Beschlussvorlage - VO/2010/0789-30
Grunddaten
- Betreff:
-
Großplakatierung für die Landesgartenschau / Aufstellung von Großplakaten im Stadtgebiet von Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Ordnungsamt
- Beteiligt:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.02.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister Andreas
Starke fand am 26. Januar 2010 um 09.00 Uhr eine Besprechung hinsichtlich der
Großplakatierung für die Landesgartenschau und die Aufstellung von Großplakaten
zu Werbezwecken im Stadtgebiet von Bamberg statt.
Teilnehmer der Besprechung waren:
Oberbürgermeister Andreas Starke, Referat 1
Beck Angi, Stadtmarketing Bamberg
Ehlers Michael, Institut Michael Ehlers
Frank Jochen, Amt 62
Haupt Ralf, Amt 30
Hofmann Georg, Referat 1
Lang Harald, Landesgartenschau
Marx Steffen, MTB Messeteam Bamberg
Neubert Robert, Amt 47
Stenglein Robert, Amt 62
Stieringer Klaus, Stadtmarketing Bamberg
Weidner Andreas, Deutsche Städtemedien GmbH
Herr Oberbürgermeister begrüßte die Anwesenden und
führte kurz in die Problematik der immer mehr zunehmenden Werbung, auch auf
sensiblen Flächen, ein. Um hier künftig eine einheitliche Handhabung zu
gewährleisten und auch den Vorgaben der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung
der Stadt Bamberg entsprechende Geltung zu verschaffen wurde im Einzelnen
folgendes vereinbart:
An den Ausfall- bzw. Einfallstraßen ins Stadtgebiet
Bamberg darf Werbung auf Großplakaten bis zu einem Zeitraum von maximal zwei
Monaten ohne das Erfordernis eines Bauantrags aufgestellt werden. An den
jeweiligen Standorten an den Straßen dürfen maximal pro Standort zwei
Werbeanlagen aufgestellt werden. Der entsprechende Antrag an die Stadt Bamberg
erfolgt durch die Deutsche Städtemedien an das Ordnungsamt/Verkehrswesen. Diese
Dienststelle erteilt dann die erforderliche Sondernutzungserlaubnis.
Die Werbemöglichkeiten auf den städtischen Plätzen
werden auf den Schönleinsplatz beschränkt, wobei ein Werbestandort in der
Grünanlage des Reiterdenkmals und eine Werbeanlage auf der gegenüberliegenden
Seite (Brunnen) positioniert wird. Der genaue Aufstellungsort wird im Benehmen
mit der DSM, der Städtischen Denkmalpflege, dem Bauordnungsamt, dem städtischen
Gartenamt sowie dem Ordnungsamt festgelegt.
Bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen ist für
eine solche Werbeanlage eine Baugenehmigung nicht erforderlich. In der Praxis
bedeutet dies, dass die DSM den entsprechenden Antrag an die Stadt Bamberg
(Ordnungsamt/Verkehr) stellt und von hier aus die Erlaubnis erteilt wird. Die
Bewirtschaftung der Werbefläche erfolgt jedoch durch den Antragsteller
(inklusive Auf- und Abbau).
Über diesem Zeitraum hinausgehende Werbung bedarf dann
einer Baugenehmigung.
Alle anderen bisher auch in Anspruch genommenen
Standorte (Markusplatz, Siechenkreuzung, Marienplatz), werden künftig von
Werbung völlig freigehalten.
Entsprechende großflächige Werbungen an der
Forchheimer Straße können bis zu acht Wochen ohne Baugenehmigung aufgestellt
werden. In diesem Fall wird nur eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Für
darüber hinausgehende Zeiträume ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die bisher zwischen dem Ordnungsamt und der Deutschen
Städtemedien vereinbarte Regelung über Zirkuswerbung an den Brückengeländern
können entsprechend auf die Werbung für Messen und Veranstaltungen angewandt
werden.
Die Regelung lautet im Einzelnen wie folgt: „Eingetragenen
Zirkusunternehmen wird es gestattet Werbeplatten im Stadtgebiet Bamberg
aufzustellen, wenn das Ordnungsamt der Stadt Bamberg eine
Sondernutzungserlaubnis erteilt. Hierbei sind folgende Bedingungen zu beachten:
1.
Es dürfen
nur 30 Werbeplatten aufgestellt werden.
2.
Eine
Werbeplatte darf eine Größe von 2,50 Metern x 0,60 Metern haben (drei Platten
nebeneinander, wovon zwei die Termine und eine den Zirkus bewerben, gelten als
eine Werbeplatte).
3.
Die
Werbeplatten dürfen ausschließlich an folgenden Brückengeländern angebracht
werden.
6 x Europabrücke
4 x Friedensbrücke
4 x Löwenbrücke
4 x Marienbrücke
4 x Pfisterberg
Hinweis: Bei der damaligen Vereinbarung aus dem Jahr 2003 war auch noch die
Luitpoldbrücke aufgenommen – durch den Neubau bedingt, können hier
keinerlei Werbeplatten mehr aufgehängt werden. Die Kettenbrücke ist momentan
nicht existent – bei der neugestalteten Kettenbrücke muss aber auch von
einer solchen Bewerbung Abstand genommen werden.
Für Werbung im Bereich der Erba-Halbinsel
(insbesondere zwischen Friedensbrücke und Wehranlage Erba entlang der Gaustadter
Hauptstraße) waren sich die Beteiligten einig, dass die Werbung der
Landesgartenschau 2011 Vorrang vor anderweitigen Werbungen haben muss.
Das
Bauordnungsamt hat einen Leitfaden hinsichtlich der Prüfung und Genehmigung von
Werbeanlagen erarbeitet, der an alle Anwesenden verteilt wurde.
Der Leitfaden liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage 1
bei.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: