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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1454-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern (ZV TBN) entsendet jedes Verbandsmitglied einen Verbandsrat. Die Stadt Bamberg wird nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kraft Amtes durch den Oberbürgermeister vertreten (Art. 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG).

Im Falle seiner Verhinderung wird die Vertretung der Stadt Bamberg durch den Bürgermeister wahrgenommen (Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KommZG).

Mit Zustimmung der eben Genannten können andere Personen als Vertreter der Stadt Bamberg benannt werden. Hierzu ist ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg notwendig (Art. 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG).

Hiervon hat die Stadt Bamberg Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2008 wurde Herr Bertram Felix als Verbandsrat bestellt. Als stellvertretender Verbandsrat wurde mit Beschluss vom 24.10.2007 und vom 23.10.2013 Herr Hubert Baumann in seiner damaligen Funktion als Leiter des Schlacht- und Viehhofs bestellt.

Nachdem die Leitung des Schlacht- und Viehhofs inzwischen durch Herrn Robert Sporer übernommen wurde, schlägt die Verwaltung im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter Herrn Bürgermeister vor, Herrn Hubert Baumann abzuberufen und Herrn Robert Sporer (Amt 71) als stellvertretenden Verbandsrat rückwirkend zum 01.01.2018 zu bestellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Abberufung von Herrn Hubert Baumann und der Bestellung von Herrn Robert Sporer als stellvertretenden Verbandsrat für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern gemäß Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung rückwirkend zum 01.01.2018 wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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