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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2018/1459-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einleitung:

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates am 27.09.2017 zur teilweisen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Radentscheid Bamberg“ wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Vertretern der Initiative „Radentscheid Bamberg“ (kurz: Initiative) Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine Verständigung über Mittel und Wege für die künftige Förderung des Radverkehrs in der Stadt Bamberg zu erreichen.

 

Hierzu fanden im Zeitraum von Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 zahlreiche Gespräche statt (vgl. hierzu die Übersicht unter Ziff. 2). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Bemühungen erfolgreich waren. Gemeinsam ist es gelungen, bürgerschaftliches Engagement aufzugreifen, um die Infrastruktur für den Radverkehr noch leistungsfähiger zu machen.

 

  1. Chronologie (Auszug):

 

a)Formelle Einreichung des Bürgerbegehrens (Anlage 1) am 01.09.2017

 

b)Feststellung der Zulässigkeit gemäß Art. 18a Abs. 8 GO in der Sitzung des Stadtrates am 27.09.2017 (Anlage 2 - Beschluss)

Festgestellt wurden die Zulässigkeit der Ziele 2, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 sowie die Unzulässigkeit der Ziele 1, 4 und 7. Die Verwaltung wurde weiterhin mit der zeitnahen Führung von Gesprächen mit den Vertretern des Bürgerbegehrens beauftragt.

 

c)Das erste Gespräch mit Vertretern der Initiative „Radentscheid Bamberg“ (kurz: Initiative) fand am 09.10.2017 statt. Dabei wurde erörtert, inwiefern die seitens der Initiative die Entscheidung des Stadtrates zur Feststellung der Zulässigkeit in der Sitzung vom 27.09.2017 akzeptiert werde sowie, dass durch die Verwaltung die zulässig festgestellten Ziele nach dem Beschluss vom 27.09.2017 im Rahmen einer „Faktensammlung“ analysiert und das Ergebnis anschließend gemeinsam diskutiert werden sollen.

d)Im Rahmen einer weiteren Besprechung mit Vertretern der Initiative am 11.11.2017 wurde festgelegt, dass zur Vermeidung eines Bürgerentscheides die Gespräche auf Arbeitsebene fortgesetzt und intensiviert werden sollen, mit dem Ziel der gemeinsamen Definition eines „Maßnahmenpaketes“. In der Sitzung wurden konkrete Termine für Besprechungen auf Arbeitsebene festgelegt.

 

e)In der Sitzung des Ältestenrates am 24.11.2017 informierte Herr Oberbürgermeister die Mitglieder über den Stand der Gespräche mit Vertretern der Initiative sowie den vorgesehenen Zeitplan. Der Ältestenrat sprach die Empfehlung aus, die Gespräche mit den Vertretern der Initiative auf „Arbeitsebene“ fortzusetzen.

 

f)Am 20.11.2017, 30.11.2017 sowie 07.12.2017 trafen sich Vertreter der Verwaltung (unter Beteiligung des Baureferates, des Ordnungsreferates, des Bürgermeisteramtes, des Stadtplanungsamtes, des Kämmereiamtes und des EBB) mit Vertretern der Initiative, um konkrete Inhalte eines möglichen Maßnahmenpakets zu definieren. Ergebnis war der Entwurf „Gemeinsame Erklärung der Initiatoren „Radentscheid Bamberg“ und der Stadt Bamberg“ für das Gespräch am 21.12.2017.

 

g)Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe wurden in einer gemeinsamen Besprechung am 21.12.2017 mit Herrn Oberbürgermeister, Herrn Bürgermeister sowie dem Finanz-, dem Ordnungs- und dem Baureferat erörtert. Vorgelegt wurde der Entwurf einer „Gemeinsamen Erklärung der Initiatoren „Radentscheid Bamberg“ und der Stadt Bamberg“.

 

h)Mit Schreiben vom 21.12.2017 teilten die Vertreter der Initiative eigene Ergänzungswünsche mit.

