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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1410-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung am 26.10.2017 im Pfarrsaal Maria Hilf wurde seitens Frau Zeier im Namen weiterer Eigentümer und Mieter der Häuser Hans-Böckler-Straße 1-7 sowie den Herren Manfred Dirauf, Hans-Joachim Schiffmeyer und Hans-Jürgen Meinhardt (siehe hierzu sinngemäß gleichlautender Antrag) folgender Antrag gestellt:

 

Die Dimension des geplanten Wohnbauvorhabens auf dem Gelände des Autohauses Sperber am Kunigundendamm 80 ist auf maximal 5 Stockwerke zu begrenzen. Diese Höhe weisen auch die unmittelbaren Nachbargebäude auf.

 

Stellungnahme des Baureferats

 

Für den Bereich Kunigundendamm 80 weist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 241 M derzeit ein Gewerbegebiet aus. Zur Realisierung einer Wohnbebauung ist daher eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. 

 

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger zwei Mal die Gelegenheit, Ihre Anregungen einzubringen. Darüber hinaus haben auch die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zwei Mal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und die verschiedenen Belange gegeneinander abgewogen. Die Behandlung der Stellungnahmen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird anschließend dem Bau- und Werksenat zum Beschluss vorgelegt.

 

Das Baureferat schlägt vor die oben genannte Thematik  der zulässigen Geschossigkeit im Rahmen des anstehenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 241 ZB zu klären, um dem Verfahren nicht vorwegzugreifen. Somit wird sichergestellt, dass alle eingehenden Anregungen und Belange gegenüberstellend betrachtet und gerecht abgewogen werden können. Die oben genannten Einwendungen der Nachbarn werden als Stellungnahme gewertet und fließen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung als Anregung in das Verfahren mit ein.

 

Die erste Behandlung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 241 ZB für den Bereich Kunigundendamm 80 ist im Bau- und Werksenat am 17. Januar 2018 vorgesehen. Im Falle einer positiven Behandlung wird die frühzeitige Beteiligung voraussichtlich im Februar beginnen. Innerhalb eines mindestens dreiwöchigen Zeitraums hängen die Planunterlagen im Stadtplanungsamt zur Einsicht aus und können auch über das Internet eingesehen werden.

 

Aktuell sieht die Planung der Klappan-Gruppe ein vier- bis achtgeschossiges Wohngebäude vor, das in einem heterogenen Umfeld zwischen der südlich angrenzenden fünfgeschossigen Bebauung (IV + Staffelgeschoss) und der zehngeschossigen Bebauung im Norden vermittelt. Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, sind auch Ansichten, Schnitte und Grundrisse Teil der ausliegenden Unterlagen, so dass sich die Öffentlichkeit ein umfassendes Bild von der Planung machen kann. Darüber hinaus wurden als Beurteilungsgrundlage bereits ein Verkehrsgutachten, eine schalltechnische Untersuchung sowie eine Verschattungsstudie vom Vorhabenträger in Auftrag gegeben. Die Gutachten sind ebenfalls Gegenstand der Beteiligung und können von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Da es sich um ein städtebaulich bedeutendes Vorhaben handelt, soll das Vorhaben zudem 2018 erneut im Stadtgestaltungsbeirat behandelt werden.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.
  2. Der Antrag aus der Bürgerversammlung am 26.10.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.
  3. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Antragssteller über die Behandlung zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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