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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1325-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

A.Einleitung

 

Nach der überraschenden Absage der Sandkerwa 2017 Anfang Mai dieses Jahres hatte die Verwaltung unter Federführung des Oberbürgermeisters kurzfristig einen Konzeptvorschlag zur gemeinsamen und nachhaltigen Sicherung der künftigen Sandkerwa-Veranstaltungen erarbeitet und dem Bürgerverein 4. Distrikt (kurz BV) in mehreren Verhandlungsrunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Wesentliche Leitlinien des Verwaltungsvorschlages waren dabei:

-       Gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Konzerns Stadt Bamberg an der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH (kurz Sandkerwa GmbH) als bisherige Betreiberin der Sandkerwa und Neuverteilung des Haftungsrisikos;

-       Gemeinsames Schultern der gestiegenen Sicherheitsanforderungen einer Großveranstaltung durch entsprechende Kompetenzverteilung;

-       Neuverteilung des Finanzierungsrisikos durch Entlastung des Veranstalters.

Mit dem konkreten Verwaltungsvorschlag hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.05.2017 intensiv befasst. In diesem Rahmen wurde auch eine Studie vorgestellt, die auf Basis einer repräsentativen Umfrage im Mai 2017 das Meinungsbild der Bamberger Bevölkerung zur Sandkerwa ermittelt hat. Dabei wurde deutlich, dass eine überwältigende Mehrheit von 85 % der Bamberger eine Fortführung der Sandkerwa wünscht. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage wird verwiesen.


Im Ergebnis hat der Stadtrat nach eingehender Beratung folgenden Beschluss gefasst:

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Der Stadtrat stimmt grundsätzlich den bisherigen Verhandlungsangeboten als Grundlage für die weiteren Gespräche mit dem Bürgerverein 4. Distrikt zu.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, schnellstmöglich mit dem Bürgerverein die Verhandlungen fortzusetzen und dem Stadtrat noch vor der Sommerpause erneut zu berichten.

Unmittelbar nach der Sitzung lud Herr Oberbürgermeister den Bürgerverein zur Fortführung der Verhandlungsgespräche ein. Der Bürgerverein 4. Distrikt bat jedoch um Zeitaufschub, um den Vorschlag der Stadt zunächst vereinsintern weiter diskutieren und bewerten zu können. Vor diesem Hintergrund wurde schließlich vereinbart, die Verhandlungen in der Sommerpause fortzuführen. Bis dahin blieben die Verhandlungspartner zumindest in regelmäßigem Kontakt und Informationsaustausch. In der Vollsitzung am 26.07.2017 wurden die Mitglieder des Stadtrates über den damaligen Sachstand und den weiteren Zeitplan durch Herrn Oberbürgermeister mündlich informiert.

 

Schließlich wurden die konkreten Verhandlungen zwischen dem Bürgerverein und der Verwaltung am 10.08.2017 wieder aufgenommen und in der Folge weiter intensiviert. Über den damaligen Stand der Gespräche - kurz nach Wiederaufnahme der Verhandlungen - wurde der  Ältestenrat in seiner Sitzung am 19.09.2017 ausführlich unterrichtet.

 

Im Verlauf der weiteren, sehr konstruktiv verlaufenden Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und Bürgerverein - teils auf Arbeitsgruppenebene, teils unter Beteiligung des Oberbürgermeisters und des Vorstandes - konnte schließlich der Verwaltungsvorschlag vom 24.05.2017 weiter konkretisiert und optimiert werden. Ziel der Verhandlungspartner war dabei in erster Linie, ein stabiles und zukunftsfähiges Organisations- und Finanzierungsmodell mit Stadt und Bürgerverein als gleichberechtigten Partnern zu entwickeln. Unter dieser Prämisse haben die Verhandlungsparteien einen Vorschlag zur nachhaltigen Sicherung der künftigen Sandkerwa-Veranstaltungen erarbeitet.

 

Den Mitgliedern des Bürgervereins 4. Distrikt wurde dieser Vorschlag bereits in der Mitgliederversammlung am 29.11.2017 vorgestellt. Im Ergebnis hat sich die Mitgliederversammlung für eine mögliche Zusammenarbeit mit der Stadt Bamberg ausgesprochen. Zudem wurde der Vorstand beauftragt, den vorgelegten Entwurf weiter auszuarbeiten.

 

Daraufhin wurde das Konzept in der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bürgervereins und der Stadt Bamberg noch einmal im Detail überarbeitet und abgestimmt. Eine abschließende Zustimmung der Mitglieder des BV steht noch aus. Diese soll in einer weiteren Mitgliederversammlung Anfang Januar 2018 eingeholt werden.