 

i)                    Am 05.01.2018 fand ein Gespräch von den Vertretern der Initiative mit städtischen Vertretern statt. Dabei wurde über einen Vorschlag der Verwaltung diskutiert, konkrete Maßnahmen für das Jahr 2018 zu definieren sowie ab dem Jahr 2019, zunächst für die Dauer von fünf Jahren, ein jährliches Budget für Radverkehrsmaßnahmen zu definieren. Ein abschließendes Ergebnis konnte hierzu in der Besprechung nicht erzielt werden.

 

j)Mit Schreiben vom 08.01.2018 teilten die Vertreter der Initiative mit, dass sie das einseitige Papier der Initiatoren „Radentscheid Bamberg“ vom 27.12.2017 als alleinige Grundlage für eine mögliche Einigung außerhalb eines Bürgerentscheides ansehen und erklärten, dass für inhaltliche Verhandlungen kein Spielraum mehr bestehe.

 

k)Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung am 10.01.2018 informierten Herr Oberbürgermeister und Herr Zweiter Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden sowie die Sprecherinnen und Sprecher im Umwelt- und Verkehrssenat über den Verlauf sowie den aktuellen Stand der Gespräche mit Vertretern der Initiative Radentscheid. Von den Fraktionsvertretern wurde mehrheitlich signalisiert, dass das Arbeitsergebnis in Form der einseitig ergänzten Erklärung nicht als Grundlage für einen entsprechenden Stadtratsbeschluss zur Vermeidung eines Bürgerentscheids herangezogen werden könne.

 

l)Mit Schreiben vom 10.01.2018 (Anlage 3) an die Vertreter der Initiative teilten Herr Oberbürgermeister und Herr Zweiter Bürgermeister das Ergebnis des Gespräches am 10.01.2018 mit. Die Gesprächsteilnehmer erhielten dieses Schreiben in Kopie.

 

m)Gemeinsames Gespräch von Vertretern des Stadtrates und Vertretern der Initiative am 18.01.2018. Hierbei wurde über die Möglichkeit einer Erledigung des Bürgerbegehrens durch einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates gemäß Art. 18a Abs. 14 GO diskutiert. Die Vertreter der Initiative wollten diese Information zunächst intern diskutieren und anschließend wieder auf die Stadt zugehen.

 


n)Mit E-Mail vom 19.01.2018 (Anlage 4) an Herrn Oberbürgermeister teilten die Vertreter der Initiative mit, dass diese mit der in der Besprechung am 18.01.2018 vorgeschlagenen Vorgehensweise (Beschluss des Bürgerbegehrens mit den sieben zulässigen Zielen durch den Stadtrat, Beschluss des „Maßnahmenpaketes 2018“, Beschluss eines – noch offenen - „Leuchtturmprojekts“, Auslotung von „Radverkehrsbudgets“ für 2019 ff. sowie Bereitstellung der für die Durchführung des Bürgerentscheides anfallenden Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Förderung des Radverkehrs) einverstanden seien.

 

3.Durchführung eines Bürgerentscheids:

 

Nachdem die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zumindest hinsichtlich der Ziele 2, 3, 5, 6, 8, 9 und 10 mit Beschluss des Stadtrates vom 27.09.2017 festgestellt wurde, fordert die Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Vertreter der Bürgerinitiative einer Verlängerung der Frist um bis zu drei Monate zugestimmt haben (Art. 18a Abs. 10 GO). Vorgesehener Termin ist der 18.03.2018.

 

Die Kosten des Bürgerentscheides trägt dabei die Gemeinde, die Kosten für einen Bürgerentscheid sind mit rund 60.000 Euro zu beziffern. Mehr als 500 Wahlhelfer müssten mobilisiert werden, um den Bürgerentscheid am 18.03.2018 durchzuführen. Wenn der Stadtrat zustimmt, kann die verhängte Urlaubssperre aufgehoben werden und die eingesparten Kosten in Höhe von 60.000 Euro können für konkrete Projekte schon in 2018 eingesetzt werden.

