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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0789-30

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister Andreas Starke fand am 26. Januar 2010 um 09.00 Uhr eine Besprechung hinsichtlich der Großplakatierung für die Landesgartenschau und die Aufstellung von Großplakaten zu Werbezwecken im Stadtgebiet von Bamberg statt.

 

Teilnehmer der Besprechung waren:

 

Oberbürgermeister Andreas Starke, Referat 1

Beck Angi, Stadtmarketing Bamberg

Ehlers Michael, Institut Michael Ehlers

Frank Jochen, Amt 62

Haupt Ralf, Amt 30

Hofmann Georg, Referat 1

Lang Harald, Landesgartenschau

Marx Steffen, MTB Messeteam Bamberg

Neubert Robert, Amt 47

Stenglein Robert, Amt 62

Stieringer Klaus, Stadtmarketing Bamberg

Weidner Andreas, Deutsche Städtemedien GmbH

 

Herr Oberbürgermeister begrüßte die Anwesenden und führte kurz in die Problematik der immer mehr zunehmenden Werbung, auch auf sensiblen Flächen, ein. Um hier künftig eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und auch den Vorgaben der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung der Stadt Bamberg entsprechende Geltung zu verschaffen wurde im Einzelnen folgendes vereinbart:

 

An den Ausfall- bzw. Einfallstraßen ins Stadtgebiet Bamberg darf Werbung auf Großplakaten bis zu einem Zeitraum von maximal zwei Monaten ohne das Erfordernis eines Bauantrags aufgestellt werden. An den jeweiligen Standorten an den Straßen dürfen maximal pro Standort zwei Werbeanlagen aufgestellt werden. Der entsprechende Antrag an die Stadt Bamberg erfolgt durch die Deutsche Städtemedien an das Ordnungsamt/Verkehrswesen. Diese Dienststelle erteilt dann die erforderliche Sondernutzungserlaubnis.

 

Die Werbemöglichkeiten auf den städtischen Plätzen werden auf den Schönleinsplatz beschränkt, wobei ein Werbestandort in der Grünanlage des Reiterdenkmals und eine Werbeanlage auf der gegenüberliegenden Seite (Brunnen) positioniert wird. Der genaue Aufstellungsort wird im Benehmen mit der DSM, der Städtischen Denkmalpflege, dem Bauordnungsamt, dem städtischen Gartenamt sowie dem Ordnungsamt festgelegt.

 

Bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen ist für eine solche Werbeanlage eine Baugenehmigung nicht erforderlich. In der Praxis bedeutet dies, dass die DSM den entsprechenden Antrag an die Stadt Bamberg (Ordnungsamt/Verkehr) stellt und von hier aus die Erlaubnis erteilt wird. Die Bewirtschaftung der Werbefläche erfolgt jedoch durch den Antragsteller (inklusive Auf- und Abbau).

 

Über diesem Zeitraum hinausgehende Werbung bedarf dann einer Baugenehmigung.

 

Alle anderen bisher auch in Anspruch genommenen Standorte (Markusplatz, Siechenkreuzung, Marienplatz), werden künftig von Werbung völlig freigehalten.

 

Entsprechende großflächige Werbungen an der Forchheimer Straße können bis zu acht Wochen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. In diesem Fall wird nur eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Für darüber hinausgehende Zeiträume ist eine Baugenehmigung erforderlich.

 

Die bisher zwischen dem Ordnungsamt und der Deutschen Städtemedien vereinbarte Regelung über Zirkuswerbung an den Brückengeländern können entsprechend auf die Werbung für Messen und Veranstaltungen angewandt werden.

 

Die Regelung lautet im Einzelnen wie folgt: „Eingetragenen Zirkusunternehmen wird es gestattet Werbeplatten im Stadtgebiet Bamberg aufzustellen, wenn das Ordnungsamt der Stadt Bamberg eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Hierbei sind folgende Bedingungen zu beachten:

 

1.                  Es dürfen nur 30 Werbeplatten aufgestellt werden.

2.                  Eine Werbeplatte darf eine Größe von 2,50 Metern x 0,60 Metern haben (drei Platten nebeneinander, wovon zwei die Termine und eine den Zirkus bewerben, gelten als eine Werbeplatte).

3.                  Die Werbeplatten dürfen ausschließlich an folgenden Brückengeländern angebracht werden.

 

6 x Europabrücke

            4 x Friedensbrücke

            4 x Löwenbrücke

            4 x Marienbrücke

            4 x Pfisterberg

 

Hinweis: Bei der damaligen Vereinbarung aus dem Jahr 2003 war auch noch die Luitpoldbrücke aufgenommen – durch den Neubau bedingt, können hier keinerlei Werbeplatten mehr aufgehängt werden. Die Kettenbrücke ist momentan nicht existent – bei der neugestalteten Kettenbrücke muss aber auch von einer solchen Bewerbung Abstand genommen werden.

           

Für Werbung im Bereich der Erba-Halbinsel (insbesondere zwischen Friedensbrücke und Wehranlage Erba entlang der Gaustadter Hauptstraße) waren sich die Beteiligten einig, dass die Werbung der Landesgartenschau 2011 Vorrang vor anderweitigen Werbungen haben muss.

 

            Das Bauordnungsamt hat einen Leitfaden hinsichtlich der Prüfung und Genehmigung von Werbeanlagen erarbeitet, der an alle Anwesenden verteilt wurde.

 

Der Leitfaden liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage 1 bei.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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