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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0790-40

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

            Am 09.12.2009 beschloss der Stadtrat die Sonderrücklage „Mittagsbetreuung an Volksschulen“ in eine Sonderrücklage „Mittagessen an Volksschulen“ zur Bezuschussung des Mittagessens für bedürftige Kinder an Ganztagsschulen und Grundschulen umzuwandeln. Außerdem wurde das Kultur- und Schulreferat beauftragt dem Stadtrat ein Konzept über dieses Projekt vorzulegen.

            Ein solches Konzept wurde bereits für den Finanzsenat am 28.07.2009 erstellt, wird aber gerne noch einmal erläutert. Zuvor aber noch einiges zum bisher Beschlossenen:

 

Dem Senat für Bildung, Kultur und Sport wurde in seiner Sitzung am 26.03.2009 bereits berichtet, dass der Freistaat Bayern plant bedürftigen Schülerinnen und Schülern an Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung einen Zuschuss zum Mittagessen zu gewähren.

Die Umsetzung erfolgte durch die Förderrichtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 03.04.2009, die am 20.04.2009 in Kraft trat.

Demnach bewilligt der Freistaat Bayern bedürftigen Schülerinnen und Schülern im Schuljahr einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro, allerdings nur wenn sich auch der Sachaufwandsträger der Schulen ebenfalls mit einem Betrag von 200 Euro pro bedürftigem Schulkind und Schuljahr beteiligt.

Die Eltern haben nur den Restbetrag zu leisten.

 

Nachdem sich bereits alle Fraktionen in der Sitzung des Senats am 26.03.2009 positiv zu einer Bezuschussung seitens der Stadt Bamberg äußerten und auch ein entsprechender Beschluss gefasst wurde (Empfehlung an den Finanzsenat), beantragte Stadtrat Wolfgang Metzner namens der GAL- Stadtratsfraktion mit Schreiben vom 22.04.2009, diesen städtischen Zuschuss zum Mittagessen für bedürftige Kinder vom Stadtrat beschließen zu lassen. Deckung der anfallenden Kosten sollte aus der Rücklage „Kinder Bambergs Zukunft“ erfolgen.

 

Das Projekt sollte dem Stadtrat eigentlich noch vor den Sommerferien zur Entscheidung vorgelegt werden, da eine Umsetzung bereits zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 erfolgen sollte. Zuvor wünschte das Finanzreferat im Sommer 2009 allerdings noch eine Gesamtübersicht über alle freiwilligen Leistungen der Stadt Bamberg im Bereich „Familie und familienfreundliches Bamberg“.

 

      Diese Gesamtübersicht, welche bereits für die Finanzsenatssitzung im Juli 2009 erstellt wurde, ist als Anlage beigefügt. Das Projekt Zuschuss zum Mittagessen an Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung für bedürftige Schülerinnen und Schüler wurde allerdings im Finanzsenat am 28.07.2009 nicht behandelt, sondern erst in den Haushaltsberatungen im Dezember 2009.

 

Das Schulverwaltungs- und Sportamt, das sowohl den staatlichen als auch den städtischen Zuschuss mit den jeweiligen Schulen bzw. Trägern der Mittagsverpflegung abwickeln würde, nimmt zum Procedere nochmals Stellung:

 

Die freiwilligen Zuschüsse des Staates und der Kommune werden bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung auf Antrag gewährt.

 

 

Als bedürftig gelten Schülerinnen und Schüler, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte entweder

 

- Bezieher von SGB II- Leistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder

           

- Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld oder

 

  -   in einem vergleichbaren finanziellen Engpass sind (= Härtefall,           z. B. Familien, denen infolge des kürzlichen Tods des Haupternährers tatsächlich nur eine geringe Summe für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht).

 

 

Ganztagsschulen sind

 

an der Gangolfschule                        (SJ 2009/ 2010 Klassen 1- 3

                        (gebunden)                                      mit 65 Schülern)

                                

an der Heidelsteigschule                 (Klassen 5 - 9 mit 97

(gebunden)                                      Schülern)

 

am Kaiser- Heinrich Gymnasium

(gebunden)                                     (Klassen 5 - 8 mit ca. 70 Schülern aus Stadt und Landkreis Bamberg)

 

und am Dientzenhofer-Gymnasium

(offen)                                               (2 Gruppen mit 50 Schülern aus Stadt und Landkreis Bamberg)

            eingerichtet.

 

            Begriffserläuterung:

            Schulen an denen ein Ganztagszug mit häufig rhythmisiertem Unterricht eingerichtet ist, werden als „Gebundene Ganztagsschulen“ bezeichnet. Schulen mit Angeboten der ganztägigen Förderung und Betreuung im Anschluss an den Vormittagsunterricht sind „Offene Ganztagsschulen“.

 

 

 

 

Eine Mittagsbetreuung (mit Mittagessen) besuchen z. Zt.

 

an der Hainschule:                  60 Kinder

 

an der Wunderburgschule:      20 Kinder

 

an der Domschule:                  19 Schüler

 

Wie viel von den insgesamt ca. 330 Schülerinnen und Schülern für eine Bezuschussung der Essenskosten in Frage kommen bzw. diesen Zuschuss beantragen, kann nur geschätzt werden.