 

4. Inhalte eines Bürgerentscheids:

 

Maßgeblich ist das eingereichte Bürgerbegehren in der als zulässig festgestellten Form, welche nachfolgend wiedergegeben wird:

 

Mit dem Bürgerbegehren wird die Fragestellung verfolgt,

ob die Stadt Bamberg die (ursprünglich) zehn Ziele des Begehrens verkehrspolitisch vorrangig verfolgen soll, damit möglichst viel davon umgesetzt werden kann.

 

Die Fragestellung bezieht sich auf die folgenden sieben – zulässigen - Ziele:

 

Ziel 2: Fahrradgerechte und sichere City- und Schulwegrouten

(Die Stadt Bamberg entwickelt das Konzept der Fahrrad-City-Routen weiter und stattet ab einschl. 2018 pro Jahr eine Cityroute mit eindeutiger Wegführung und Wegweisung aus. Die Anlage der Radverkehrsführung soll dabei durchgängig mindestens in Regelbreite, bevorzugt getrennt von anderen Verkehrsarten und nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen.)

 

Ziel 3: Schutz für Rad fahrende an vielbefahrenen Hauptstraßen

(Die Stadt Bamberg stellt in ihrem Zuständigkeitsbereich an allen Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen - sofern nicht anderweitig, z. B. als Fahrradstraße, gelöst - ab einschließlich 2018 pro Jahr zwei Kilometer beidseits verlaufende, zwei Meter breite reine Radverkehrsanlagen mit einem Puffer von einem Meter zu parkenden Kraftfahrzeugen her. Die Radverkehrsführung soll dabei getrennt von anderen Verkehrsarten erfolgen. Ist die Radverkehrsführung nur auf Fahrbahnniveau möglich, werden Schutzeinrichtungen nach dem Vorbild der sog. „protected bike lanes“ hergestellt. Die Herstellung der neuen Radverkehrsanlagen erfolgt nicht zu Lasten des ÖPNV oder des Fußverkehrs.)

 

Ziel 5: Drei Kreuzungen pro Jahr für alle sicherer machen

(Die Stadt Bamberg baut ab einschließlich 2018 jährlich mindestens drei der gefährlichsten Kreuzungen um und beseitigt Gefahrenquellen für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Mittels geeigneter Bürgerbeteiligung werden auch subjektiv unsichere Kreuzungen identifiziert und in den Aktionsplan aufgenommen. Nach jedem schweren Unfall mit Fahrradbeteiligung prüft die Stadt Bamberg, ob die Gestaltung der Kreuzung zu den Ursachen gezählt werden muss. Falls ja, erfolgt innerhalb von sechs Monaten eine Beseitigung der Gefahren durch bauliche Maßnahmen oder Änderung der Verkehrsführung. Die Stadt Bamberg prüft in diesem Zusammenhang, ob das sogenannte „dutch junction design“ Anwendung finden kann.)

Ziel 6: 5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025

(Die Stadt Bamberg richtet im gesamten Stadtgebiet mindestens 5.000 weitere Fahrradabstellplätze bis zum Jahr 2025 ein. Bis Ende des Jahres 2018 entstehenden die ersten 1.000 neuen Radstellplätze. Die Radabstellplätze werden als Gehwege nicht verengende Fahrradbügel installiert, welche eine Sichtbeziehung zum nächsten Abstellplatz aufweisen. Die Verwaltung prüft die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Die steigende Bedeutung von Lastenrädern und E-Bikes wird durch einen barrierefreien Zugang berücksichtigt.)

