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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1421-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Am 31.08.2017 wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration endlich die Förderrichtlinien für das 4. Sonderinvestitionspaket veröffentlicht. Leider brachten diese nicht ganz die zunächst in Aussicht gestellte Förderkulisse. Nachstehend werden die grundlegenden Förderkriterien dargestellt:

 

  1. Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze; zusätzlich bedeutet grundsätzlich neue Plätze bzw. Plätze, welche ohne die Erhaltungsmaßnahmen im Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie ersatzlos wegfallen würden;
  2. Die Begrenzung auf zusätzliche Plätze bedeutet auch, dass für die Projekte, die eine Generalsanierung oder einen Ersatzneubau zum Inhalt haben, zunächst ein Gutachten über den Zustand der Gebäude in erstellt werden muss. Für die Maßnahmen der Kindergärten St. Johannes, St. Anna und Jean Paul wurden diese Gutachten beauftragt. Ob die vorgenannten Maßnahmen nach dem 4. SIP gefördert werden können ist derzeit noch offen und kann erst nach Vorlage der Gutachten geklärt werden.
  3. Die Höhe der Förderung aus dem Sonderinvestitionsprogramm beträgt 35% zusätzlich zur regulären FAG-Förderung, begrenzt auf insgesamt maximal 90%. Für Bamberg bedeutet dies bei einem FAG-Fördersatz von zuletzt 62,5%, dass die Maximalförderung mit 90% erfolgt;
  4. Die Bagatellgrenze für die Fördermaßnahmen beträgt 100.000,00 €.

 

Das Jahr 2017 war geprägt von vielen vorbereitenden Gespräche, Abstimmungen und Klärungen. Die auf den KiTa-Gipfeln mit den Freien Trägern geplanten Projekte sind alle einige gute Schritte vorangekommen, wobei gewisse zeitliche Verzögerungen durch die Stadt Bamberg bzw. durch das Stadtjugendamt nicht beeinflusst werden konnten und können. Neu in der Liste dazugekommen sind die Projekte auf dem Festplatzgelände am Ochsenanger in Gaustadt sowie der Einbau einer zweiten Kindergartengruppe im Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg. Bei letzterer Maßnahme muss aufgrund der nach und nach entstandenen Einrichtung nun ein räumliches Gesamtkonzept erstellt werden, damit eine gut funktionierende Kindertageseinrichtung entstehen kann. Dies wurde dem Träger beim Ortstermin am 20.11.2017 auch so mitgeteilt. Eine Besichtigung zur geplanten Maßnahme mit der Regierung von Oberfranken hat Anfang Januar stattgefunden. Die Ergebnisse werden in die Planung des Architekten mit einfließen. Die diesbezüglichen Anträge der CSU- und der BA-Stadtratsfraktion sind hiermit behandelt.

 

Die im Rahmen der KiTa-Offensive genannten Projekte gilt es nun mit den beteiligten Trägern zur Entscheidungsreife zu bringen. Zum Stand der einzelnen Maßnahmen haben wir in der beigefügten Tabelle abgebildet, welche Maßnahmen sich in welchem Stadium der Umsetzung befinden.

 

Bezüglich der Möglichkeit von Provisorien konnte der Vorschlag, die Container beim Stadtarchiv zu nutzen, leider nicht umgesetzt werden. Da jedoch viele der Maßnahmen erst gegen Ende 2018 bzw. in 2019 zum Tragen kommen, ist die Verwaltung weiterhin bemüht, vorübergehende Lösungen zu finden. Der diesbezügliche Antrag der BA-Stadtratsfraktion vom 20.10.2017 ist hiermit behandelt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

  1. Die Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.12.2017 und der BA-Stadtratsfraktion vom 20.10.2017 und 30.11.2017 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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