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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0793-30

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

a)      Der Bürgerverein Sand, Frau Gisela Bosch, hat am 09.05.2009 bei Herrn Oberbürgermeister angeregt, durch die Einführung eines Pflichtpfands für Gaststätten im Sandgebiet sicherzustellen, dass das durch deren Getränkeverkauf nach außen entstehende Müllaufkommen reduziert wird.

 

         In seiner Sitzung vom 29.07.2009 hat der Bamberger Stadtrat deshalb die „Verordnung der Stadt Bamberg über das Verbot für Gaststätten für den Verkauf von Getränken in Behältnissen aus Glas und Keramik während der Sandkirchweih zum Verzehr auf der Straße“ beschlossen. Diese Verordnung gilt bis zum 30.06.2011.

 

         Wie der Ablauf der Sandkirchweih 2009 gezeigt hat, haben sich die in dieser Verordnung getroffenen Beschränkungen für die im Festgebiet ansässigen Gastronomen bestens bewährt.

 

         Sinn dieser Regelungen war es das Müllaufkommen im Festgebiet zu reduzieren. Eine deutliche Entschärfung des Verletzungsrisikos durch herumliegende Scherben und Splitter war ebenfalls beabsichtigt.

 

         Nach Auskunft der Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH hat sich die vom Entsorgungs- und Baubetrieb beseitigte und in Rechnung gestellte Müllmenge halbiert. In der sicherheitsrechtlichen Nachbesprechung zur letztjährigen Sandkirchweih wurden von Polizei und Rettungsdienst keine Schnittverletzungen vorgetragen.

 

         Einige als uneinsichtig bekannten Gastwirte sind allenfalls dazu übergegangen, ihren Gästen Getränke in Papp- und Plastikbechern mit auf die Straße nehmen zu lassen.

 

         Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass sich diese Verordnung aus Sicht der Sicherheitsbehörden und der Veranstalterin der Sandkerwa bewährt hat. Sie soll deshalb beibehalten werden.

 

b)      Nachdem es sich bei der Sandkirchweih 2010 um die 60-jährige Jubiläumskirchweih handelt, möchten der Bürgerverein 4. Distrikt und die Bamberger Sandkerwa Veranstaltungs GmbH dieses Fest vom Mittwoch, den 18. bis Dienstag, den 24. August 2010 feiern.

 

         Konkret bedeutet dies, dass die Sandkerwa 2010 einen Tag früher beginnt (Mittwoch statt Donnerstag) und einen Tag später zu Ende geht (Dienstag statt Montag). Das Abschlussfeuerwerk wäre dann auch erst am Dienstag, 24. August 2010.

 

         Sicherheitsrechtlich ist aus Sicht des Ordnungsamtes zu bemerken, dass die Kirchweihtage mit dem stärksten Besucheraufkommen die Wochenendtage (Freitag, Samstag, Sonntag) sind. Durch die beantragte Jubliläumsverlängerung der Sandkirchweih um zwei Tage besteht auch Anlass zur Hoffnung, dass sich das Besucheraufkommen besser auf die dann insgesamt sieben Kirchweihtage verteilt.

 

         Die zu der möglichen anlassbezogenen Kirchweihverlängerung befragte Polizei teilte mit, dass dort prinzipiell auch keine sicherheitsrechtlichen Einwendungen bestehen (siehe Anlage). Wünschenswert wäre aus polizeilicher Sicht allerdings eine allgemeine Sperrzeitverlängerung in der Bamberger Innenstadt für die Zeit der Sandkirchweihtage.

 

         Dieser nunmehrige Vorschlag der Polizei war schon in den Vorjahren Anlass von Diskussionen im Rahmen der Sicherheitsbesprechungen zu den Sandkirchweihen. Das Ordnungsamt wird diesbezüglich noch Gespräche und Verhandlungen mit den jeweiligen Interessenvertretern führen und dem Stadtrat zeitnah hierüber berichten.

 

         Insgesamt wird jedoch vorgeschlagen, der aus Anlass der 60-jährigen Sandkirchweihjubiläums beantragten Verlängerung der Sandkirchweih um zwei Tage zuzustimmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.                  Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

2.         Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums der Sandkirchweih im Jahr 2010 wird ausnahmsweise folgendes genehmigt:

 

a)                   Beginn der Sandkirchweih bereits am Mittwoch, 18.08.2010.

 

b)                  Ende der Sandkirchweih am Dienstag, 24.08.2010.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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