 

Ziel 8: Radschnellwege für den Pendlerverkehr

(Die Stadt Bamberg entwickelt mögliche Trassen für Radschnellwege. Die Stadt Bamberg bemüht sich um einen Dialog mit dem Landkreis Bamberg und den Nachbargemeinden, um die Trassen möglichst in die Nachbargemeinden weiterzuführen. Bis Ende des Jahres 2018 soll eine Trassenführung festgelegt sein, deren Umsetzung bis Ende des Jahres 2020 von der Stadt Bamberg in deren Zuständigkeitsbereich realisiert wird.)

 

Ziel 9: Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung

(Die Stadt Bamberg schafft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür, dass die Inhalte der vorliegenden Ziele bestmöglich umgesetzt werden können. Werden von Bund oder Freistaat Förderprogramme für den Radverkehr ausgeschrieben, bewirbt sich die Stadt Bamberg zukünftig konsequent mit innovativen Ideen um diese Fördermittel.)

 

Ziel 10: Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren

(Die Stadt Bamberg fördert mit gezielten Kommunikationsmaßnahmen die Einsicht, dass alle von Radverkehrsförderung profitieren, weist mit speziellen Kampagnen auf sicherheitsrelevante Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmenden hin und stellt im Dialog mit dem Einzelhandel mittels Durchführung und Vorstellung von regelmäßigen Erhebungen die wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad heraus. Die Stadt Bamberg verzichtet in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing zukünftig auf das Bewerben von Anreizprogrammen für den motorisierten Individualverkehr wie z. B. eine Parkkostenrückerstattung. Anreizprogramme für die Benutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes werden neu geschaffen. Der städtische Warentransport soll in Zukunft nach Möglichkeit auf Lastenfahrräder verlegt werden.)

 

5.Erledigung des Bürgerentscheides durch Stadtratsbeschluss:

 

Gegenstand einer Verständigung mit der Initiative ist es, dass die zulässigen Ziele des Bürgerentscheides durch den Stadtrat beschlossen werden.

 

Diese Möglichkeit ist ausdrücklich in Art. 18a Abs. 14 GO vorgesehen. Durch den entsprechenden Stadtratsbeschluss über das Bürgerbegehren – in seiner beantragten und durch den Stadtratsbeschluss vom 27.09.2017 als zulässig festgestellten Form – wird ein Bürgerentscheid im Rechtssinne „erledigt“. Formaljuristisch muss hierzu das Bürgerbegehren in der durch die Antragsteller vorgelegten – und als zulässig festgestellten - Form durch den Stadtrat beschlossen werden (vgl. hierzu auch die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken vom 19.01.2019 – Anlage 5).

 

In der Rechtsfolge entfällt mit dem Beschluss des Stadtrates die Durchführung eines Bürgerentscheides.

 

6.Maßnahmen-Paket:

 

Um möglichst konkrete Maßnahmen – mit Rücksicht auf die vorhandenen Haushaltsmittel – zu definieren, haben Herr Oberbürgermeister und Herr Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates - der Initiative mit Schreiben vom 10.01.2018 ein „Maßnahmen-Paket 2018“, die Bildung eines – der Höhe nach noch zu definierenden „Budgets“ für die Jahre 2019ff. sowie die Umsetzung eines „Leuchtturmprojektes“ für 2019ff. –vorgeschlagen (vgl. Anlage 3).

Mit E-Mail vom 19.01.2018 teilte die Initiative mit, dass mit diesem Vorschlag Einverständnis besteht.

Im Einzelnen sind dies:

 

a)„Maßnahmen-Paket 2018“:

-Image-Kampagne (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

-Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln/Fahrradparkplätzen (Ziel 6: „5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025“).

-Ausweisung von neuen Fahrradstraßen (Ziel 2: „Fahrradgerechte und sicher City- und Schulwegrouten“).

-Errichtung einer Radzählanlage (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

-Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an ausgewählten Kreuzungen, z.B. Anbringung von Rotmarkierungen für Radfahrer, Absenkung von Bordsteinen etc. (Ziel 5: „Drei Kreuzungen pro Jahr für alles sicherer machen“).

-Antrag auf Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

-Umsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“ (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

-„Runder Tisch“ zur künftigen Verkehrsführung Lange Straße unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“).