Nach Rücksprache mit den Schulen geht die Verwaltung von ca. 1/3 aus.

 

Da ein städtischer Zuschuss an den des Freistaates Bayern gekoppelt wäre, käme eine Bewilligung erst zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 in Frage.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.      Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.   Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Stadt Bamberg ab dem Schuljahr 2010/2011 bedürftigen Schülerinnen und Schülern an Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung einen Zuschuss zum Mittagessen in Höhe von 200 Euro pro Schuljahr.

 

3.   Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 22.04.2009 ist hierdurch geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von ca. 11.000 Euro für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Sonderrücklage „Mittagessen an Volksschulen“

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Sachkosten: ca. 22.000 Euro

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 


 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Wie von dem Schulverwaltungs- und Sportamt unter Ziffer I der Vorlage Nr. VO/2009/0282-40 für die Sitzung am 28.07.2009 (Finanzsenat) und 29.07.2009 (Stadtrat) zutreffend ausgeführt wurde, haben Finanzsenat und Stadtrat unter Berücksichtigung

§                der Empfehlung des Kultursenates vom 26.03.2009 und

§                der aktuellen Berechnungen (siehe handschriftliche Berichtigungen in der für die Sitzung des Finanzsenates am 28.07.2009 vorgesehenen Vorlage – als Anlage 2 beigefügt)

nunmehr über eine Ausweitung stets wiederkehrender freiwilliger Leistungen im Volumen von insgesamt mindestens 124.000 € p. a. (Bruttoprinzip) bzw. mit einer Nettobelastung für den städt. Verwaltungshaushalt von mindestens 102.000 € zu entscheiden. Die angeführten Beträge setzen sich folgendermaßen zusammen:

§                80.000 € für den Zuschuss zur Mittagsbetreuung (vorhandene HSt. 21500.70020) und

§                44.000 € für den Zuschuss zum Mittagessen (ggf. bei HSt. 21500.57900), wobei der Freistaat Bayern einen Kostenersatz von 50 % bzw. 22.000 € leisten würde (ggf. HSt. 21500.16100).

 

Die angegebenen Gesamtbeträge spiegeln (selbst aus der Sicht des Fachamtes) das für die Stadt Bamberg als potentiellen Zuschussgeber günstigste aller denkbaren Szenarien wider, weil im Genehmigungsfall

§                … mit einem steigenden Bedarf an Mittagsbetreuung und folglich mit einer nicht abzuschätzenden Erhöhung des Gesamtzuschusses zu rechnen wäre

(Hintergrund: Der derzeit von den Eltern an den Träger der Mittagsbetreuung zu zahlende Eigenanteil würde durch eine Bezuschussung deutlich sinken.),

§                … als Folge eines steigenden Bedarfes an Mittagsbetreuung

*             … zusätzliche Räume vorzuhalten wären, die ggf. erst geschaffen werden müssten (= Folgekosten bei Bauausgaben im Vermögenshaushalt, Gruppe 94, möglicherweise im sechsstelligen Bereich, Höhe ungewiss) sowie

*             … zusätzliche Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenstände (z. B. Mobiliar für Speiseräume, Küchen) erworben werden müssten (= Folgekosten bei der Beschaffung beweglichen Anlagevermögen, Gruppe 935, ggf. im sechsstelligen Bereich, Höhe ungewiss),

§                … ein Betrag in Höhe von 200 € je bedürftigem Schüler ab dem Haushaltsjahr 2010 haushaltsrechtlich bereitzustellen wäre, während die Zahl berechtigter bzw. für den Zuschuss infrage kommender Schüler „nur geschätzt“ werden könne. Damit stünde ernsthaft zu befürchten, dass sich der kalkulierte Zuschussbedarf i. H. v. jährlich 22.000 € (ab 2011) bzw. anfänglich 11.000 € (Rumpfjahr 2010) als deutlich zu niedrig erweist und weiter aufgestockt werden müsste.

 

Die tatsächlichen Kosten für die beiden Zuschussarten dürften vor diesem Hintergrund bei einem Vielfachen des dargestellten Ausgabebedarfes liegen.

 

Aus diesen und aus den nachfolgend angeführten weiteren Gründen sollte dringend von der avisierten Bezuschussung sowohl der Mittagsbetreuung als auch des Mittagessens i. R. zusätzlicher freiwilliger Leistungen und damit als weitere Dauerbelastungen im Verwaltungshaushalt Abstand genommen werden:

 

§                Mit Schriftsatz vom 19.02.2010 genehmigte die Regierung von Oberfranken die Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2010 unter Hinweis auf das vom Stadtrat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept, das bis auf weiteres fortzuführen sei, und auf begonnene Konsolidierungsmaßnahmen, die „mit Nachdruck fortzusetzen“ seien.

Explizit „erwartet“ die Rechtsaufsichtsbehörde, „dass die Stadt gerade bei den freiwilligen Leistungen keine weiteren Dauerverpflichtungen eingeht“.

