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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1401-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Das auf dem Grundstück bestehende Gebäude der Caritas soll abgebrochen werden. Auf diesem Grundstück  ist ein dreigeschossiges Wohngebäude mit ausgebautem Mansarddach mit 15 Wohnungen und Tiefgarage geplant. In der Tiefgarage werden 27 Stellplätze vorgesehen.

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 23,49 m Länge: 23,49 m Traufhöhe: 11,18 m 

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 25.08.2017

        vollständig:

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: allgemeines Wohngebiet

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung

begriffenen Bebauungsplanes Nr. 124 F, Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2016

Die öffentliche Auslegung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Das Vorhaben wurde außerdem im Stadtgestaltungsbeirat behandelt.

 

Das Volumen des Wohnhauses und die Geschossigkeit sind städtebaulich und planungsrechtlich zu befürworten.

    

 

Die Balkone überschreiten den zukünftigen Baurahmen. Geplant sind 2,80 m tiefe Balkone, zulässig sind nur 2,00 m tiefe Überschreitungen der Baurahmen durch Balkone, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der Fassadenlänge betragen. Aus städtebaulichen und planungsrechtlichen Gründen kann die Überschreitung um weitere 80 cm befürwortet werden, da das Erscheinungsbild der Umgebung nicht beeinträchtigt oder gestört wird. 

 

Die Einfriedungen zu den Nachbarn sind im neuen Bebauungsplan als offene Zaunanlage bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig. Das Vorhaben sieht eine massive Einfriedung mit einer Höhe von 2,0 m zum nordöstlichen Nachbargrundstück (Fl. Nr. 3113/2) vor. Hier sind besonders die denkmalpflegerischen Belange zu beachten. Die Denkmalpflege hat keine Einwände gegen die geplante Einfriedung.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja: teilweise nein: fehlende Unterschriften werden zur Zeit eingeholt

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 27 anrechenbar: 0nachzuweisen: 27

Nachweis auf Baugrundstück: 27

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 46anrechenbar: 0        nachzuweisen: 46

Nachweis auf Baugrundstück: 52

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

Parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 124 F wurde mit Beschluss des Bau- und Werksenates vom 06.12.2016 eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Aus planungsrechtlicher Sicht kann die beantragte Wohnbebauung von der o. g. Veränderungssperre im Sinne einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB ausgenommen werden.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der Ausnahme von der Veränderungssperre und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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