 

b)Vorbehaltlich der Klärung der Finanzierbarkeit, soll die Verwaltung beauftragt werden, Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr im Rahmen eines noch zu definierenden, konkreten Projektes ab dem Jahr 2019 zu prüfen. Wünschenswert ist dabei die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auf der Achse Schönleinsplatz – Wilhelmsplatz - Nürnberger Straße.

 

c)Zur nachhaltigen Sicherstellung der Finanzierung von Maßnahmen für den Radverkehr im Sinne des „Radentscheids“ für die Zeit ab dem Jahr 2019 ff. wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie ein, der Höhe nach noch zu definierendes jährliches „Budget“, zunächst für einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren, eingerichtet werden kann.

 

7.Haushaltsmittel und Finanzierbarkeit:

 

a)      Für das Haushaltsjahr 2018 sind folgende Haushaltsmittel eingeplant:

 

-          100.000 € für die Förderung des Radverkehrs allgemein.

-            10.000 € für die Umsetzung des Förderprogrammes „Lasten-Pedelecs“.

 

Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € könnten dadurch gewonnen werden, dass diese Mittel, welche für die Durchführung eines Bürgerentscheides erforderlich geworden wären, bei dessen Vermeidung, zur Aufstockung der Mittel für die allgemeine Radverkehrsförderung verwendet werden.

 

Insgesamt könnten damit im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 170.000 € verausgabt werden (außerhalb der Mittel für Straßenbaumaßnahmen sowie der Mittel zur Fortführung der Maßnahmen im Bereich des Regensburger Rings, allein in Höhe von 1,0 Mio. €).

 

b)        Für die Haushaltsjahre 2019 ff. sind derzeit keine Haushaltsmittel über Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Die Verfügbarkeit entsprechender Mittel hängt daher jeweils von dem Ergebnis der Haushaltsberatungen der Folgejahre ab und muss jeweils im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes behandelt werden. Mit einem - der Höhe nach noch zu definierendem – Budget soll, zunächst für die Dauer von fünf Jahren, die Radverkehrsförderung finanziell verstetigt werden. Hierzu wird die Verwaltung einen Vorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen erarbeiten.

 

c)      Einen wesentlichen Finanzierungsbaustein für die Umsetzung konkreter Baumaßnahmen bildet die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Bamberg (kurz: StABS).

Nach der aktuellen Medienberichterstattung beabsichtigt die CSU-Landtagsfraktion offenbar eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes mit dem Ziel einer Abschaffung der Möglichkeit für die Kommunen, den entstehenden Aufwand durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen – zumindest teilweise – refinanzieren zu können. Bislang ist völlig unklar, ob und in welcher Größenordnung eine finanzielle Kompensation sowohl generell für die bayerischen Kommunen, als auch individuell für die Stadt Bamberg erfolgen soll.

 

Von einem adäquaten Ersatz der Straßenausbaubeiträge durch den Freistaat Bayern für die Durchführung von größeren Investitionen in das Verkehrsnetz und damit auch in die Radinfrastruktur hängt jedoch zukünftig die Finanzierung konkreter Baumaßnahmen ab. Insofern hat sich aktuell eine, im Vergleich zu der bisherigen Gesprächsbasis zwischen den Vertretern von Initiative und Stadt, neue Situation ergeben, welche bei Planung und Umsetzung künftiger Maßnahmen zwingend beachtet werden muss.

 

In der Konsequenz kann daher aus heutiger Sicht noch nicht abschließend über ein konkretes, „größeres“ Verkehrs- und Bauprojekt entschieden, sondern es muss zunächst die Frage der Finanzierbarkeit im Hinblick auf die Frage einer adäquaten Kompensation der bisherigen Straßenausbaubeiträge durch den Freistaat Bayern, geklärt werden. Sobald dies erfolgt ist, soll – in Abhängigkeit von der Größenordnung der vorgesehenen Kompensationsleistung des Freistaates – über ein konkretes „Leuchtturmprojekt“ für den Radverkehrs für die Zeit ab 2019 erneut beraten werden. Wunsch wäre weiterhin die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auf der Achse Schönleinsplatz – Wilhelmsplatz - Nürnberger Straße.

