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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1408-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Der Waldorfkindergarten in Bamberg möchte eine „Waldgruppe“ einrichten. Hierzu wird auf dem geplanten Gelände ein Waldkindergartenwagen aufgestellt. Der Wagen wird in Fachwerkbauweise aus Nadelholz mit Zwischendämmung errichtet. In der Waldgruppe sollen 16 - 18 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden.

Die Kinder können zu Fuß oder mit dem Fahrrad direkt zum Grundstück am Sylvanersee gebracht werden. Für Eltern, denen dies nicht möglich ist, wird an der Bushaltestelle am Sylvanersee ein Treffpunkt eingerichtet, an dem die Kinder von einer Erzieherin erwartet und dann zum Grundstück begleitet werden.

An dem Standort ist es möglich, Gemüse und Blumenbeete zu pflegen. Die Nähe das Waldes und tägliche Ausflüge in den Wald schenken den Kindern ganz besondere Erfahrungen.

Das Grundstück ist aus Sicht des Stadtjugendamtes bestens für die geplante Nutzung geeignet.

Im Rahmen der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in der Stadt Bamberg ist festzustellen, dass aktuell ein Mangel in allen Betreuungsbereichen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) besteht, auch im Stadtteil Gaustadt. Die Ausweitung des Platzangebotes wird seitens des Stadtjugendamtes ausdrücklich begrüßt.

Größe des Bauvorhabens: Waldkindergartenwagen

Breite: 3,00 m + 2,50 m TerrasseLänge: 10,00m 3,00 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 25.09.2017

        vollständig:


Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Außenbereich (§ 35 BauGB) – sonstiges Vorhaben

 

Teilplan Art der Nutzung:

Das Vorhaben befindet sich in einer Fläche, die als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Nachrichtlich ist eine weitere Wasserschutzzone übernommen.

 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine Ackerbaufläche. Ferner ist als landschaftliches Gliederungselement eine Fläche mit besonderer Bedeutung Klimaschutz ausgewiesen. Das Vorhaben befindet sich ebenfalls innerhalb eines regionalen Grünzugs.

 

Das geplante Vorhaben zählt nicht zu den privilegierten Nutzungen, gleichwohl kann der geplanten Nutzung eine grundlegende öffentliche Bedeutung zugesprochen werden.

 

Das Vorhaben sieht eine Nutzung im Außenbereich vor, die den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht (Flächen für die Landwirtschaft). Aus planungsrechtlicher Sicht sind somit öffentliche Belange zumindest betroffen.

 

Der Standort kann befürwortet werden, wenn naturschutzfachliche und wasserschutzrechtliche Belange nicht beeinträchtigt sind und erforderliche Auflagen erfüllt werden.

 

Aus verkehrlicher Sicht ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge nicht direkt zu dem geplanten Standort zum Zwecke des Abholens oder Bringens fahren dürfen. Diese Anordnung muss im Bereich der Bushaltestelle an der Seewiesenstraße erfolgen.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 2anrechenbar: 0  nachzuweisen: 2

Da am Waldkindergarten keine Stellplätze möglich sind, werden in diesem Einzelfall die erforderlichen Stellplätze für die Erziehungskräfte am Waldorfkindergarten Rattlerstr. 1 nachgewiesen.

 

 

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 3anrechenbar: 0        nachzuweisen: 3

Nachweis auf Baugrundstück: 3

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

Wasserrecht und Naturschutz wurden geprüft. Die Aufstellung des Waldkindergartenwagens ist an diesem Standort möglich. Auflagen werden in den Baubescheid übernommen.

Es werden keine Leitungserschließungen benötigt. Es steht eine Trockentoilette zur Verfügung.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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