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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1429-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg hat die Aufgabe, den Schulaufwand der staatlichen Gymnasien innerhalb seines räumlichen Wirkungsbereiches sowie den Schul- und Personalaufwand des Eichendorff-Gymnasiums zu tragen. Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung sind der Landrat des Landkreises Bamberg sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg im jährlichen Wechsel. Von Seiten der Stadt Bamberg ist somit der Oberbürgermeister geborenes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gymnasien. Darüber hinaus entsendet die Stadt Bamberg drei weitere Verbandsräte in die Verbandsversammlung (gekorene Mitglieder). Jeder Verbandsrat besitzt für den Fall seiner Verhinderung einen Stellvertreter. Vertreter des Oberbürgermeisters (in seiner Funktion als Vertreter der Stadt Bamberg, nicht in seiner Funktion als Vorsitzender der Verbandsversammlung) ist grundsätzlich der jeweilige Vertreter im Amt, d.h. zunächst Herr Bürgermeister Dr. Lange. Zugleich ist Herr Bgm. Dr. Lange einer der von der Stadt Bamberg entsandten (gekorenen) Verbandsräte.

 

Aktuell stellt sich die Zusammensetzung der Verbandsversammlung in Bezug auf die städtischen Vertreter wie folgt dar:

 

Mitglieder:Stellvertreter:

Verbandsrat 1:OB Andreas StarkeBgm. Dr. Christian Lange

Verbandsrat 2:Bgm. Dr. Christian LangeDr. Franz-Wilhelm Heller

Verbandsrat 3:Martin PöhnerBgm. Wolfgang Metzner             

Verbandsrat 4:Wolfgang GraderUrsula Sowa

 

Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung sowie die entsprechende Entsendung von Verbandsräten sind im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommZG) geregelt. Dort heißt es in Art. 31 Abs. 3 Satz 3, dass Verbandsräte sich nicht untereinander vertreten können. Dies impliziert laut Kommentar zum KommZG, dass der zweite Bürgermeister für die Vertretung des ersten Bürgermeisters nicht mehr in Frage kommt, sofern er selbst gekorener Verbandsrat ist. Dies trifft im vorliegenden Fall zu, so dass nun eine neue Regelung für die Vertretung von Herrn Oberbürgermeister (in seiner Funktion als Vertreter der Stadt Bamberg) gefunden werden muss.

 

Vorgeschlagen wird, dass künftig der 3. Bürgermeister, Herr Metzner, das Amt des Stellvertreters von Herrn Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vertreter der Stadt Bamberg in der Verbandsversammlung ausübt. Herr Bgm. Dr. Lange bleibt gekorener Verbandsrat. Da jedoch Herr Bgm. Metzner bisher Stellvertreter von Herrn Pöhner ist, ist in der Folge ein neues Ersatzmitglied für Herrn Pöhner zu bestellen. Hierfür wird Herr Holland vorgeschlagen. Somit würde sich künftig die Verbandsversammlung in Bezug auf die städtischen Vertreter wie im Beschlussantrag dargestellt zusammensetzen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt Bamberg entsendet folgende Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg:

Mitglieder:Stellvertreter:

Verbandsrat 1:OB Andreas StarkeBgm. Wolfgang Metzner

Verbandsrat 2:Bgm. Dr. Christian LangeDr. Franz-Wilhelm Heller

Verbandsrat 3:Martin PöhnerFelix Holland

Verbandsrat 4:Wolfgang GraderUrsula Sowa

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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