 

Aus diesem Grund ist unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung in Ziffer 5 des Beschlussvorschlages eine vorsichtige Formulierung gewählt worden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.       Der Stadtrat beschließt zur Erledigung des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ gemäß Art. 18a Abs. 14 GO die folgenden Zielvorgaben verkehrspolitisch vorrangig zu verfolgen, damit möglichst viel davon umgesetzt werden kann:

 

Ziel 2: Fahrradgerechte und sichere City- und Schulwegrouten

(Die Stadt Bamberg entwickelt das Konzept der Fahrrad-City-Routen weiter und stattet ab einschließlich 2018 pro Jahr eine Cityroute mit eindeutiger Wegführung und Wegweisung aus. Die Anlage der Radverkehrsführung soll dabei durchgängig mindestens in Regelbreite, bevorzugt getrennt von anderen Verkehrsarten und nicht zu Lasten des Fußverkehrs erfolgen.)

 

Ziel 3:Schutz für Rad fahrende an vielbefahrenen Hauptstraßen

(Die Stadt Bamberg stellt in ihrem Zuständigkeitsbereich an allen Hauptverkehrsstraßen und Hauptsammelstraßen - sofern nicht anderweitig, z. B. als Fahrradstraße, gelöst -  ab einschließlich 2018 pro Jahr zwei Kilometer beidseits verlaufende, zwei Meter breite reine Radverkehrsanlagen mit einem Puffer von einem Meter zu parkenden Kraftfahrzeugen her. Die Radverkehrsführung soll dabei getrennt von anderen Verkehrsarten erfolgen. Ist die Radverkehrsführung nur auf Fahrbahnniveau möglich, werden Schutzeinrichtungen nach dem Vorbild der sog. „protected bike lanes“ hergestellt. Die Herstellung der neuen Radverkehrsanlagen erfolgt nicht zu Lasten des ÖPNV oder des Fußverkehrs.)

 

Ziel 5: Drei Kreuzungen pro Jahr für alle sicherer machen

(Die Stadt Bamberg baut ab einschließlich 2018 jährlich mindestens drei der gefährlichsten Kreuzungen um und beseitigt Gefahrenquellen für zu Fuß Gehende und Radfahrende.

Mittels geeigneter Bürgerbeteiligung werden auch subjektiv unsichere Kreuzungen identifiziert und in den Aktionsplan aufgenommen. Nach jedem schweren Unfall mit Fahrradbeteiligung prüft die Stadt Bamberg, ob die Gestaltung der Kreuzung zu den Ursachen gezählt werden muss.


Falls ja, erfolgt innerhalb von sechs Monaten eine Beseitigung der Gefahren durch bauliche Maßnahmen oder Änderung der Verkehrsführung. Die Stadt Bamberg prüft in diesem Zusammenhang, ob das sogenannte „dutch junction design“ Anwendung finden kann.)

 

Ziel 6: 5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025

(Die Stadt Bamberg richtet im gesamten Stadtgebiet mindestens 5.000 weitere Fahrradabstellplätze bis zum Jahr 2025 ein. Bis Ende des Jahres 2018 entstehenden die ersten 1.000 neuen Radstellplätze. Die Radabstellplätze werden als Gehwege nicht verengende Fahrradbügel installiert, welche eine Sichtbeziehung zum nächsten Abstellplatz aufweisen. Die Verwaltung prüft die Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten. Die steigende Bedeutung von Lastenrädern und E-Bikes wird durch einen barrierefreien Zugang berücksichtigt.)