 

Das gemeinsam erarbeitete Konzept zur nachhaltigen Sicherung der künftigen Sandkerwa-Veranstaltungen stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

B.Vorschlag für ein künftiges Organisations- und Finanzierungsmodell der Sandkerwa

a)      Gesellschaftsrechtliche Konstruktion

Kernstück des Vorschlages ist, dass sich der Konzern Stadt Bamberg an der Sandkerwa GmbH als Betreibergesellschaft der Sandkerwa-Veranstaltungen mit einem Anteil von 49,9 % beteiligt. Durch die vorgesehene Minderheitsbeteiligung von knapp unter 50 % wird einerseits der rechtliche Handlungsspielraum der Gesellschaft im Vergleich zu einer Mehrheitsbeteiligung deutlich erweitert. Andererseits sind die Höhe des Gesellschaftsanteils sowie die gesellschaftsvertraglichen Rechte so bemessen, dass künftig alle wesentlichen Entscheidungen bezüglich der Sandkerwa-Veranstaltungen vom BV und dem Konzern Stadt Bamberg als gleichberechtigte Partner und Gesellschafter gemeinsam getroffen werden.

 

Im Hinblick auf die im Kongress- und Eventbereich im Konzern Stadt Bamberg bereits vorhandene Veranstaltungskompetenz sowie die dort vorhandenen personellen und infrastrukturellen Ressourcen wird zudem vorgeschlagen, dass sich die Stadt Bamberg nicht direkt an der Sandkerwa GmbH beteiligt, sondern indirekt über ihr Tochterunternehmen Bamberg Congress + Event Service GmbH (kurz BSG GmbH), eine Tochtergesellschaft der Bamberg Congress + Event GmbH (kurz BCE GmbH). Zur Verdeutlichung der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion sind die angedachten Beteiligungsverhältnisse in einem Schaubild in Anlage 1 grafisch dargestellt.

 

Darüber hinaus soll die Sandkerwa GmbH künftig einen (fakultativen) Aufsichtsrat als Kontroll- und Entscheidungsgremium erhalten. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Geschäftsführung sollen dabei paritätisch mit Vertretern von Bürgerverein und Stadt besetzt werden. Im Hinblick auf die dabei notwendige Aufgabenabgrenzung der Gesellschaftsorgane und die kommunalrechtlichen Vorgaben einer privatrechtlichen Beteiligung der Stadt ist die Satzung der Sandkerwa GmbH entsprechend anzupassen. Ein zwischen den Verhandlungsparteien, dem beauftragten Notariat sowie der Regierung von Oberfranken als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmter Satzungsentwurf samt zugehörigem Kapitalerhöhungsbeschluss liegen dem Sitzungsvortrag als Anlagen 2 und 3 bei.

 

Wesentliche Eckpunkte der neuen Satzung der Sandkerwa GmbH sind dabei:

      Unternehmensgegenstand:

Organisation und Durchführung der Bamberger Sandkerwa und die Verwertung zugehöriger Rechte (wie bisher).

      Beteiligung:

Beteiligung der BSG in Höhe von 49,9 % am Stammkapital der Sandkerwa GmbH (49,9 % von ca. 50 T€, somit ca. 25 T€) sowie Zahlung eines angemessenen Agios. Vgl. hierzu auch die Ausführungen weiter unten im Sitzungsvortrag unter Abschnitt B. b) „Finanzierungsmodell“.

      Aufsichtsrat:

Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates mit sechs Mitgliedern, paritätisch besetzt von Seiten Stadt und BV;

Der Aufsichtsratsvorsitz wechselt im jährlichen Turnus zwischen Oberbürgermeister und 1. Vorsitzender/n des BV als geborene Mitglieder; den ersten Vorsitz übernimmt 1. Vorsitzende/r des BV. Die übrigen Mitglieder werden jeweils von BV und Stadt entsandt.

Zur Besetzung der städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat wird bis zur Sitzung ein konkreter Vorschlag erarbeitet und abgestimmt.

Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt;

Übertragung wesentlicher Kompetenzen auf den Aufsichtsrat, insbesondere:

grundsätzliche Konzeptionierung der Sandkerwa-Veranstaltungen

Genehmigung von Budget und Wirtschaftsplanung

Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer

im Bedarfsfall auch Weisungsrecht an die Geschäftsführung.

      Geschäftsführung:

Bestehend aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, einer von Seiten der Stadt, einer von Seiten des BV;

Zuständigkeit städtischer Geschäftsführer insbesondere für den Bereich Sicherheit; Zuständigkeit Geschäftsführer BV insbesondere für die Organisation der Sandkerwa auf operativer Ebene; die gemeinsame Gesamtverantwortung und gemeinsame Vertretung nach außen bleiben dabei unberührt.

