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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1416-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Bereits im Jahr 2016 wurden Überlegungen zur Eröffnung einer Waldgruppe durch den Waldorf Kindergarten e.V. an das Stadtjugendamt herangetragen. Ende 2016 wurde diese Maßnahme auch in die KiTa-Offensive aufgenommen. In der Folge wurden vom Kindergartenträger verschiedene Standorte für den notwendigen Bauwagen mit Umgriff zur Prüfung an das Bauordnungsamt gegeben. Die Überprüfung gestaltete sich nicht ganz einfach, führte aber letztlich zunächst zu einem Standort direkt unterhalb des bestehenden Kindergartengebäudes.

 

Im Laufe der weiteren Vorbereitungen wurde dann aber vom Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg mitgeteilt, dass im Umgriff des gewählten Standortes eine große Hochwasserschutzmaßnahme geplant ist, für die derzeit auch die Grundstücksverhandlungen geführt werden. Zumindest im Zeitraum dieser Baumaßnahme wäre der Betrieb einer Waldgruppe in diesem Bereich dann nicht möglich und eventuell auch danach beeinträchtigt, da dieser Bereich dann bei extremen Hochwassern als Überschwemmungsbereich dienen sollte.

 

Schließlich gelang es dann doch ein geeignetes Grundstück zu finden. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 169/2 liegt in Gaustadt, südlich des Sylvanersee (siehe beiliegenden Lageplan). Der vom Verein eingereichte Bauantrag zur Aufstellung eines entsprechenden Bauwagens wurde zwischenzeitlich vom Bausenat der Stadt Bamberg genehmigt. Der Betrieb der Waldgruppe soll zum 01.09.2018 aufgenommen werden.

 

Nach der Konzeption des Kindergartens ist die Waldgruppe für eine Kinderzahl von maximal 18 Kindern konzipiert. Die Bring- und Holsituation ist ebenfalls unkritisch geregelt, da die Eltern die Kinder am bestehenden Kindergartengebäude bringen und abholen. Der Weg zum Bauwagen ist, wie bei Waldkindergärten üblich, bereits Teil des pädagogischen Kindergartentages.

 

Neben der kindbezogenen Förderung hat der Träger auch die Bezuschussung des zu beschaffenden Bauwagens sowie der Herrichtungsarbeiten auf dem Grundstück beantragt. Nach dem beiliegenden Kostenvoranschlag betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 80.000,00 €. Für die Stadt Bamberg bedeutet dies bei einem Zuschuss von 50 % gemäß der städtischen Richtlinien einen Beitrag von 40.000,00 €, der aus dem BR 516 (freiwillige Investitionszuschüsse für Bau-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen) entnommen werden kann. Eine staatliche Förderung scheidet wegen der Bagatellgrenze von 100.000,00 € aus.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Dem Waldorf Kindergarten e.V. wird für die Anschaffung des Schäferwagens ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von maximal 40.000,00 € gewährt. Der Zuschussbetrag ist bei Haushaltsstelle 47420.70890 bereitzustellen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 40.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: ca. 23.000,00 € kindbezogene Förderung.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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