 

Ziel 8: Radschnellwege für den Pendlerverkehr

(Die Stadt Bamberg entwickelt mögliche Trassen für Radschnellwege. Die Stadt Bamberg bemüht sich um einen Dialog mit dem Landkreis Bamberg und den Nachbargemeinden, um die Trassen möglichst in die Nachbargemeinden weiterzuführen. Bis Ende des Jahres 2018 soll eine Trassenführung festgelegt sein, deren Umsetzung bis Ende des Jahres 2020 von der Stadt Bamberg in deren Zuständigkeitsbereich realisiert wird.)

 

Ziel 9: Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung

(Die Stadt Bamberg schafft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür, dass die Inhalte der vorliegenden Ziele bestmöglich umgesetzt werden können. Werden von Bund oder Freistaat Förderprogramme für den Radverkehr ausgeschrieben, bewirbt sich die Stadt Bamberg zukünftig konsequent mit innovativen Ideen um diese Fördermittel.)

 

Ziel 10: Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren

(Die Stadt Bamberg fördert mit gezielten Kommunikationsmaßnahmen die Einsicht, dass alle von Radverkehrsförderung profitieren, weist mit speziellen Kampagnen auf sicherheitsrelevante Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmenden hin und stellt im Dialog mit dem Einzelhandel mittels Durchführung und Vorstellung von regelmäßigen Erhebungen die wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsmittels Fahrrad heraus. Die Stadt Bamberg verzichtet in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing zukünftig auf das Bewerben von Anreizprogrammen für den motorisierten Individualverkehr wie z. B. eine Parkkostenrückerstattung. Anreizprogramme für die Benutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes werden neu geschaffen. Der städtische Warentransport soll in Zukunft nach Möglichkeit auf Lastenfahrräder verlegt werden.)

 

3.       Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen bereits im Haushaltsjahr 2018 beschließt der Stadtrat – im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel – folgendes „Maßnahmen-Paket 2018“:

a)Image-Kampagne (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

b)Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln/Fahrradparkplätzen (Ziel 6: „5.000 neue Fahrradparkplätze bis 2025“).

c)Ausweisung von neuen Fahrradstraßen (Ziel 2: „Fahrradgerechte und sicher City- und Schulwegrouten“).

d)Errichtung einer Radzählanlage (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

e)Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an ausgewählten Kreuzungen, z.B. Anbringung von Rotmarkierungen für Radfahrer, Absenkung von Bordsteinen etc. (Ziel 5: „Drei Kreuzungen pro Jahr für alles sicherer machen“).

f)Antrag auf Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“ und Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

gUmsetzung „Förderprogramm Lasten-Pedelecs“ (Ziel 10: „Bamberg für mehr Radverkehr sensibilisieren“).

h)„Runder Tisch“ zur künftigen Verkehrsführung Lange Straße unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs (Ziel 9: „Mehr Effizienz und Effektivität bei Planung und Umsetzung“).

 

4.       Die Mittel zur Förderung des Radverkehrs werden um 60.000,00 € zu Lasten der Haushaltsstelle 05200.63230 für die Durchführung von Bürgerentscheiden erhöht.

 

5.       Die Verwaltung wird - vorbehaltlich der Klärung der Finanzierbarkeit - beauftragt, Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr im Rahmen eines noch konkret zu definierenden Projektes ab dem Jahr 2019 zu prüfen. Wünschenswert ist dabei die Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auf der Achse Schönleinsplatz – Wilhelmsplatz – Nürnberger Straße.

 

6.       Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Haushaltsberatungen zu prüfen, wie für die Jahre 2019 bis zunächst einschließlich 2023 ein, der Höhe nach noch zu definierendes jährliches „Budget“, zur Umsetzung weiterer Maßnahmen im Sinne der Fragestellung und Ziele des Bürgerbegehrens „Radentscheid“ eingerichtet werden kann.

 

7.       Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Vertreter der Initiative „Radentscheid Bamberg“ in die Beratungen zur Verwendung des jährlichen „Budgets“ einbezogen werden können.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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