Für den Vertretungsfall sollen zudem zwei Prokuristen bestellt werden, einer von Seiten der Stadt, einer von Seiten des BV; jeweils „Überkreuzvertretung“ mit einem Geschäftsführer;

Von Seiten des Konzerns Stadt wird Herr Horst Feulner als künftiger Geschäftsführer der Sandkerwa GmbH vorgeschlagen. Dies bietet sich an, da Herr Feulner bereits Geschäftsführer des künftigen Gesellschafters BSG ist und über entsprechende Kompetenzen im Veranstaltungsbereich verfügt. Prokura soll von Seiten des Konzerns Stadt an Herrn Dominik Nakic, Prokurist der BSG, erteilt werden.

Der Bürgerverein befindet sich derzeit noch in der Abstimmung, welche Personen künftig als Geschäftsführer und Prokurist entsandt werden. Die entsprechenden Namen werden spätestens bis zur Sitzung nachgereicht.

Die Bestellung der Geschäftsführer und Prokuristen von Seiten des Konzerns Stadt Bamberg soll bereits mit dem vorliegenden Stadtratsbeschluss erfolgen, um eine sofortige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten.

      Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung trifft grundlegende formale Entscheidungen wie z.B. Satzungsänderungen, Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung etc. In der Gesellschafterversammlung werden die Gesellschafter durch den Vorstand des Bürgervereins sowie den Oberbürgermeister der Stadt Bamberg vertreten. Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung bedürfen einer Dreiviertel-Mehrheit, so dass nur im Konsens beider Gesellschafter entschieden werden kann.

      Bei Kündigung bzw. Verkauf des Gesellschaftsanteils:

In diesem Fall Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung, ob Übernahme des Anteils durch den verbleibenden Gesellschafter, die Gesellschaft selbst oder Verkauf an Dritte erfolgt; falls keine Einigkeit erzielt werden kann, tritt die Gesellschaft in Liquidation.

Abfindung in Höhe des anteiligen Unternehmenswertes, mindestens jedoch des anteiligen Substanzwertes.

      Regelung zum Verbleib des Markenrechts

Die Sandkerwa GmbH ist Inhaber der markenrechtlich geschützten Wort-Bildmarke „Sandkerwa“. Auf Wunsch der Mitgliederversammlung des BV am 29.11.2017 sollte eine Regelung gefunden werden, die das Markenrecht für den Bürgerverein im Falle eines Ausscheidens aus der Gesellschaft sichert. Vor diesem Hintergrund wurde in den Satzungsentwurf eine Regelung aufgenommen, wonach der BV als Gesellschafter berechtigt ist, im Rahmen einer etwaigen Liquidation der Gesellschaft nach Kündigung durch einen der Gesellschafter die Übertragung der Marke allein auf den Bürgerverein zu verlangen (vgl. § 17 Abs. 2 des Satzungsentwurfs). Im Gegenzug wäre dem Mitgesellschafter der anteilige Verkehrswert der Marke zu erstatten.

 

Im Übrigen entsprechen die Regelungen des Satzungsentwurfes den Satzungen anderer Tochterunternehmen im Konzern Stadt Bamberg.

 

Insgesamt spiegelt der Satzungsentwurf die eingangs formulierte Prämisse der Verhandlungspartner wider, im Rahmen eines stabilen und zukunftsfähigen Organisationsmodells mit Stadt und Bürgerverein als gleichberechtigten Partnern die zukünftigen Weichenstellungen gemeinsam und im Konsens vornehmen zu wollen. Durch die Bestellung einer gemeinsamen zweiköpfigen Geschäftsführung mit entsprechender Kompetenzverteilung und die Einrichtung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrates als Kontroll- und Entscheidungsgremium können der Bürgerverein und die dort ehrenamtlich Tätigen in den Bereichen Sicherheit und Haftung künftig wirksam entlastet werden. Unabhängig davon bleibt die Gesamtverantwortung des Veranstalters für die Sandkerwa unverändert bestehen, wenn auch nunmehr verteilt auf beide Gesellschafter gemeinsam.


b)      Finanzierungsmodell

  1. Kapitalausstattung der Gesellschaft

 

Um die Sandkerwa GmbH künftig mit hinreichend Eigenkapital für eine stabile und dauerhafte Geschäftstätigkeit auszustatten, ist vorgesehen, dass die BSG GmbH für ihren Gesellschaftsanteil eine Zahlung an die Gesellschaft (!) in Höhe des vorhandenen Reinvermögens der Gesellschaft – d.h. des Vermögens abzüglich der Schulden – leistet (abzüglich eines geringfügigen Abschlags aufgrund der Minderheitsbeteiligung von 49,9 %). Damit würde die BSG GmbH nahezu in gleicher Höhe Kapital in die Betreibergesellschaft einbringen, wie zuvor von der Sandkerwa GmbH - und dahinterstehend dem BV - erwirtschaftet wurde.

