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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1456-50

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Das Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferat hat im Vollzug der Nr. 3 des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 29.11.2017 (VO/2017/1328-15) in der Dienstanweisung vom 12.12.2017 für das Amt für soziale Angelegenheiten und das Jobcenter Stadt Bamberg das ab 01.01.2018 gültige Verfahren zur

Anwendung der Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten festgeschrieben.

Gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt – entsprechend den ständigen Vorgaben des Bundessozialgrichtes – auch die Angemessenheitsgrenzen für die Heizung unter Anwendung des bundesweiten

Heizspiegels neu zu regeln und auch hier sogenannte „Nichtprüfungsgrenzen“ für die Heizarten Heizöl, Erdgas und Fernwärme gebildet.

 

Nachdem nun der aktuelle bundesweite Heizspiegel für Deutschland 2017 auf Grundlage des Abrechnungsjahres 2016 im November 2017 veröffentlicht wurde, können die damals festgelegten Werte der Dienstanweisung ab 01.01.2018 angepasst werden, was zu nachstehenden „Nichtprüfungsgrenzen“  führt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße qm 

50

65

75

90

105

15

Heizöl:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert einschl. WW

41,67 €

54,17 €

62,50 €

75,00 €

87,50 €

12,50 €

Richtwert ohne zentrale WW

34,38 €

44,69 €

51,56 €

61,88 €

72,19 €

10,31 €

Veränderung zum Vorjahr

-5,00

-6,50 €

-7,50 €

-9,00

-10,50 €

-1,50 €

Erdgas:

 

Heizkostenvorauszahlung -Richtwert  einschl. WW

51,25 €

66,63 €

76,88 €

92,25 €

107,63 €

15,38 €

Richtwert  ohne zentrale WW

43,96 €

57,15 €

65,94 €

79,13 €

92,31 €

13,19 €

Veränderung zum Vorjahr

-0,83 €

-1,08 €

-1,25 €

-1,50 €

-1,75 €

-0,25 €

Fernwärme:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert  einschl. WW

58,75 €

76,38 €

88,13 €

105,75 €

123,38 €

17,63 €

Richtwert  ohne zentrale WW

51,46 €

66,90 €

77,19 €

92,63 €

108,06 €

15,44 €

Veränderung zum Vorjahr

-1,67 €

-2,17

-2,50 €

-3,00

-3,50 €

-0,50 €

 

Die Dienstanweisung vom 12.12.2017 wird in Nr. 2 durch die oben stehende Tabelle für die Zeit ab 01.01.2018 ersetzt.

 

Besitzstandswahrung:

Sollte in einem Einzelfall in der Vergangenheit eine Entscheidung z.B. höhere Nichtprüfungsgrenze aus dem Vorjahr getroffen worden sein, die günstiger als die Werte in dieser Regelung ist, hat der Leistungsbezieher einen zu wahrenden Besitzstand. Die ursprüngliche Leistung wird bis zur Vorlage der nächsten Heizkostenabrechnung weiterbewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Stadtrat, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten ab 01.01.2018 im SGB II und SGB XII zu beschließen.

 

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße qm 

50

65

75

90

105

15

Heizöl:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert einschl. WW

41,67 €

54,17 €

62,50 €

75,00 €

87,50 €

12,50 €

Richtwert ohne zentrale WW

34,38 €

44,69 €

51,56 €

61,88 €

72,19 €

10,31 €

Veränderung zum Vorjahr

-5,00

-6,50 €

-7,50 €

-9,00

-10,50 €

-1,50 €

Erdgas:

 

Heizkostenvorauszahlung -Richtwert  einschl. WW

51,25 €

66,63 €

76,88 €

92,25 €

107,63 €

15,38 €

Richtwert  ohne zentrale WW

43,96 €

57,15 €

65,94 €

79,13 €

92,31 €

13,19 €

Veränderung zum Vorjahr

-0,83 €

-1,08 €

-1,25 €

-1,50 €

-1,75 €

-0,25 €

Fernwärme:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert  einschl. WW

58,75 €

76,38 €

88,13 €

105,75 €

123,38 €

17,63 €

Richtwert  ohne zentrale WW

51,46 €

66,90 €

77,19 €

92,63 €

108,06 €

15,44 €

Veränderung zum Vorjahr

-1,67 €

-2,17

-2,50 €

-3,00

-3,50 €

-0,50 €

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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