Unverhohlen kritisiert die Regierung von Oberfranken die unzureichende Finanzierung aus dem Verwaltungshaushalt, wo die Pflichtzuführung dieses Mal zwar auf Planzahlenbasis ausgewiesen werden könne, aber „doch erst nachdem ein etwa gleich hoher Betrag vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zurückgeführt worden ist“. Die Stadt Bamberg sei damit nicht mehr in der Lage, „aus laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben zu decken und darüber hinaus die Tilgungsleistungen des Vermögenshaushaltes zu erwirtschaften.“ Bedenklich sei auch der Umstand, dass sich die strukturelle Schwäche des Verwaltungshaushaltes auch während der Finanzplanungsjahre nicht wesentlich verbessere.

 

Die Regierung beziffert die freiwilligen Leistungen für das Haushaltsjahr 2010 auf 10,6 Mio. €. Wie schon im Haushaltsjahr 2009 findet sich die mit Abstand größte Ausgabeart bei Gruppierung 70/71, also bei den Zuweisungen und Zuschüssen im Verwaltungshaushalt.

Schließlich mahnt die Regierung, doch zu bedenken, dass es äußerst schwierig sei, eingegangene Verpflichtungen im Bereich der freiwilligen Leistungen bei einer Verschlechterung der Haushaltslage wieder zurück zu nehmen und schon deshalb keine neuen dauerhaften Belastungen mehr auf sich zu bürden.

 

§                Für die Zuschüsse zur Mittagsbetreuung (Planansatz 80.000 €) sowie zum Mittagessen wäre die Finanzierung bei Auflösung der entsprechenden Sonderrücklage allenfalls im Haushaltsjahr 2010, nicht aber in den mit Blick auf die kommunalen Einnahmen weitaus problematischeren Folgejahren 2011 und 2012 gesichert.

Außerdem sind durch die vom Finanzsenat bzw. vom Stadtrat bis dato beschlossenen freiwilligen Leistungen i. H. v. insgesamt 1.276.409 € „im Bereich familienfreundliches Bamberg“ jegliche Spielräume mehr als ausgereizt (vgl. dazu Anlage 1 – Gesamtübersicht freiwillige Leistungen).

 

§                Angesichts der sich abzeichnenden dramatischen Haushaltsentwicklung in 2010 mit wegbrechenden Einnahmen, absehbaren Mittelerhöhungen in Millionenhöhe (insbes. beim stark gekürzten Gebäudeunterhalt, den Bewirtschaftungskosten für Räume und diversen Sachausgeben) sowie einer längst aufgelösten und folglich fehlenden freien Rücklage sind dauerhafte Mehrausgaben innerhalb des Verwaltungshaushaltes ohne ausreichenden und dauerhaften Deckungsvorschlag nicht finanzierbar.

 

§                Die Tendenz steuerlicher Mindereinnahmen wird sich zudem ab dem HJ 2010 durch das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz sowie das vom Bund in 2009 forcierte Konjunkturpaket II, das Steuerentlastungen zur Konjunkturbelebung vorsieht, weiter verstärken.

Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die absehbare Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer hingewiesen. Schon im Haushaltsjahr 2009 mussten Mindereinnahmen von ca. 4 Mio. € und damit ein Rechnungsergebnis von ca. 29 Mio. € gegenüber dem Planansatz von 33 Mio. € aufgefangen werden (vgl. HSt. 90000.00300).

Im Haushaltsjahr 2010 dürften die Einnahmen nach derzeitigem Erkenntnisstand mit max. 25 Mio. € mindestens 13 Mio. € unter dem für die mittelfristige Finanzplanung bedeutsamen 10-Jahres-Durchschnitt liegen.

 

§                Auch die Hoffnung auf höhere Schlüsselzuweisungen in künftigen Haushaltsjahren muss gedämpft werden, weil zu erwarten ist, dass aufgrund der Entwicklung der Steuereinnahmen in vielen kreisfreien Städten in Bayern eine größere Zahl von Kommunen in den Genuss dieser Mittel kommen und der Anteil der Stadt Bamberg dadurch deutlich geringer ausfallen wird.

 

Aus Sicht des Finanzreferates erscheint es daher auf Dauer nicht vertretbar, dem Haushalt der Stadt Bamberg (über die bisher beschlossenen Dauerbelastungen hinaus) weitere freiwillige Leistungen aufzubürden.

Das Referat 2 empfiehlt dem Finanzsenat und dem Stadtrat, weder die Mittagsbetreuung noch das Mittagessen bedürftiger Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen und an Grundschulen mit Mittagsbetreuung in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 (bzw. in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012) aus Eigenmitteln zu bezuschussen.

 

 

Bamberg, 17.03.2010

Referat 2

 

 

 

Bertram Felix

Berufsmäßiger Stadtrat

 

 

Amt 20:      __________________

                          (Peter Distler)

 

 

 

SG 200:      __________________

                      (Thomas Friedrich)

 

 

 

SG 200:      __________________

                        (Helmut Regus)

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