 

Um hier gemeinsam zu einer objektiv nachvollziehbaren und transparenten Kaufpreisermittlung zu kommen, wurde gemeinsam von BV und BSG GmbH als künftige Gesellschafter die Kanzlei Dr. Storg Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Nürnberg, mit der Wertermittlung des in der Betreibergesellschaft zum Stichtag 31.12.2017 vorhandenen Reinvermögens beauftragt. Im Ergebnis kommt der Gutachter zu einem Reinvermögen der Sandkerwa GmbH zum Stichtag in Höhe von rund 63 T€. Dies setzt sich zusammen aus dem Stammkapital in Höhe von 25,6 T€ und Kapitalrücklagen in Höhe von rund 37,4 T€. Ein Auszug aus dem Wertgutachten liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage 4 bei.

 

Hinsichtlich des von der BSG GmbH zu erwerbenden Gesellschaftsanteils in Höhe von 49,9 % bedeutet dies einen Kaufpreis von insgesamt knapp 63 T€. Davon sollen 25,5 T€ in Form weiteren Stammkapitals und der Restbetrag als sogenanntes Aufgeld in die Rücklagen einbezahlt werden. Hinzu kommen die Nebenkosten des Erwerbs, d.h. insbesondere die Notarkosten und die Kosten der Eintragung in das Handelsregister.

 

Da die BSG GmbH aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der BCE GmbH nicht über ausreichend Eigenmittel verfügt, um den vorgesehenen Kaufpreis zu zahlen, benötigt die Gesellschaft entsprechende Mittel seitens des Gesellschafters Stadt. Die entsprechenden Mittel wurden bereits im Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 eingestellt. Nach der Beschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung durch die Regierung sollen die tatsächlich benötigten Mittel an die BSG GmbH in Form einer Kapitaleinlage weitergegeben werden. Da jedoch die Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung im Hinblick auf die notwendigen Vorarbeiten für die Sandkerwa 2018 noch zeitnah im Januar 2018 erfolgen soll, ist vorgesehen, die Finanzierung des Anteilserwerbes bis zur Genehmigung des Haushalts kurzfristig über die bestehende Kontenkompensationskreditlinie mit der Stadt Bamberg abzubilden.

 

  1. Laufende Finanzierung

 

aa) Bisherige Situation

 

Bisher wurden die Kosten und Erlöse aus dem mit der Sandkerwa in Zusammenhang stehenden Wirtschaftsbetrieb zu einem großen Teil, aber nicht vollständig, innerhalb der Sandkerwa GmbH abgebildet. Über die Sandkerwa GmbH wurden beispielsweise sämtliche Erlöse aus den Standgebühren vereinnahmt sowie alle Kosten für Ordnung und Sicherheit verausgabt. Auch hat die Sandkerwa GmbH die Personalkosten für eine Angestellte sowie in geringem Umfang auch Aufwandsentschädigungen für einzelne Vereinsmitglieder im Zusammenhang mit der Sandkerwa getragen.

 

Demgegenüber wurden Herstellung und Verkauf der Festabzeichen über den Bürgerverein abgewickelt. Erstmals im Jahr 2016 wurde dabei ein Teil der Erlöse aus dem Festabzeichenverkauf an die GmbH weitergeleitet, um dort die gestiegenen Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung zumindest teilweise zu kompensieren (sog. „Sicherheitsabgabe“). Ebenfalls über den Bürgerverein wurden die mit dem traditionellen Teil der Kirchweih verbundenen Einnahmen und Ausgaben abgewickelt. Dies betrifft eine Vielzahl kleinerer Einnahmen und Ausgaben für Veranstaltungen wie Fischerstechen und Hahnenschlag.

 

Darüber hinaus hat der Bürgerverein die Durchführung der Sandkerwa durch die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitglieder in vielfältiger Weise unentgeltlich unterstützt (z.B. Auf- und Abhängen des Festschmucks, Verkauf der Festabzeichen sowie weitere technische und organisatorische Unterstützungsleistungen).

 

Während in den Vorjahren bis 2015 unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses in der Sandkerwa GmbH noch Jahresüberschüsse von rd. 6 bis 16 T€ erwirtschaftet werden konnten, so resultierte in 2016, hauptsächlich aufgrund der gestiegenen Sicherheitsanforderungen und der damit verbundenen, auch durch die „Sicherheitsabgabe“ aus den Festabzeichenverkäufen nicht vollständig kompensierbaren Kosten, ein Jahresfehlbetrag in Höhe von knapp 8 T€. Unter sonst unveränderten Rahmenbedingungen wäre wohl auch in den Folgejahren mit einem entsprechenden Defizit zu rechnen.

 

Beim Bürgerverein selbst verblieb aus der Durchführung der Sandkerwa im Durchschnitt der letzten Jahre ein Betrag von ca. 20 T€ p.a., der zur Deckung der eigenen Kosten des Bürgervereins und der Aufwendungen der dort ehrenamtlich Tätigen herangezogen werden konnte.

