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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1457-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

  1. Anlass der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes 420 A (ehemalige Offizierssiedlung), die der Konversionssenat in seiner Sitzung vom 16.11.2016 beschlossen hat. Der Flächennutzungsplan soll gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes geändert werden.

Mit dem Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der Wohngebäude der ehemaligen US-amerikanischen Wohnsiedlung größtenteils gesichert und die bestehende Siedlung moderat nachverdichtet werden.

 

  1. Geplante Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Zukünftig sollen entsprechend des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 420 A innerhalb des Geltungsbereiches im FNP Wohnbauflächen auf den Bereichen der bereits bestehenden Wohnbebauung und den Bereichen der beabsichtigten Nachverdichtung dargestellt werden. Die Grün- und Freiflächen werden zu großen Teilen entsprechend ihres dichten Baumbestandes als Waldflächen dargestellt. Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein Spielplatz, der erhalten werden soll und entsprechend dargestellt wird.

 

Der Teilplan Landschaftsplan des Flächennutzungsplanes stellt innerhalb des Geltungsbereiches für den bebauten Bereich entsprechend der damaligen Nutzung bereits einen Wohnsiedlungsbereich dar. Zusätzlich wird dieser nun als Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan dargestellt.

 

Entlang der südlichen Grundstücksgrenzen zur Pödeldorfer Straße (Staatsstraße 2281) sind Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich, die den bestehenden, als Schutzgrün ausgewiesen, Lärmschutzwall zur A 73 ergänzen werden.

In diesem Grünstreifen befinden sich gemäß Biotopkartierung auch die bestehenden Biotope Nr. BA-0031-001, BA-0031-003 und BA-0031-005. Da diese Bereiche sich nach dem Fernstraßengesetz bzw. dem Bay. Straßen- und Wegegesetz gleichzeitig auch in der Bauverbots- bzw. Baubeschränkungszone befinden, sind keine Auswirkungen auf die Biotopstrukturen zu erwarten.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß Beschluss des Konversionssenates vom 23.05.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 23.05.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 19.06.2017 bis einschließlich 10.07.2017 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

4. Behandlung der Anregungen

4.1Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 23 Schreiben ein.  Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

4.2       Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen insgesamt 4 Schreiben ein. Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und anonym behandelt.

Ein Großteil der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere der Öffentlichkeit, bezieht sich inhaltlich auf das Konzept des Bebauungsplans 420 A und wird dort ebenfalls behandelt.

5.Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplanänderung

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen in der Planung bzw. ausschließlich des Geltungsbereiches:

 

Geringfügige Erweiterung im Bereich der Kastanienstraße

Die Fläche der Buswendeplatte und des Aufstellbereichs der Sammelcontainer im Bereich der Kastanienstraße kann voraussichtlich von der BImA erworben werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 420 A wird in diesem Bereich erweitert.

 

Streichung der Spielplatzflächen der ehemaligen NATO-Siedlung (Wohnpark am Rothseelein)

Die beiden privaten Spielplätze sowie die Fußwege im Bereich der ehemaligen NATO-Siedlung werden aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Die Flurnummern 1/135 und 1/124 werden unverändert als private Spielflächen (ohne Ausweisung von Fußwegeverbindungen) im Geltungsbereich des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 420 beibehalten. Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan ergeben sich nicht.


Streichung der Waldfläche östlich des Walnusswegs

Die Waldfläche (Flurnummern 1/487 und 1/482) bleibt ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 420 (ehemalige NATO-Siedlung) und wird unverändert erhalten.

 

  1. Änderungsverfahren Landschaftsschutzgebiet Hauptsmoorwald

 

Das Plangebiet befindet sich nach geltender Ausweisung zu überwiegenden Teilen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Hauptsmoorwald. Um die Siedlung in geltendes Planungsrecht überführen zu können, muss die Grenze des Landschaftsschutzgebietes zurückgenommen werden und die Darstellung im geltenden Flächennutzungs- und Landschaftsplan angepasst werden.

 

Ein entsprechender Antrag an das Umweltamt zur Einleitung des Änderungsverfahrens, wurde durch das Stadtplanungsamt am 28.07.2017 gestellt und wird in Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat der Stadt Bamberg derzeit durchgeführt. Die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der ehemaligen Offizierssiedlung muss vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes bzw. Feststellungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  2. Der Konversionssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  3. Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 sowie den Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Der Konversionssenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 07.02.2018 sowie zum Entwurf der Begründung vom 07.02.2018 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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