmet ist, dort den Alkoholkonsum außerhalb zugelassener Freischankflächen zu verbieten.

 

§ 7 Abs. 1 Ziff. 3 der Sondernutzungssatzung spricht bereits ein entsprechendes Verbot im gesamten Bereich der Promenadestraße und der Oberen Sandstraße/Dominikanerstraße/Untere Brücke/Am Kranen einschließlich Kasernstraße, Katzenberg und Ringleinsgasse aus.

 

Es sollte nunmehr um die Örtlichkeit Vorplatz des Postgebäudes einschließlich Gehweg entlang der Ludwigstraße/Luitpoldstraße sowie den gegenüberliegenden freien Platz auf der anderen Seite der Luitpoldstraße/Ludwigstraße einschließlich Gehweg (vergleiche im Einzelnen Lageplan) erweitert werden.

 

Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt wurde um Einschätzung gebeten, wie eine solche Maßnahme aus dortiger Sicht beurteilt wird. Sie hat folgendes mitgeteilt:

 

“Die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt begrüßt ein Alkoholverbot auf dem Vorplatz des Postgebäudes ausdrücklich.

 

Wie es der Zufall will, hatten wir vorgestern Nachmittag schon wieder eine wechselseitige Körperverletzung unter amtsbekannten Personen, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuschließen ist. Bei einem der Beteiligten wurde noch Diebesgut aus dem TEGUT gefunden, das kurz zuvor entwendet wurde.

 

Wir gehen davon aus, dass durch das Alkoholverbot die Schwelle zu Gewalt- und Eskalationsdelikten gemindert wird. Von anderen Örtlichkeiten (Promenade/ZOB, Gabelmann) wissen wir, dass das Verbot des Alkoholkonsums die örtliche Trinkerszene vertreibt. Somit dürften unschöne Bilder in der Vergangenheit an diesem zentralen Platz der Vergangenheit angehören.

 

Maßnahmen der Polizei:

Die Polizei wird die Örtlichkeit im Rahmen der Streife, aber auch nach konkreten Mitteilungen überwachen. Neben Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die erfahrungsgemäß von Ihrer Bußgeldstelle mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden, sprechen wir Platzverweise gegen diese Personen vor Ort aus.

 

Wir bitten Sie, uns den Zeitpunkt des Inkrafttretens mitzuteilen, um unsere Kolleginnen und Kollegen dahingehend sensibilisieren zu können.

 

Für diese Umsetzung bedanken wir uns bei allen Beteiligten“.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das in § 7 Abs. 1 Ziff. 3 der Sondernutzungssatzung ausgesprochene Alkoholverbot auch auf den Vorplatz des Postgebäudes (Flur-Nr. 1403) und auf den gegenüberliegenden freien Platz auf der anderen Seite der Luitpoldstraße (Flur-Nr. 1403/6) zu erweitern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1.           Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1.           Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg

(Sondernutzungssatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund Art. 23, 24 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) geändert worden ist und Art. 22a des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375) geändert worden ist folgende Satzung:


§ 1

 

Die Satzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg

(Sondernutzungssatzung) vom 16.02.1972 (Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 03.03.1972 Nr. 5) wird wie folgt geändert:

 

§ 7 Abs. 1 Ziff. 3 wird wie folgt neu gefasst

 

„3. für das Verweilen bei gleichzeitigem Alkoholgenuss außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung der zugelassenen Freischankflächen im gesamten Bereich der Promenadestraße und der Oberen Sandstraße/Dominikanerstraße/Unteren Brück/Am Kranen einschließlich Kasernstraße, Katzenberg und Ringleinsgasse sowie auf dem Vorplatz des Postgebäudes an der Luitpoldstraße/Ludwigstraße (Flur-Nr. 1403) sowie auf der gegenüberliegenden Seite (Flur-Nr. 1403/6).“

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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