 

 

bb) Künftiges Modell

 

Vorgesehen ist, künftig alle mit dem Wirtschaftsbetrieb der Sandkerwa verbundenen Kosten und Erlöse in der neu gestalteten Sandkerwa GmbH abzubilden, um einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation in Bezug auf die Veranstaltung insgesamt zu erleichtern. Ausgenommen hiervon sind lediglich die mit den Traditionsveranstaltungen wie dem Fischerstechen unmittelbar verbundenen Einnahmen (z.B. Pokal-Spenden), da diese Traditionsveranstaltungen weiterhin durch den Bürgerverein selbst ausgerichtet werden sollen. Die entsprechenden Positionen sind jedoch betragsmäßig nur von untergeordneter Bedeutung und können von daher vernachlässigt werden.

 

Dies bedeutet, dass künftig auch der Verkauf der Festabzeichen sowie die damit zusammenhängenden Kosten über die GmbH abgewickelt werden sollen. Verbunden werden soll dies mit einer „Professionalisierung“ des Festabzeichenverkaufs. Bisher erfolgte der Verkauf ausschließlich durch ehrenamtliche Helfer des Bürgervereins, hauptsächlich Jugendliche. Eine Steigerung der Verkaufszahlen könnte beispielsweise erfolgen, indem in den hoch frequentierten Abendstunden nach Geschäftsschluss das Security-Personal an den Haupteingängen zum Festgebiet mit dem Verkauf der Festabzeichen beauftragt wird. Daneben soll weiterhin ein Verkauf der Festabzeichen über ehrenamtliche Helfer in den Mittags- und Nachmittagsstunden im Rahmen eines Kommissionsverkaufs erfolgen. Die Gesamtabwicklung des Ein- und Verkaufs der Festabzeichen erfolgt dabei stets über die GmbH, so dass eine stringente Zuordnung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Erlöse ermöglicht wird.

 

Darüber hinaus sollen weitere Kaufanreize für das Festabzeichen geschaffen werden, indem beispielsweise mit dem Kauf eines Festabzeichens bestimmte Leistungen im Festgebiet verbunden werden. In Frage käme hier z.B. die freie Toilettennutzung. Dieses Beispiel soll hier zunächst als Hinweis auf denkbare Möglichkeiten zur Steigerung des Festabzeichenverkaufs dienen; die konkrete Erarbeitung, Prüfung und etwaige Umsetzung von Maßnahmen soll - wie auch übrige Überlegungen zur künftigen Konzeptionierung des Festes - der neuen Geschäftsführung sowie der künftigen Diskussion und Beschlussfassung im Aufsichtsrat vorbehalten bleiben.

 

Um für den BV einen adäquaten finanziellen Ausgleich aus der Abgabe des Festabzeichenverkaufs an die Sandkerwa GmbH zu schaffen, soll dieser künftig für die Übertragung des Rechts sowie den Kommissionsverkauf durch die Ehrenamtlichen des BV einen Anteil an den Einnahmen erhalten, und zwar gestaffelt nach der Zahl der verkauften Festabzeichen. Bei der Ausarbeitung einer konkreten Staffelregelung ist zudem sicherzustellen, dass der BV auch künftig für sein Engagement zur Durchführung der Sandkerwa insgesamt Einnahmen zumindest wie in bisheriger Höhe – also zumindest 20 T€ p.a. – als „Garantiebetrag“ von der Gesellschaft erhält, um seine eigenen originären Kosten decken zu können. Dies ist auch insofern gerechtfertigt, als die Sandkerwa auch weiterhin auf das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer des Bürgervereins angewiesen sein wird. Denn nur aufgrund der Vielzahl unentgeltlicher Leistungen und Beiträge seitens der Mitglieder des BV und weiterer engagierter Bürger lässt sich die Sandkerwa trotz ihrer Größe noch weitgehend ohne teure Fremdleistungen durchführen.

 

Schließlich werden zusätzliche Erlöse auch durch eine forcierte Akquise von Sponsorengeldern angestrebt. Vorgespräche wurden diesbezüglich bereits geführt, entsprechende Vereinbarungen stehen noch aus. Außerdem wird weiterhin angestrebt, eine finanzielle Beteiligung der Wirte im Festgebiet an den Kosten der Sicherheit zu erreichen. Im Fall einer positiven Beschlussfassung zum vorgestellten Konzept für die künftigen Sandkerwa-Veranstaltungen durch den Stadtrat werden die Beteiligten zeitnah in den Dialog mit den Wirten im Sandgebiet treten, um über eine entsprechende finanzielle Beteiligung sowie die weitere Konzeptionierung und den Zeitplan insbesondere für die anstehende Sandkerwa 2018 zu reden.

 

Neben den Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmensituation wurden auch erste Einsparpotentiale identifiziert. So ergeben sich u.a. Synergieeffekte durch das „Andocken“ der Sandkerwa GmbH an die künftige Gesellschafterin BSG GmbH mit der entsprechenden Infrastruktur und Personalressource. Vorgesehen ist hier z.B. die Übernahme der Buchführung und Jahresabschlusserstellung durch die BSG GmbH. Mit diesen Leistungen wurden seitens der Sandkerwa GmbH bisher Fremdfirmen beauftragt. Zudem soll das Büro der Sandkerwa GmbH (und die Firmenadresse) künftig in die Räumlichkeiten der BSG GmbH verlegt werden. Anstelle des bisher vom Bürgerverein angemieteten Büros sollen zukünftig nur in geringem Umfang notwendige Lagerräumlichkeiten angemietet werden. Weitere Einsparpotentiale werden aktuell geprüft.

 

Die gestiegenen Kosten für Ordnung und Sicherheit sollen, wie bereits in der Vollsitzung vom 24.05.2017 angesprochen, zum Teil dadurch kompensiert werden, dass künftig der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) die Beschilderung der Sandkerwa sowie entsprechende Kontrollen unentgeltlich übernimmt. Bisher wurde diese Leistung durch eine Fremdfirma mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 12 T€ netto durchgeführt. Bei Eigenleistung dürften sich die entsprechenden Kosten für den EBB niedriger darstellen, zumal für die Schilder nur einmalige Anschaffungskosten und im Übrigen v.a. Personalaufwendungen anfallen werden.

 

Im Hinblick auf die erforderliche Gleichbehandlung aller Traditionskirchweihen im Stadtgebiet Bambergs soll künftig auch den anderen Veranstaltern von Traditionskirchweihen (in der Regel die Bürgervereine der anderen Distrikte) eine entsprechende Unterstützungsleistung gewährt werden. Hierzu liegt auch ein Antrag der BA-Fraktion vom 20.06.2017 vor (vgl. Anlage 5). Im Ergebnis soll künftig allen Veranstaltern von Traditionskirchweihen die Beschilderung unentgeltlich durch den EBB zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt jedoch nicht für andere Veranstaltungen, die mit traditionellen Kirchweihen in keinem Zusammenhang stehen (z.B. Bürgerfeste, Umzüge, Antik-Markt etc.). Unberührt von dieser Regelung sollen die bisher von der Stadt Bamberg gezahlten jährlichen Zuschüsse im Zusammenhang mit der Abhaltung von Kirchweihen und anderen Veranstaltungen bestehen bleiben (mit Ausnahme der Sandkerwa, s. unten)! In entsprechenden Vorgesprächen mit den Bürgervereinen wurde diese Lösung für den Fall einer entsprechenden Regelung für die Sandkerwa bereits in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund der geltenden Beschlusslage sind der EBB und die kostenrechnenden Einheiten der Stadt Bamberg derzeit dazu verpflichtet, alle ihre Leistungen - auch stadtintern - zu verrechnen. Um die Traditionskirchweihen zukünftig von den Kosten der Beschilderung zu entlasten, ist es erforderlich, dass künftig Verrechnungen nur noch an externe Dritte oder an kostenrechnende Einheiten erfolgen, mit Ausnahme der Kosten der Beschilderung für die Durchführung der Traditionskirchweihen. Darüber hinaus sind Verrechnungen nur dann vorzunehmen, wenn der Stadt daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht (z.B. im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen).

 

Zusammenfassend erscheint es - zumindest in einer mittelfristigen Perspektive - durchaus möglich, durch geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation und zur Hebung von Einsparpotentialen einen kostendeckenden Betrieb der Sandkerwa zu erreichen. Angesichts der bestehenden Ungewissheit über das Ausmaß künftiger Sicherheits­anforderungen an eine Großveranstaltung samt der daraus resultierenden Kosten und angesichts des verbleibenden allgemeinen wirtschaftlichen Risikos aus einer Veranstaltung wie der Sandkerwa wird jedoch auch künftig ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko für die Sandkerwa GmbH verbleiben. Vor diesem Hintergrund wird wohl auch in Zukunft die Notwendigkeit bestehen, dass die Stadt Bamberg zum Ausgleich eines etwaigen Defizits ihrer Tochtergesellschaft einen Betriebskostenzuschuss quasi als „Rettungsschirm“ im Haushalt einplant.

 

Da insbesondere für das erste Jahr 2018 nach Start des neuen Betreiber- und Finanzierungskonzeptes noch keine zuverlässigen wirtschaftlichen Prognosen erstellt werden können, wurde im städtischen Haushalt 2018 vorsorglich ein Betrag in Höhe von 125 T€ als maximaler Betriebskostenzuschuss („Rettungsschirm“) angesetzt. Dies entspricht auch der Summe, welche bereits dem vom Stadtrat am 24.05.2017 grundsätzlich gebilligten Verwaltungsvorschlag zur Rettung der Sandkerwa 2017 zugrunde lag (damals pauschaler Zuschuss in Höhe von 75 T€ und Ausfallbürgschaft in Höhe von 50 T€). Die entsprechenden Mittel würden jedoch erst nach Abrechnung der Veranstaltung im Rahmen des Jahresabschlusses und auch nur in Höhe eines tatsächlich anfallenden Defizits zum Tragen kommen. Im Gegenzug würden der bisher von Seiten der Stadt Bamberg geleistete Zuschuss für die Lautsprecheranlage in Höhe von 26 T€ p.a. sowie der pauschale Zuschuss von 25 T€ p.a. entfallen.

 

Mittelfristiges Ziel ist jedoch, die Sandkerwa über die neu gestaltete GmbH unter Beteiligung des Konzerns Stadt Bamberg kostendeckend zu betreiben, so dass keine Haushaltsmittel mehr in Anspruch genommen werden müssen.

 

 

cc) Zusammenfassung der künftigen Finanzierung

 

Zusammenfassend lässt sich die geplante finanzielle Neuausrichtung der Sandkerwa in folgenden Eckpunkten darstellen:

  • Schaffung einer hinreichenden Kapitalausstattung der Sandkerwa GmbH durch Verdoppelung des Eigenkapitals im Rahmen der Beteiligung des Konzerns Stadt;
  • Vollständige Abwicklung aller mit dem Wirtschaftsbetrieb Sandkerwa verbundenen Kosten und Erlöse über die neu gestaltete Sandkerwa GmbH;
  • Ausrichtung von Traditionsveranstaltungen wie Fischerstechen und Hahnenschlag wie bisher durch den Bürgerverein;
  • Übernahme des Festabzeichenverkaufs durch die Sandkerwa GmbH; Steigerung der Verkaufszahlen u.a. durch Professionalisierung des Verkaufs und Schaffung eines Mehrwerts für den Käufer;
  • Sicherung erforderlicher Einnahmen des Bürgervereins zumindest in bisheriger Höhe (20 T€) durch Beteiligung an den Einnahmen, im Wesentlichen über den Kommissionsverkauf der Festabzeichen;
  • Realisierung weiterer Einnahmepotentiale, insbes. durch die Akquise von Sponsorengeldern und die Beteiligung der Wirte an den Sicherheitskosten;
  • Einsparungen durch Synergieeffekte im Konzern (z.B. Verwaltungsleistungen BSG GmbH)
  • Beschilderungsleistungen künftig unentgeltlich durch den EBB; analoge Vorgehensweise auch für übrige Traditionskirchweihen in Bamberg; bisherige Zuschussregelung für andere Veranstaltungen bleibt unberührt!
  • Mittelfristiges Finanzziel: Zumindest kostendeckender Betrieb der Sandkerwa;
  • Absicherung des verbleibenden finanziellen Risikos durch „Rettungsschirm“ der Stadt in Form eines Betriebskostenzuschusses zur Defizitdeckung; im Gegenzug Entfall der bisher pauschal gezahlten Zuschüsse.

 

D.Zusammenfassung, weiteres Vorgehen und Zeitplan

 

a)      Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund des Wunsches der überwältigenden Mehrheit der Bamberger Bevölkerung war die Verwaltung auf Basis des Stadtratsbeschlusses vom 24.05.2017 beauftragt worden, mit dem BV über ein nachhaltiges Konzept zur Sicherung der Sandkerwa-Veranstaltungen zu verhandeln. Daraufhin haben BV und Stadtverwaltung einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, der bereits den Mitgliedern des BV in der Mitgliederversammlung am 29.11.2017 vorgestellt wurde. Die Mitgliederversammlung hat sich dabei für eine mögliche Zusammenarbeit mit der Stadt Bamberg ausgesprochen und den Vorstand mit der weiteren Ausarbeitung des Konzepts beauftragt. Entsprechende Anpassungen wurden daraufhin in der gemeinsamen Projektgruppe zwischen BV und Stadtverwaltung abgestimmt und im Konzept berücksichtigt. Eine abschließende Zustimmung der Mitglieder des BV steht noch aus und soll in einer weiteren Mitgliederversammlung Anfang Januar 2018 eingeholt werden.

 

Kernpunkt des Konzepts zur nachhaltigen Sicherung der Sandkerwa ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Konzerns Stadt Bamberg an der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH, welche nun über die Bamberg Congress + Event Service GmbH aufgrund ihrer bereits vorhandenen Kompetenz im Bereich Veranstaltungen erfolgen soll. Durch die Bestellung einer gemeinsamen zweiköpfigen Geschäftsführung mit entsprechender Kompetenzverteilung und die Einrichtung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrates als Kontroll- und Entscheidungsgremium können der Bürgerverein und die dort ehrenamtlich Tätigen in den Bereichen Sicherheit und Haftung künftig wirksam entlastet werden. Zugleich wird durch das auf Konsens ausgelegte Organisationsmodell gewährleistet, dass die zukünftigen Weichenstellungen für die Sandkerwa gemeinsam zwischen Stadt und Bürgerverein als gleichberechtigte Partner vorgenommen werden.

 

Im Rahmen des neuen Finanzierungsmodells sollen künftig alle wesentlichen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Sandkerwa über die Betreiber GmbH abgewickelt werden. Wichtige Hebel zur Generierung zusätzlicher Einnahmen sind die Professionalisierung des Festabzeichenverkaufs sowie die Akquise von Sponsoren. Zudem sollen Einsparpotentiale soweit als möglich gehoben werden. Mittelfristiges Ziel ist es, die Sandkerwa zumindest kostendeckend und damit ohne Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt durchführen zu können. Dennoch wird auf absehbare Zeit zur Deckung eines etwaigen Defizits zumindest ein finanzieller „Rettungsschirm“ durch die Stadt nötig sein. Der Bürgerverein bleibt auch weiterhin über das unverzichtbare Engagement der ehrenamtlichen Helfer maßgeblich eingebunden und soll im Gegenzug von der Veranstaltung durch eine Beteiligung an den Einnahmen in der bisherigen Größenordnung profitieren („Garantiebetrag“).

 

Im Ergebnis können aus Sicht der Verwaltung die eingangs formulierten Zielvorstellungen und Prämissen zur Zukunft der Sandkerwa-Veranstaltungen zeitnah und nachhaltig erreicht werden, nämlich ein stabiles und zukunftsfähiges Organisations- und Finanzierungsmodell mit Stadt und Bürgerverein als gleichberechtigten Partnern zu entwickeln.

 

b)      Weiteres Vorgehen und weiterer Zeitplan

Nach einer positiven Beschlussfassung in den Gremien von Bürgerverein und Stadtrat sind die weiteren Schritte wie folgt geplant:

 

  • Mitte / Ende Januar 2018: Notarielle Beurkundung der Beteiligung der BSG an der Sandkerwa GmbH;
  • danach: Aufnahme der operativen Tätigkeit durch die neue Geschäftsführung; erste Abstimmungen mit weiteren Beteiligten (Standbetreiber, Wirte, Sicherheitskräfte, Ordnungsamt etc.) zur Vorbereitung der Sandkerwa 2018;
  • Februar / März 2018: Konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates der Sandkerwa GmbH;
  • August 2018: Durchführung der Sandkerwa 2018.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem vorgestellten Modell zur nachhaltigen Sicherung der Sandkerwa wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Konzepts gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen und Optimierungen vorzunehmen.

 

  1. Der Beteiligung der Bamberg Congress + Event Service GmbH an der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH auf Grundlage des beigefügten Kapital­erhöhungsbeschlusses sowie des Satzungsentwurfes wird zugestimmt. Redaktionelle Änderungen aufgrund rechtlicher Vorgaben sind weiterhin möglich.

 

  1. Seitens des Konzerns Stadt Bamberg werden Herr Horst Feulner zum Geschäftsführer und Herr Dominik Nakic zum Prokuristen der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH bestellt. Der Geschäftsführer wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

  1. Seitens der Stadt Bamberg werden in den Aufsichtsrat der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH entsandt:

1.

2.

 

  1. Im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird die Verwaltung ermächtigt, künftig ein etwaiges Defizit der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH auszugleichen (entweder als Betriebskostenzuschuss oder als Kapitaleinlage). Im Gegenzug entfallen künftig die bisher pauschal geleisteten Zuschüsse für die Sandkerwa.

 

  1. Künftig erfolgen Verrechnungen der Stadt Bamberg nur noch an externe Dritte oder an kostenrechnende Einrichtungen. Ausgenommen sind die Kosten der Beschilderung für die Durchführung von Traditionskirchweihen. Verrechnungen sind darüber hinaus nur vorzunehmen, wenn der Stadt dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Entgegenstehende Beschlüsse sind hiermit aufgehoben.

 

  1. Der Antrag der BA-Fraktion vom 20.06.2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 
Betriebskostenzuschuss bis zu 125.000 € (jährlich); Kapitaleinlage 63.000 € zzgl. Nebenkosten (einmalig)

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt: In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion sowie vor dem Hintergrund, dass die Konzeption eine mittelfristige Kostendeckung in Aussicht stellt und der Zuschuss somit künftig reduziert werden kann, bestehen von Seiten des Finanzreferates insbesondere auch im Hinblick auf die Bedeutung der Sandkerwa keine Einwände.

 

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Anlagen

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